LEG erneuert Brandschutz am Clarenberg
934 Wohnungen betroffen
In den 934 Wohnungen der Clarenberg-Hochhaussiedlung in Hörde modernisiert die LEG den Brandschutz. Betroffen sind auch die Versorgungsschächte, die durch die Etagen führen. Ein anderer Wohn-Gigant, der Dorstfelder Hannibal, diente als abschreckendes Beispiel.

In der Clarenberg-Siedlung lässt die LEG alle 934 Wohnungen sanieren. © Peter Bandermann (Archivbild)
Anders als der Hannibal-Eigentümer „Intown“ hat die LEG in der Clarenberg-Hochhaussiedlung in Hörde die Gebäude sorgfältig inspiziert und Brandschutzmängel festgestellt. Betroffen sind rund 3000 Nachbarn in 934 Wohnungen – also alle Clarenberg-Mieter.
700 Bewohner mussten das Hannibal-Hochhaus verlassen
Im September 2017 hatte das Dortmunder Bauordnungsamt den Hannibal in Dorstfeld räumen lassen, weil „Intown“ gravierende Mängel nicht beseitigt hatte. Über 700 Bewohner mussten die Wohnungen verlassen. Das Gebäude steht leer. In dem Hochhaus besteht die Gefahr, dass giftiger und lebensgefährlicher Brandrauch durch Versorgungsschächte in die Wohnungen vordringen kann.
Spezialisten untersuchten die Clarenberg-Hochhäuser
Im Auftrag der LEG hat ein Sachverständigenbüro die Clarenberg-Hochhäuser inspiziert und dem Bauordnungsamt ein Brandschutzkonzept vorgelegt. Das Konzept sei geprüft und freigegeben worden, berichtete LEG-Sprecher Mischa Lenz am Donnerstag. Die Pläne für die Brandschutzsanierung seien bereits weit fortgeschritten.
Erforderlich sind die Arbeiten in Abstellkammern, Küchen, Versorgungsschächten, Decken sowie an Rohrleitungen und Türen. Für die Arbeiten muss die LEG die Einbauküchen in den Wohnungen ausbauen lassen, um dahinter montierte Schachtverkleidungen vorübergehend entfernen und Rohrleitungen abschotten zu können. Kurzfristig erhalten alle Küchen in ein Funknetz eingebundene Temperaturwarnmelder, die auf starke Hitze reagieren und Alarm in allen Wohnungen auslösen.
Brandschutz in Abstellkammern
In Abstellkammern werden „Brandschutzmanschetten“ montiert. Diese Manschetten sollen verhindern, dass Feuer und Rauch in die Wohnungen eindringen können.
Der Arbeitsaufwand in den Wohnungen könne unterschiedlich ausfallen, sagte Mischa Lenz. Von diesem Aufwand sei der Umfang von Entschädigungen abhängig. Die Mieter müssen die Wohnungen nicht verlassen.