Nach Witwenmord: Höchststrafe für Gärtner Siegfried T.
Lebenslange Haft
Im Prozess um den Mord an der Sölder Witwe Gisela A. hat das Dortmunder Schwurgericht am Dienstag die Höchststrafe verhängt. Der Angeklagte Siegfried T. wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Damit ist ausgeschlossen, dass der 72-Jährige jemals wieder freikommt.

In diesem Wohnhaus in Sölde wurde die Rentnerin getötet. © Foto: Peter Bandermann
Schon diese Strafe allein wäre dazu geeignet, dafür zu sorgen, dass Siegfried T. nie wieder ein freier Mann wird. Doch die Richter trafen zwei weitere Anordnungen. Mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld wird gesichert, dass der erste Antrag auf vorzeitige Haftentlassung auf Bewährung nicht schon nach 15 Jahren, sondern wesentlich später erfolgen kann.
Und selbst wenn ein solcher irgendwann Erfolg haben sollte, stünde dann auch noch die ebenfalls angeordnete Unterbringung in der Sicherungsverwahrung im Weg. In dieser werden Hangtäter eingesperrt, die für die Allgemeinheit einfach zu gefährlich sind.
Verurteilter: „Ich bin unschuldig“
Siegfried T. hatte die Tat vom ersten Tag an bestritten. Auch in seinem letzten Wort vor der Urteilsverkündung rückte er nicht von seiner Version ab. „Ich bin unschuldig“, sagte er.
Er habe für die Tat doch überhaupt kein Motiv gehabt. Die Richter sind jedoch davon überzeugt, dass der Angeklagte durch eine Vielzahl von Indizien sicher als Mörder von Gisela A. überführt wird.
DNA-Spur belastet Siegfried T.
Der wichtigste Anhaltspunkt ist eine DNA-Spur, die vom Angeklagten stammt und unter einem Fingernagel von Gisela A. gesichert werden konnte. Darüber hinaus hatten die Daten aus dem Navigationsgerät seines Autos ergeben, dass das Fahrzeug zur Tatzeit am Tatort war.
Und: Der Mörder der Witwe hatte nach der Bluttat in dem Haus Feuer gelegt, um mögliche Spuren zu verdecken. An der Kleidung von Siegfried T. konnten Spuren von Benzin festgestellt werden.
Mörder soll aus Habgier gehandelt haben
Als Motiv gehen die Richter von Habgier aus. Siegfried T., der nach seiner letzten Haftentlassung einen Aushilfsjob als Gärtner bei Gisela A. angenommen hatte, verzockte offenbar viel Geld in Spielhallen. Nach Ansicht der Richter hoffte der 72-Jährige, im Haus der Rentnerin Wertgegenstände zu finden.