Dortmunds Oberbürgermeister Thomas Westphal begrüßt die Initiative des Bundes.

© Oliver Schaper (Archiv)

Reaktion auf Pläne des Bundes: Stadt Dortmund hofft auf echte Notbremse

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Der Bund will in Sachen Coronaschutz die Zügel anziehen und mit dem Infektionsschutz-Gesetz bundesweit Maßnahmen festlegen. Die Dortmunder Stadtspitze hat dazu eine klare Meinung.

Dortmund

, 13.04.2021, 17:07 Uhr / Lesedauer: 1 min

In Sachen Coronaschutz lag die Stadt Dortmund mit dem Land NRW zuletzt mehrfach über Kreuz. Der Wunsch der Stadt, die Schulen wegen steigender Corona-Infektionen vorzeitig zu schließen, wurde von der Landesregierung abgeschmettert.

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Das sei „die zarteste Versuchung, seit es Notbremsen gibt“, spottete Oberbürgermeister Thomas Westphal wiederum über die jüngste Coronaschutz-Verordnung des Landes. Er beklagt Unklarheiten und Widersprüchlichkeiten bei den Regelungen des Landes. „Die Regelungen, die wir in den letzten Wochen bekommen haben, haben nicht gerade zur Übersicht beigetragen“, bekräftigte Westphal am Dienstag (13.4.) nach der Sitzung des Verwaltungsvorstands seine Kritik.

Umso sehnlicher scheint die Dortmunder Stadtspitze darauf zu warten, dass der Bund das Kommando in Sachen Coronaschutz übernimmt. Mit einer Neufassung des Infektionsschutz-Gesetzes sollen für Kommunen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 Vorgaben gemacht werden, die dann bundesweit einzuhalten sind - das würde aktuell auch für Dortmund gelten.

Zu den geplanten Maßnahmen gehören verschärfte Kontaktbeschränkungen, die erneute Schließung vieler Geschäfte und damit das Ende der „Click and Meet“-Regelung für Kunden mit negativem Corona-Test sowie eine Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr.

Bei der Stadtspitze stößt das auf Beifall. Man begrüße grundsätzlich die Initiative für bundeseinheitliche Regelungen, erklärte Oberbürgermeister Thomas Westphal. „Das halte ich für den richtigen Weg, um durch die überall steigenden Infektionszahlen hindurchzukommen.“

Klarheit frühestens am Freitag

Man verbinde damit die Hoffnung, „dass das, was man dann Notbremse nennt, auch tatsächlich eine ist“, sagte Westphal. Das scheine nach den bisherigen Erkenntnissen über die geplanten Maßnahmen des Bundes der Fall zu sein.

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Rechtsdezernent Norbert Dahmen rechnet aber nicht vor Freitag (16.4.) mit Klarheit über das Inkrafttreten einer neuen Notbremse, weil der Weg des Gesetzgebungsverfahrens noch unklar sei. Denn der geplanten Änderung des Infektionsschutz-Gesetzes müssen der Bundestag und eventuell auch der Bundesrat als Vertretung der Länder noch zustimmen.

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