Prozess um Morde des „Todespflegers“: Ex-Klinikum-Chef lehnt Richter ab

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Prozess um Morde des „Todespflegers“: Ex-Klinikum-Chef lehnt Richter ab

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Überraschung im Prozess gegen Ex-Klinikum-Chef Rudolf Mintrop und weitere Angeklagte: Mintrop lehnt den Vorsitzenden Richter als befangen ab.

Dortmund; Oldenburg

, 25.03.2022, 19:10 Uhr / Lesedauer: 2 min

Am siebten Tag des Prozesses vor dem Landgericht Oldenburg hat Rudolf Mintrop, Ex-Geschäftsführer des Klinikums Dortmund, einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter Sebastian Bührmann gestellt. Über den muss das Gericht jetzt entscheiden. Wann das geschieht, ist offen.

Was war passiert? Bei der Vernehmung des verurteilten Serienmörders Niels Högel war Richter Sebastian Bührmann am Freitag (25. März) auf die verschiedenen, von Högel gestandenen Morde zu sprechen gekommen.

Für drei dieser Morde, die Högel im November 2001 verübte, muss sich Mintrop wegen Beihilfe durch Unterlassen verantworten. Er war zur fraglichen Zeit Geschäftsführer des Klinikums. Ihm wird vorgeworfen, dass er diese drei Morde hätte verhindern können, es aber mir Rücksicht auf den Ruf seiner Klinik nicht getan habe.

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Högel hatte in bisherigen Prozessen gestanden, in Oldenburg auf der herzchirurgischen Intensivstation bis Ende November 2001 insgesamt 31 Menschen getötet zu haben. Danach wechselte er bis Dezember 2002 in die Anästhesieabteilung der Klinik Oldenburg, wo er keine Morde verübt haben will.

Die Mordserie habe er erst Mitte Dezember 2002 wenige Tage nach seinem Wechsel ins Klinikum Delmenhorst wieder aufgenommen. Dort verübte er erwiesenermaßen 54 Morde.

Die einjährige Mordpause

An dieser einjährigen Pause in der Mordserie zwischen Ende November 2001 und 2002 äußerte Richter Bührmann an diesem siebten Verhandlungstag erhebliche Zweifel. Er wandte sich an Högel und sagte: Er, Högel, habe bis Ende November 2001 auf der herzchirurgischen Intensivstation in Oldenburg gemordet und dann in der Anästhesieabteilung in Oldenburg nicht mehr.

Er habe aber gleich wenige Tage nach seinem Wechsel nach Delmenhorst wieder angefangen zu morden. Es falle schwer, ihm diese Pause zu glauben, sagte Richter Bührmann.

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Mit diesen Äußerungen, so argumentierten die Verteidiger von Rudolf Mintrop und den weiteren drei Angeklagten in den Oldenburger Fällen, setze Bührmann als bewiesen voraus, dass Högel die drei Morde in Oldenburg, für die sich Mintrop und Co. verantworten müssen, tatsächlich begangen habe. Dafür wurde er 2019 zwar rechtskräftig verurteilt, aber diese Morde müssten jetzt neu bewiesen werden. Also sei Bührmann befangen.

Die Taktik der Verteidigung

Der Befangenheitsantrag passt zur Taktik der Verteidigung, die Täterschaft Högels für die hier verhandelten Morde infrage zu stellen. Die Devise: Kann ein Mord nicht bewiesen werden, kann auch niemand wegen Beihilfe verurteilt werden.

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Im Verfahren gegen Rudolf Mintrop ist es übrigens nicht der erste Befangenheitsantrag gegen Richter Bührmann. Im Vorfeld des Prozesses gab es ebenfalls den Versuch, ihn als befangen abzulehnen, da er Niels Högel bereits in mehreren vorangegangenen Verfahren verurteilt hat. Diese Anträge sind allesamt gescheitert. Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass auch der neuerliche Anlauf ins Leere läuft.

Der Prozess wird fortgesetzt.

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