Das Land hat der Stadt Dortmund erlaubt, die Schulen weiterhin geschlossen zu halten. © dpa

Corona und Schulen

Land stimmt Stadt-Plänen zu: Schulen in Dortmund bleiben geschlossen

Die Stadt Dortmund will als „Corona-Notbremse“ ab Montag (19.4.) weiterhin Distanzunterricht an den Dortmunder Schulen. Das Land stimmte den Plänen am späten Freitagabend zu.

Dortmund

, 16.04.2021 / Lesedauer: 3 min

Von einer „Notbremse plus“ sprach Oberbürgermeister Thomas Westphal. Weil die Änderung des Infektionsschutzgesetzes mit einer bundesweiten Regelung noch auf sich warten lässt, müsse die Stadt auf die steigende Corona-Inzidenz reagieren. Dazu gehört der Wunsch, anders als vom Land vorgesehen, die Schulen in Dortmund nicht ab dem 19. April wieder für Präsenz- oder Wechselunterricht zu öffnen. Am Freitagmittag stellte die Stadt die Pläne für eine neue „Allgemeinverfügung“ vor, denen das Land aber noch zustimmen musste.

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Im März war die Stadt zweimal mit Vorstößen zur Schließung der Schulen gescheitert - damals noch bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von knapp unter 100. Inzwischen steuert Dortmund auf die 200er-Marke zu. Zugleich hatte die Stadt den Wunsch nach Schulschließungen in ein Gesamtpaket gepackt, zu dem auch das Aus für Teamsport im Freien und Einkaufen mit Termin und Corona-Test gehören.

Dafür gab es am Freitagabend die Zustimmung des Landes, wie die Stadt mitteilte. Sehr zur Freude von Thomas Westphal: „Das ist ein sehr wichtiger Schritt für den Kampf gegen die dritte Viruswelle in unserer Stadt. Die dritte Welle verlangt uns leider noch einmal alles ab“, erklärte der Oberbürgermeister. „Ich möchte mich bei allen Dortmundern und Dortmunderinnen für ihre Unterstützung, für ihre Umsicht und Besonnenheit bedanken.“

Das Einvernehmen des Landes wurde unter dem Vorbehalt einer Anpassung der Notbetreuung an den Schulen erklärt, teilte die Stadt mit. Die „Allgemeinverfügung“ sieht ab Montag (19. 4.) vor, dass in Dortmund kein Präsenzunterricht an den Schulen stattfindet.

Schreiben an die Schulen

Ausgenommen sind die jeweiligen Abschlussklassen der allgemeinbildenden Schulen, der Berufskollegs und der Förderschulen sowie die entsprechenden Semester im Bildungsgang Realschule des Weiterbildungskollegs. Eine Notbetreuung findet weiter statt.

„Diese Regelung entspricht der bereits bekannten Regelung zum Distanzunterricht, die bis zum 16.4. galt“, erläuterte Schuldezernentin in einem am Freitagabend an die Schulleitungen und Schulkonferenzen verschickten Schreiben. Darin erläuterte sie noch einmal die Hintergründe für die Entscheidung angesichts stark steigender Infektionszahlen.

„Mir ist sehr bewusst, dass der Distanzunterricht eine weitere Belastung aller Beteiligten nach Monaten großer Beeinträchtigung von Schulen und Familien bedeutet“, schreibt die Dezernentin. „Ich bitte Sie daher alle um Verständnis und Geduld und das gemeinsame Vertrauen, dass wir die kommenden Wochen gemeinsam bewältigen, bis der Impffortschritt die ersehnte Normalität für unsere Kinder und für Sie ermöglicht.“

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