Witwenmord-Prozess: Staatsanwalt fordert erneut Höchststrafe

Mordfall aus Sölde

Der Prozess um den Witwenmord von Sölde ist nun endgültig auf die Zielgerade eingebogen. Staatsanwalt Jörg Schulte-Göbel hat für den Angeklagten Siegfried T. am Montag erneut die Höchststrafe beantragt. Der Verteidiger verzichtete hingegen auf sein Plädoyer - aus einem ungewöhnlichen Grund.

SÖLDE

, 06.11.2017, 16:47 Uhr / Lesedauer: 1 min
Das Haus der Witwe Gisela A. in Sölde, in dem es zu dem Mord kam.

Das Haus der Witwe Gisela A. in Sölde, in dem es zu dem Mord kam. © Peter Bandermann (Archivbild)

Der Angeklagte hat sich nach einjährigem Prozess vollständig mit seinem Rechtsanwalt überworfen und fühlt angeblich kein Vertrauen mehr. Die Richter beließen den bisherigen Verteidiger dennoch im Verfahren. Dieser wollte dann aber nicht plädieren. „Ich respektiere den Wunsch meines Mandanten, nichts mehr zu sagen“, so Heinz.

Für den Staatsanwalt steht fest, dass nur der Angeklagte der Mörder der Sölder Witwe Gisela A. sein kann. Unter einem Fingernagel des Opfers wurde DNA von ihm gefunden. Darüber hinaus wies seine Kleidung Rückstände von Kraftstoff auf. Und zuletzt hatte auch noch die Auswertung des Navigationsgerätes aus dem Auto von Siegfried T. ergeben, dass dieses zur Tatzeit am Tatort gewesen war. „Diese Puzzleteile ergeben in ihrer Gesamtheit das Bild, dass der Angeklagte überführt ist“, so Staatsanwalt Schulte-Göbel.

Staatsanwalt fordert Sicherungsverwahrung

Aufgrund der zahlreichen Vorstrafen des 72-jährigen Siegfried T. solle das Gericht auf die Tat mit der größtmöglichen Härte reagieren. Der Angeklagte solle zu lebenslanger Haft bei Feststellung der besonderen Schwere der Schuld verurteilt werden. Außerdem solle die anschließende Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet werden.

Das Urteil wird für den 21. November erwartet.

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