Polizei: Nazis müssen Plakate abhängen – sonst dürfen sie nicht durch Hörde marschieren
Demonstration
Die Partei „Die Rechte“ muss antisemitische Plakate in Hörde abhängen. Das haben Gerichte entschieden. Bleiben die Plakate hängen, gibt es keinen Aufmarsch. Die Stadt hat eine Frist gesetzt.

Vor Gericht unterlegen: Auf der Wellinghofer Straße in Hörde demontieren Dortmunder Rechtsextremisten antisemitische Wahlplakate. Dazu wurden sie von der Polizei aufgefordert. Die Stadtverwaltung hatte die Demontage angeordnet. © Peter Bandermann
Nach zwei Beschlüssen des Verwaltungsgerichts in Gelsenkirchen und des Oberverwaltungsgerichts in Münster haben die Dortmunder Polizei und die Stadtverwaltung die Nazi-Partei „Die Rechte“ dazu aufgefordert, antisemitische Plakate in Hörde abzuhängen. Ignoriert die Partei die Gerichtsbeschlüsse und die Aufforderung der Polizei, darf der für Samstag (25. Mai) angekündigte Aufmarsch durch den Hörder Süden nicht stattfinden.
Eine Bedrohung
Polizeisprecher Oliver Peiler berichtete einen Tag vor dem Demonstrations-Samstag in Dortmund, dass die Gerichte in erster und zweiter Instanz in den Plakaten eine „Bedrohung“ insbesondere gegen die in Deutschland lebende jüdische Bevölkerung erkannt hätten. Hass gegen Juden gehört seit Jahren zum politischen Repertoire der Mitglieder der Partei „Die Rechte“. Während der Demonstration dürfen auch keine Parolen gerufen werden, die geeignet sind, Juden einzuschüchtern oder zu bedrohen.
„Deren Inhalt, verbunden mit dem Aufmarsch von Rechtsextremisten und dem Rufen der bezeichneten Parolen, sind geeignet, die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen und die in Deutschland lebenden jüdischen Menschen einzuschüchtern“, sagte der Sprecher der Dortmunder Polizei.
Reaktion des jüdischen Landesverbandes
Der Vorsitzende des Landesverbandes der zehn jüdischen Gemeinden in Nordrhein-Westfalen, Zwi Rappoprt, freute sich über die Gerichtsbeschlüsse und über das Vorgehen der Stadtverwaltung und der Polizei in Dortmund. „Wir sind erfreut, dass die wehrhafte Demokratie endlich einmal Zähne gezeigt hat und nicht mehr bereit ist, diese juristischen und semantischen Tricks der Nazis zu akzeptieren. Hofftenlich ist das eine Linie, die sich in NRW jetzt mal durchsetzt.“
Weiter sagte Zwi Rappoport: „Die Nazis nutzen Code-Wörter und Chiffres. Die Justiz muss mutig genug sein, um die semantischen Tricks der der Rechtsextremisten zu entlarven und dem ein Ende zu setzen.“
Folgen für den Aufmarsch
Hängen die Rechtsextremisten die Plakate nicht ab, bleibt ihnen leidiglich die Option einer „Standkundgebung“ offen.
Mit Plakataufschriften wie „Zionismus stoppen: Israel ist unser Unglück – Schluss damit!“ und „Wir hängen nicht nur Plakate“ hatte „Die Rechte“ erneut Empörung ausgelöst. Der Landesverband der Jüdischen Gemeinden und die Stadt Dortmund hatten Strafanzeige wegen Volksverhetzung gestellt. Die Gerichte sind dieser Auffassung im Tenor gefolgt. Die Rechtsextremisten aus Dorstfeld würden NS-Propaganda betreiben.
Gegen Juden gerichtet
Stadtsprecher Maximilian Löchter zitiert einen Auszug aus dem Gerichtsbeschluss: „Damit dürfte es sich nicht lediglich um eine Kritik am Staat Israel und dessen Politik handeln, sondern um eine gegen die jüdische Bevölkerung als solche gerichtete Aussage.“
Die Dortmunder Verwaltung hat gegen „Die Rechte“ eine Ordnungsverfügung erlassen. Die Plakate sind bis Samstag (25. Mai), 9 Uhr, zu entfernen. Sollten die Nazis die Plakate nicht abhängen, organisiert die Stadt Dortmund das – und stellt eine Rechnung aus.