Krach auf den Straßen
Neben Radarfallen: Kommt in Dortmund auch der Lärmblitzer?
Getunte Sportwagen und aufgemotzte Motorräder – vor allem Wallraser und andere Aggro-Fahrer sind in Dortmund lauter unterwegs als der TÜV erlaubt. Grüne und CDU im Rat wollen dagegen vorgehen.
In Frankreich sind sie schon im Einsatz, in der Schweiz bereits beschlossen, und einige Städte in Deutschland wie zum Beispiel Berlin, Hannover und Bremen haben bereits ihr Interesse an Lärmblitzern bekundet. Mit diesen Schallfallen lassen sich zu laute Autos und Motorräder stellen und ihre Fahrer zur Kasse bitten.
Auch in Dortmund sind für viele Anwohner, darunter am Wall oder am Phoenix-See, zu laute Autos und Motorräder eine Belastung. Der Straßenverkehr ist die Hauptlärmquelle in Dortmund. Laut Dortmunder Lärmaktionsplan von 2014 sind 10.000 Einwohner nachts einem Lärmpegel über dem erlaubten nächtlichen Schwellenwert von 60 Dezibel ausgesetzt.
Die Stadt hat seitdem eine Reihe von Maßnahmen zur Lärmminderung im Straßenverkehr auf den Weg gebracht. Dazu zählen eine Verkehrs-reduzierende Stadtentwicklung, die Förderung des öffentlichen Nahverkehrs sowie des Fußgänger- und Fahrradverkehrs, Verlagerung insbesondere des LKW-Verkehrs, Flüsterasphalt, Geschwindigkeitsbegrenzungen, mehr E-Mobilität und ein kommunales Schallschutzfensterprogramm.
Verwaltung soll rechtliche Voraussetzungen prüfen
Doch von Lärmblitzern stand 2014 noch nichts im Lärmaktionsplan. Dieses neue Instrument haben jetzt Grüne und CDU aufgegriffen. Sie forderten nun im Bürgerdienste-Ausschuss des Rates die Verwaltung auf, die rechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz von solchen Lärmfallen und die Bestrafung von Lärmsündern zu prüfen.
Bei den Lärmblitzern handelt es sich um ein Radarsystem, das mithört. Wer lauter ist als der zulässige Lautstärkepegel, wird geblitzt. Bei Überschreiten der Lärmgrenze erfolgt – wie bei einem Blitzer – eine automatische Identifizierung des Fahrzeugs. Durch die Koppelung an eine Kamera und ein System zur Kennzeichenerfassung lassen sich zu laute Auto- und Motorradfahrer ermitteln. Die Kamera ermöglicht zudem eine Unterscheidung unterschiedlicher Kraftfahrzeugtypen (PKW, Motorräder, LKW).
Bereits jetzt ist das Verursachen von unnötigem Lärm nach der Straßenverkehrsordnung verboten. Lärm machen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld von bis zu 100 Euro belegt werden. Allerdings gibt es in Deutschland noch keine zugelassenen Lärmblitzer, und es fehlen die juristischen und technischen Voraussetzungen.
Gespräche über ein Modellprojekt
Grüne und CDU im Rat haben die Verwaltung deshalb gebeten, hierüber mit dem Land Nordrhein-Westfalen Gespräche aufzunehmen und sich um den Einsatz und die Erprobung im Rahmen eines Modellprojektes zu bewerben.
Die Hoffnung der Kommunalpolitiker: Nach dem Muster der Bodycams könnte das Ordnungsbehördengesetz nach einem entsprechenden Modellprojekt so geändert werden, dass neben der Polizei auch Kommunen so einen Lärmblitzer einsetzen können.
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