Rechtsextremisten verlieren Prozess nach Rauswurf während Ratssitzung in Dortmund

Verwaltungsgericht

Die Ratsgruppe NPD/Die Rechte wollte einen Rauswurf bei einer Ratssitzung in Dortmund vor Gericht als rechtswidrig einstufen lassen. Das ist gescheitert.

Gelsenkirchen, Dortmund

, 05.10.2018, 15:07 Uhr / Lesedauer: 1 min
Ratsmitglieder Michael Brück (2.v.li.) und Axel Thieme (2.v.r.) am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.

Ratsmitglieder Michael Brück (2.v.li.) und Axel Thieme (2.v.r.) am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. © Jörn Hartwich

Die Klage der Rechtsextremisten ging auf den 14. Dezember 2017 zurück. Damals waren beide Vertreter der Ratsgruppe NPD/Die Rechte von Oberbürgermeister Ullrich Sierau während der Ratssitzung drei Mal zur Ordnung gerufen worden.

Anschließend war Michael Brück von der Partei „Die Rechte“ vor die Tür gesetzt worden – was er nicht auf sich sitzen lassen wollte.

Klage der Rechtsextremisten hatte keinen Erfolg

Gemeinsam mit seinem Ratskollegen von der NPD war er am Freitag vor Gericht gezogen. Die Klage gegen den Rat der Stadt Dortmund hatte am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen allerdings keinen Erfolg.

Laut Urteil haben sich die Kläger nicht an die vorgeschriebenen „Spielregeln“ gehalten. Danach hätten sie die Ordnungsrufe und den Rauswurf erst rügen müssen, anstatt sofort vor Gericht zu ziehen. „Man muss dem Oberbürgermeister und dem Rat die Möglichkeit geben, Abhilfe zu schaffen“, sagte Richter Albert Lohmann beim Urteil. Dabei sei es völlig egal, ob eine Rüge Aussicht auf Erfolg habe.

„Es muss immer im Interesse der Gemeinde gehandelt werden – auch bei unterschiedlichen Meinungen“, so Lohmann. In diesem Zusammenhang sei die Rügepflicht ein wichtiger Baustein für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Auslöser war „ironische und polemische“ Formulierung

Der Streit war bei den Haushaltsberatungen entbrannt. Die Ordnungsrufe waren aufgrund von Provokationen bei Redebeiträgen der Rechtsextremisten erfolgt. So hatte Brück eine Wortmeldung nach Angaben seiner Anwältin mit folgenden Worten begonnen: „Sehr verehrter, hoch verehrter, fast schon heiliger Oberbürgermeister,...“. Die Schwelle der Beleidigung oder Ehrverletzung sei damit nach ihrer Einschätzung aber noch nicht erreicht worden. Die Formulierung sei sicher „ironisch und polemisch“, so die Anwältin. Das müsse jedoch hingenommen werden.

Ob Ordnungsrufe und Ausschluss inhaltlich rechtmäßig waren, haben die Richter in Gelsenkirchen am Ende allerdings gar nicht mehr geprüft. Sie stuften die gesamte Klage von vorneherein als unzulässig ein.

Der Prozess am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen war der erste, der sich mit Ordnungsrufen gegen die Vertreter der Rechtsextremisten im Dortmunder Rat beschäftigt hat.

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