LKW-Kontrolle: 19 Anzeigen in einer Nacht
An der A1
Die Dortmunder Polizei hat in der Nacht zu Dienstag eine LKW-Schwerpunktkontrolle auf dem Rastplatz Lennhof an der A1 durchgeführt. Die Bilanz: 19 Anzeigen und drei Verwarngelder - bei nur 30 kontrollierten Fahrzeugen. In zwei besonders extremen Fällen wurden die LKW gleich aus dem Verkehr gezogen.
Dass die Dortmunder Polizei in den Überschriften ihrer Pressemitteilungen Ausrufezeichen verwendet, kommt nicht allzu oft vor. Doch die Bilanz der LKW-Schwerpunktkontrolle an der A1 zwischen Schwerte und Hagen bereitet der Polizei Grund zur Sorge.
Zwischen 20 und 5 Uhr überprüften die Polizeibeamten insgesamt 30 Fahrzeuge und 35 Personen. Das Ergebnis:
- 2 Strafanzeigen wegen des Fälschens von technischen Aufzeichnungen
- 12 Ordnungswidrigkeitenanzeigen (Owi) wegen Verstößen gegen das Fahrpersonalgesetz
- 4 Owi-Anzeigen wegen falscher oder nicht vorhandener Ladungssicherung oder Überladung
- 1 Owi-Anzeige und 2 Verwarngelder wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
- 1 Verwarngeld wegen eines Verstoßes gegen die Anschnallpflicht
- 2 Untersagungen der Weiterfahrt
Regelmäßige Kontrollen
Regelmäßig führt die Polizei solche Schwerpunktkontrollen durch. Dabei gebe es immer mehr LKW, deren Bremsen entweder nicht richtig funktionieren oder manipuliert wurden, sodass Fahrerassistenzsysteme außer Kraft gesetzt werden. Auch oft erhebliche Mängel an der Ladungssicherung seien Anlass zur Sorge, so Polizei-Sprecherin Cornelia Weigandt.
"Die Fahrer sollten die Vorschriften eigentlich kennen", so Weigandt auf Nachfrage. "Die Ladung kann sonst während der Fahrt verrutschen. Nicht, dass ein LKW am Ende quer auf der Autobahn liegt oder Teile seiner Ladung verliert." Das sei nicht nur für den LKW-Fahrer selbst gefährlich, sondern auch für alle anderen Autofahrer. "Man kann von Glück reden, wenn dabei nur ein Sachschaden entsteht", so Weigandt. Warum die Zahl der Mängel steigt, könne sie nicht sagen.
56 Tonnen schwer
Bei der Kontrolle in der Nacht zu Dienstag stellten die Polizeibeamten einen LKW mit Anhänger fest, der einen Bagger geladen hatte. Mit einem Nettogewicht von 55.850 Kilogramm hätte er für die gewählte Fahrtstrecke eine Genehmigung einholen müssen, so Weigandt. Außerdem war kein eigentlich vorgeschriebenes Begleitfahrzeug vorhanden. Gegen ihn wurde eine Owi-Anzeige gefertigt, die Weiterfahrt untersagt.
Auch ein weiterer LKW mit Anhänger fiel den Polizisten auf. Nach einem Volksfest hatten die Fahrer ihr gesamtes Equipment in den LKW und auf den Anhänger geladen. Dadurch war der LKW um 30,8 Prozent und der Anhänger um 66,6 Prozent überladen. Darüber hinaus war die zu schwere Ladung auch nur unzureichend gesichert. Außerdem waren die Schaublätter nach dem Fahrerwechsel nicht getauscht worden, sodass nun gegen beide Fahrer wegen des Fälschens technischer Aufzeichnungen ermittelt wird. Auch hier wurde die Weiterfahrt untersagt.