
© Susanne Riese
Knöllchen auf dem Supermarkt-Parkplatz durch Fehler beim Erfassen
Parkplatz-Ärger
Zwei Mal an einem Tag zum Einkaufen fahren - das kann gefährlich sein. Zumindest, wenn das Fahrzeug beide Male auf einem elektronisch kontrollierten Parkplatz steht.
Norbert R. Obst fuhr vor Kurzem an einem Tag zwei Mal zum Einkaufszentrum auf dem Höchsten. Das ist kein Verbrechen, zahlen sollte er trotzdem, und zwar 30 Euro Vertragsstrafe für Überschreitung der Parkzeit.
Offensichtlich hat das System nicht erkannt, dass der Wagen zwischenzeitlich weggefahren wurde und registrierte deshalb den Verstoß gegen die Höchstparkdauer.
Norbert Obst wollte sich nach dem Einkauf am Vormittag später noch etwas zum Mittagessen besorgen und fuhr deshalb erneut auf den von Loyal Parking bewirtschafteten gemeinsamen Parkplatz von Rewe, Aldi, Drogeriemarkt und Apotheke.

Eine Kamera hält die Ein- und Ausfahrt der Autos fest. © Susanne Riese
Einige Tage später bekam er zu seiner Verwunderung einen Bußgeldbescheid über 30 Euro wegen Überschreitung der Höchstparkdauer von 120 Minuten. Über die beiden Bons und Fotos mit Zeitstempel, die er von einem ganz anderen Standort per WhatsApp verschickt hatte, konnte Obst nachweisen, dass er den Parkplatz zwischenzeitlich verlassen hatte.
Loayal Parking aus Dortmund hat daraufhin die Forderung zurückgezogen, das Ticket werden „aus Kulanz einmalig storniert“, um dem Kunden vorab entgegen zukommen. Man werde „eine interne und weiterführende Prüfung“ vornehmen, schreibt der Parkplatzbewirtschafter.
Norbert Obst ärgert sich aber über den Aufwand, zu dem er gezwungen war. „Ich würde eigentlich erwarten, dass sie sich entschuldigen“, sagt der Diplom-Ingenieur. Er fürchtet, dass es auch anderen so ergehen könnte, wie ihm: „Man müsste die Leute warnen, nach dem Motto: Gehen Sie niemals am selben Tag zwei Mal einkaufen.“
Wahrscheinlich kommt es durchaus häufiger vor, dass Kunden mehrmals an einem Tag das Einkaufszentrum auf dem Höchsten besuchen. Denn zu dem per Videokamera kontrollierten Parkplatz gehören neben dem Aldi und Rewe mit Bäckereicafé und heißer Theke auch eine Apotheke und ein Rossmann-Drogeriemarkt.
In der zugelassenen Zeit von 120 Minuten lässt sich zwar eine Menge erledigen, aber vermutlich ergibt sich ab und an auch ein zweiter Anlass für einen Besuch auf dem Höchsten, beispielsweise um Medikamente zu kaufen.
Bleibt die Frage, ob die Vertragsstrafe für Norbert Obst auf einen Fehler im System zurückgeht oder ob die Anzeige eine einmalige Fehlinterpretation war. Die Firma Loyal Parking hat diese Frage bislang nicht beantwortet. Die Firma teilt aber mit, dass das umstrittene Ticket umgehend storniert wurde.
Kunden könnten sich selbstverständlich jederzeit bei Rückfragen zu ausgestellten Tickets an Loyal Parking wenden - telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf der Homepage www.loyal-parking.de.
Seit 2001 in der Redaktion Dortmund, mit Interesse für Menschen und ihre Geschichten und einem Faible für Kultur und Wissenschaft. Hat einen Magister in Kunstgeschichte und Germanistik und lebt in Dortmund.
