Maskenpflicht auf dem Weihnachtsmarkt: Wie sind die Regeln beim Essen?

Corona-Regeln

Die Maskenpflicht auf dem Weihnachtsmarkt und in der City gilt nicht beim Essen oder Trinken. Maskenverweigerer könnten das ausnutzen. Wo die Grenze liegt, will die Stadt Dortmund nicht sagen.

Dortmund

, 26.11.2021, 04:30 Uhr / Lesedauer: 1 min
In Teilen der Dortmunder Innenstadt sowie auf Weihnachts- und Wochenmarkt gilt jetzt wieder Maskenpflicht. Doch es gibt Ausnahmen.

In Teilen der Dortmunder Innenstadt sowie auf Weihnachts- und Wochenmarkt gilt jetzt wieder Maskenpflicht. Doch es gibt Ausnahmen. © Wilco Ruhland (Archiv)

Die seit Donnerstag in Dortmund geltende Maskenpflicht auf dem Weihnachtsmarkt und in großen Teilen der City erlaubt das Absetzen der Maske, solange man isst und trinkt. Darf man also mit einem Crêpe in der Hand ohne Maske über den Weihnachtsmarkt laufen?

In der Allgemeinverfügung der Stadt Dortmund wird das nicht weiter ausgeführt. Auf Anfrage heißt es bei der Stadt: „Vorrangiges Ziel aller Maßnahmen ist und bleibt die Verhinderung von Infektionen. Insofern wird es hier zwar Graubereiche geben, bei einer Beurteilung mit gesundem Menschenverstand dürfte aber jedem und jeder Betroffenen klar sein, dass die aktuelle Infektionslage keine Spielräume mehr für Umgehungsstrategien hergibt.“

Stadt sieht keine Uneindeutigkeit

Dabei wäre die Umgehungsstrategie für Maskenverweigerer eine einfache: Man kaufe sich eine Tüte gebrannte Mandeln, nasche fortwährend davon – und muss für die gesamte Dauer keine Maske tragen. Kann das wirklich als „Einnahme von Speisen“ zählen?

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Stadt-Pressesprecher Maximilian Löchter sagt dazu Folgendes: „Wenn ich mir etwas zu Mund führe, esse ich halt. Ich weiß nicht, was daran uneindeutig sein sollte.“ Die Ausnahme von der Maskenpflicht diene dazu, zum Beispiel die auf einem Weihnachtsmarkt üblichen Speisen und Getränke zu sich zu nehmen. Außerdem könnten Imbisse so weiter betrieben werden.

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