Streit um Rheinischen Esel: Bezirksregierung muss über Asphaltierung entscheiden

Rad- und Wanderweg

Im Streit um die Asphaltierung des Rad- und Wanderwegs Rheinischer Esel gibt es keine Einigung zwischen Stadtverwaltung und Naturschutzbeirat. Der Knackpunkt sind 450 Meter.

Dortmund

, 15.05.2019, 11:30 Uhr / Lesedauer: 1 min
Über die Asphaltierung des Rheinischen Esels muss nun die Bezirksregierung als höhere Naturschutzbehörde entscheiden.

Über die Asphaltierung des Rheinischen Esels muss nun die Bezirksregierung als höhere Naturschutzbehörde entscheiden. © Barz

Im Streit um die Asphaltierung des beliebten Rad- und Wanderwegs Rheinischer Esel im Südwesten der Stadt können sich Naturschutzbeirat und die städtische Planungsverwaltung nicht auf eine gemeinsame Interpretation des entsprechenden Ratsbeschlusses einigen. Der sieht vor, den Abschnitt, der durch das künftige Naturschutzgebiet – heutiges Landschaftsschutzgebiet – Großholthauser Mark führt, nicht zu asphaltieren. Stattdessen soll der Abschnitt einen Belag aus gebrochenem Natursteinmaterial bekommen. Damit hoffte man, einen Kompromiss gefunden zu haben.

Der Naturschutzbeirat plädierte in seinem Beschluss vom 30. Januar 2019 dafür, für den gesamten Trassenabschnitt von rund 1400 Metern Länge zwischen Hellerstraße und Autobahn A45 auf eine Asphaltierung zu verzichten, und sieht sich damit im Einklang mit dem Diskussionsverlauf zum Ratsbeschluss. Doch das entspreche nicht der Beschlusslage, stellte Planungsdezernent Ludger Wilde fest. Gemeint seien nur rund 450 Meter.

Ursprünglicher Widerspruch lebt wieder auf

In seiner April-Sitzung hat der Naturbeirat beschlossen, an seinem ursprünglichen Widerspruch gegen die Asphaltierung auf der Gesamtstrecke zwischen Hellerstraße und Wittener Stadtgrenze festzuhalten. Nun hat die Bezirksregierung Arnsberg als höhere Naturschutzbehörde das letzte Wort.

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