Stadt Dortmund verlängert erneut die Maskenpflicht – für einige Orte
Corona-Pandemie
Maskenlos durch die City? Das ist nur zu bestimmten Randzeiten möglich. Die Stadt hat die Maskenpflicht auf Dortmunds wichtigster Einkaufsmeile verlängert. Doch nicht nur da.

Die Maskenpflicht in der City sowie auf den Wochenmärkten ist um rund einen Monat verlängert worden. © Kevin Kindel
Die Stadt Dortmund hat die Maskenpflicht in Teilbereichen der Innenstadt sowie auf den Wochenmärkten aufgrund der aktuellen pandemischen Lage weiter verlängert. In einer Pressemitteilung heißt es, dass dies in Ergänzung zur neuen Corona-Schutzverordnung seit dem 9. Februar gelte.
Dabei muss mindestens eine medizinische Maske getragen werden. In der Dortmunder Innenstadt gilt die Maskenpflicht von 9 bis 20 Uhr auf dem Westen- und Ostenhellweg – die Seitenstraßen gehören nicht dazu.
Maskenpflicht auch bei Wochenmärkten
Auch auf den Flächen der Dortmunder Wochenmärkte ist zu den jeweiligen Öffnungszeiten mindestens eine medizinische Maske zu tragen. Folgende Märkte sind von der Regelung betroffen:
Innenstadt:
- Hansamarkt (inklusive Hansastraße zwischen Westenhellweg und Silberstraße): mittwochs von 7-14 Uhr, freitags von 8 bis 15 Uhr, samstags von 7 bis 15 Uhr
- Nordmarkt: dienstags und freitags von 7 bis 13 Uhr, Maskenpflicht gilt auf dem durch die Mallinckrodt-, Lortzing-, Stollen- und Claustahler Straße begrenzten Nordmarkt inklusive der angrenzenden Gehwege
- Davidismarkt (Davidisstraße zwischen der Von-der-Tann-Straße und
Walderseestraße): samstags von 7 bis 13 Uhr - Dorstfeld (Wilhelmplatz): freitags von 7 bis 13 Uhr
Westen:
- Lütgendortmund (Heinrich Sondermann Platz), mittwochs und samstags von 7 bis 13 Uhr
- Mengede (Marktplatz an der Siegburgstraße): mittwochs und samstags von 7 bis 13 Uhr
- Huckarde (Platz an der Rahmer Straße): dienstags und freitags von 7 bis 13 Uhr
Nordosten:
- Eving (Evinger Straße zwischen Bezirksverwaltungsstelle und dem Einkaufszentrum): freitags von 7 bis 13 Uhr
- Scharnhorst (nördlicher Teil des Schulparkplatzes an der Straße Buschei): donnerstags von 7 bis 13 Uhr
- Brackel (Platz zwischen Brackeler Hellweg und Oberdorfstraße): donnerstags von 7 bis 13 Uhr
Süden:
- Hombruch (Marktplatz und Harkortstraße zwischen Tannenstraße und
Singerhoffstraße): mittwochs und samstags von 7 bis 13 Uhr - Hörde (Platz an der Schlanken Mathilde und Hermannstraße zwischen
Semerteichstraße und Hörder Rathausstraße): dienstags und freitags von 7 bis 13 Uhr - Aplerbeck (Marktplatz Köln-Berliner-Straße/Ecke Schüruferstraße): donnerstags zwischen 7 und 13 Uhr
Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder bis zum Schuleintritt. Kinder, die dann bis zum 13. Lebensjahr aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, dürfen ersatzweise eine Alltagsmaske tragen. Menschen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können, benötigen ein entsprechendes ärztliches Attest.
Ebenso beim Trinken und Essen sowie an festen Sitz- und Stehplätzen von gastronomischen Einrichtungen wird keine Maske benötigt. Die Regelungen gelten zunächst bis zum 9. März.