Erlass des Landes: Schließung von Schulen nur als allerletztes Mittel

Corona und Schulen

An diesem Donnerstag will die Stadt Dortmund erneut die Schließung von Schulen beim Land beantragen. Das Land hat schon vorsorglich reagiert - mit einem Erlass zu Corona-Maßnahmen.

Dortmund

, 17.03.2021, 21:10 Uhr / Lesedauer: 2 min
NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann macht klare Vorgaben zu Schulschließungen in der Corona-Pandemie.

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann macht klare Vorgaben zu Schulschließungen in der Corona-Pandemie. © dpa

Die Stadt Dortmund fordert die Landesregierung weiter heraus. Sie will erneut die Schließung von Schulen wegen der dynamischen Entwicklung der Corona-Infektionen gerade bei Jugendlichen beantragen, kündigte Oberbürgermeister Thomas Westphal am Mittwoch (17.3.) an. Doch die Landesregierung hat dem bereits einen Riegel vorgeschoben.

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Sie verkündete ebenfalls am Mittwoch einen neuen, zwischen Gesundheits- und Schulministerium abgestimmten Erlass. Die klare Botschaft: Stadtweite Schulschließungen kommen nur im Ausnahmefall und als letzte Maßnahme in Frage.

Das Land stellt noch einmal klar, was auch schon die Coronaschutz-Verordnung vorsieht: „Bei einer nachhaltigen und signifikanten Überschreitung der Inzidenz von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner pro Woche in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt können im Rahmen eines Gesamtkonzepts von den kommunalen Behörden zusätzliche Maßnahmen zum Infektionsschutz auch an Schulen ergriffen werden“, heißt es in der Mitteilung zum Erlass.

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Aber es werden dafür enge Grenzen gesetzt. Entscheidend sei, dass „die landesweite bildungspolitische Grundsatzentscheidung im Sinne der Bildungsgerechtigkeit berücksichtigt und abgewogen wird“, heißt es. Soll heißen: Präsenzunterricht hat Vorrang.

Prüfung von Einzelfällen

Zudem stellt der Erlass klar, was Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann schon am Dienstag zum Vorstoß der Stadt Dortmund gesagt hatte. Schulschließungen sollen eingebettet in Gesamtkonzet „nur das letzte und nicht das erste und alleinige Mittel der Wahl sein“.

Es gebe einen breiten gesellschaftlichen und politischen Konsens, dass der Bildungsbereich Priorität hat und „dass das generelle Schließen von Bildungseinrichtungen nur eine letzte Maßnahme sein kann, nachdem zuvor alle anderen Maßnahmen auch in anderen Bereichen des öffentlichen Lebens geprüft worden sind.“

Der Erlass listet mögliche Maßnahmen für Schulen auf, um auf die Corona-Entwicklung in Abstimmung mit Landes- oder Bezirksregierung zu reagieren. So seien Maßnahmen an einzelnen Schulen möglich, „wenn das aufgrund konkreter Infektionsausbrüche in einzelnen Schulen oder im direkten Umfeld infektiologisch erforderlich ist“. Die Maßnahmen könnten dann von verschärften Verhaltensregeln bis zu (teilweisen) Schulschließungen reichen.

Maßnahmen für alle Schulen in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt seien grundsätzlich nur dann möglich, „wenn ein besonders hohes Infektionsgeschehen in der Kommune oder gerade im Bereich der Schulen vorliegt“.

Schulschließungen nur „ultima ratio“

Soll heißen: Selbst wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in Dortmund in Kürze über den kritische 100er-Marke steigen sollte, rechtfertigt das für das Land keine stadtweite Schulschließung. Der Ermöglichung eines Präsenzunterrichts komme „eine besonders hohe Priorität in der aktuellen Pandemie zu. „Schulschließungen können daher nur ultima ratio sein.“

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Auf die Forderung von Dortmunds OB Thomas Westphal, bei der Beurteilung der Lage nicht nur die Inzidenz, sondern auch die Entwicklung der Corona-Infektionen etwa speziell bei Jugendlichen und die besondere Ausbreitung der britischen Corona-Mutation zu berücksichtigen, geht der Erlass nicht ein.

Klar ist damit aber, dass der von Dortmund für diesen Donnerstag (18.3.) angekündigte Antrag, die Schulen in der Stadt ab Montag zu schließen, keine Chance auf Zustimmung haben dürfte.

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