Nach Sierau-Äußerungen: Sondersitzung des Rates am 12. August

Oberbürgermeister

Der Dortmunder Stadtrat kommt am 12. August zu einer Sondersitzung zusammen. Grund dafür ist ein Antrag der AfD-Fraktion nach Äußerungen von OB Ullrich Sierau gegenüber Landespolitikern.

Dortmund

, 16.07.2020, 10:40 Uhr / Lesedauer: 2 min
Dortmunds Oberbürgermeister Ullrich Sierau (SPD, l.) muss sich in einer Sondersitzung dem Stadtrat stellen. Er hatte unter anderem die Politik der Landesregierung öffentlich scharf kritisiert.

Dortmunds Oberbürgermeister Ullrich Sierau (SPD, l.) muss sich in einer Sondersitzung dem Stadtrat stellen. Er hatte unter anderem die Politik der Landesregierung öffentlich scharf kritisiert. © Foto: Oliver Schaper

Der Rat der Stadt Dortmund trifft sich außerplanmäßig im Sommer noch ein weiteres Mal. Für den 12. August (Donnerstag), 16 Uhr, ist eine Sondersitzung terminiert.

Dies hatte die Fraktion der Partei Alternative für Deutschland (AfD) beantragt. Sie wirft Oberbürgermeister Ullrich Sierau „rechts- und verfassungswidrige“ Äußerungen gegenüber Landespolitikern vor.

Harte Worte gegenüber Landespolitikern in einer Pressekonferenz im Juni

In einer Pressekonferenz am 23. Juni hatte sich Ullrich Sierau zum Verhältnis zwischen Landes- und Kommunalpolitik geäußert und dabei emotionale, teils harte Worte gewählt.

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Unter anderem fiel diese Aussage: „Und dann müssen sich jetzt mal die Herren und Damen auf den verschiedenen Ebenen fragen lassen, ob ihnen das egal ist, oder ob sie endlich auch mal Verantwortung übernehmen wollen. Mein Eindruck, ihnen ist es egal, weil sie glauben, dass wir nicht wissen, wo sie wohnen. Aber das ist herauszubekommen.“

AfD sieht viele Verstöße, die Stadt sieht keine „strafrechtlich relevanten Verfehlungen

Die AfD sieht darin einen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot, die Verfassungstreuepflicht und das Mäßigkeitsgebot und fordert die Ablösung des Oberbürgermeisters noch vor der Kommunalwahl am 13. September.

Stadtsprecher Frank Bußmann sagt zur Position der Verwaltung: „Auch nach einer rechtlichen Einschätzung der Stadt Dortmund sind die Äußerungen weder beleidigend oder erfüllen einen anderen strafrechtlich relevanten Tatbestand.“

Zu einer ähnlichen Einschätzung kommt auch der Arnsberger Regierungspräsident Hans-Josef Vogel (CDU) in einer schriftlichen Stellungnahme an die Fraktionen im Rat. Die AfD hatte diese Stellungnahme von der Bezirksregierung als Kommunalaufsicht eingefordert.

OB Ullrich Sierau wollte am Donnerstag (16.7.) keinen weiteren Kommentar zum Termin der Sitzung abgeben. Die Staatskanzlei in Düsseldorf kommentiert die Äußerungen auf Anfrage dieser Redaktion nicht.

Laut der Gemeindeordnung des Landes NRW hat jede Fraktion das Recht, eine Sondersitzung des Rates zu beantragen. Es ist dann Aufgabe der Verwaltung, einen Termin dafür festzulegen.

Wieder in der Westfalenhalle oder in kleiner Besetzung?

Wie die Sitzung genau aussehen wird, steht noch nicht fest. Die Fraktionen müssen sich nun darüber abstimmen, ob alle Ratsvertreter wieder wie in der Juni-Sitzung in voller Stärke in der Westfalenhalle zusammenkommen oder ob sich nach dem Sollstärkenprinzip nur einzelne Fraktionsvertreter treffen.

Alles Fraktionen haben die Möglichkeit, weitere Themen auf die Tagesordnung für die Sondersitzung des Rates am 12. August setzen zu lassen.

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