„Sie ist überfällig“: Merkel wirbt für bundesweite Corona-Notbremse
Bundesweiter Beschluss
Die Änderungen im Infektionsschutzgesetz sind beschlossene Sache. Bundesweit müssen sich Menschen auf Ausgangsbeschränkungen einstellen. Kanzlerin Angela Merkel wirbt nun um Verständnis.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) kommt zu einer Pressekonferenz. Die Kanzlerin sprach über die aktuelle Situation in der Corona-Pandemie und die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes, die die Bundesregierung am Dienstag beschlossen hat. © picture alliance/dpa/Reuters/Pool
Nach der beschlossenen Änderung des Infektionsschutzgesetzes im Kabinett hat Kanzlerin Angela Merkel um Verständnis für die geplanten bundesweit verbindlichen Corona-Regelungen ab einer Inzidenz von 100 geworben. „Wir setzen die Notbremse bundesweit um“, sagte die CDU-Politikerin am Dienstagmittag in Berlin. Sie sei dann nicht mehr Auslegungssache, sondern sie greife automatisch. „Sie sei überfällig, denn die Lage sei ernst. „Und wir alle müssen sie auch ernstnehmen.“
Die Pandemie habe Deutschland fest im Griff. „Ich habe von Beginn an gesagt, wenn wir warten würden, bis alle intensivbetten belegt sind, dann ist es zu spät“, sagte die Kanzlerin weiter. Ärzte und Pfleger dürften nicht allein gelassen werden mit dieser „Herkulesaufgabe“. Ohne Unterstützung aller Bürger und Bürgerinnen könnten sie das Kampf gegen das Virus auch mit bester medizinischer Kunst und aufopferungsvollem Kampf nicht bremsen.
Merkel: „Wir müssen die dritte Welle bremsen“
Die bisherigen Bund-Länder-Beratungen reichten zudem nicht mehr aus. „Wir müssen die dritte Welle bremsen“, sagte Merkel. Bürger erwarteten Nachvollziehbarkeit und Klarheit. Deshalb sei es notwendig, die Zusammenarbeit auf neue Füße zu stellen. Das erfolge damit.
Sie sei sich der Härte der Beschränkungen bewusst. Ziel sei es, das Land in der Pandemie wieder auf ein kontrollierbares Maß zu bringen. Die Kanzlerin verwies auf die laufende Impfkampagne. „Wir gehen dem Licht des Tunnels immer mehr entgegen“.
Das Kabinett hatte zuvor Änderungen im Infektionsschutzgesetz beschlossen. So soll von 21.00 bis 5.00 Uhr der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung oder eines dazugehörigen Gartens im Grundsatz nicht erlaubt sein. Dies soll nicht gelten, wenn der Aufenthalt etwa der Versorgung von Tieren oder der Berufsausübung dient.
Corona-Notbremse greift bei einer Inzidenz von über 100
Gelten sollen diese und andere Beschränkungen, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz über 100 liegt. Das bedeutet, dass binnen einer Woche mehr als 100 Neuinfizierte auf 100.000 Einwohner kommen.
In einem neuen Paragrafen 28b des Infektionsschutzgesetzes soll ferner festgelegt werden, dass private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum dann nur gestattet sind, wenn an ihnen höchstens die Angehörigen eines Haushalts und eine weitere Person einschließlich dazugehörender Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres teilnehmen. Bei Todesfällen sollen bis zu 15 Personen zusammenkommen dürfen.
Dazu sind eine ganze Reihe von weiteren Maßnahmen vorgesehen. Nach dem Kabinettsbeschluss soll das Gesetz möglichst in einem beschleunigten Verfahren vom Bundestag beschlossen werden und den Bundesrat passieren.
RND
Der Artikel "„Sie ist überfällig“: Merkel wirbt für bundesweite Corona-Notbremse" stammt von unserem Partner, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland.