Ein Maskensymbol für einen Mund-Nasen-Schutz am Phoenix-See

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Das würden die neuen Corona-Regeln für Dortmund bedeuten

rnNeues Infektionsschutzgesetz

Die Anti-Corona-Maßnahmen sollen in einem neuen Infektionsschutzgesetz bundesweit vereinheitlicht werden. Für Dortmund hätte es weitreichende Konsequenzen.

Dortmund

, 12.04.2021, 20:15 Uhr / Lesedauer: 2 min

Der Kampf gegen das Coronavirus soll in Deutschland auf neue rechtliche Füße gestellt werden. In Berlin ringt die Bundespolitik um ein neues Infektionsschutzgesetz.

Damit soll der föderale Flickenteppich der Corona-Regelungen durch bundeseinheitliche Bestimmungen ersetzt werden. Seit dem Wochenende kursiert ein Entwurf in den Medien.

Zentraler Gedanke ist, die bereits Anfang März vereinbarte Notbremse strikt anzuwenden und teilweise noch zu verschärfen. Durch das neue Gesetz könnten die Bundesländer die Notbremse nicht mehr wie bisher umgehen. Dann gelte verbindlich: Überschreitet eine Kommune am dritten Tag hintereinander bei der Sieben-Tage-Inzidenz die 100er-Marke, werden weite Teile des öffentlichen Lebens wieder heruntergefahren.

Neues Infektionsschutzgesetz: Dortmund wäre stark betroffen

Dortmund fällt aktuell unter diese Kategorie - und das deutlich: Nach Berechnungen der Stadt wird Dortmund am Dienstag (13.4.) eine Inzidenz von 130 haben. In den vergangenen Tagen stiegen die Fallzahlen weiter.

Zuletzt hatte die Stadt am 19. März länger als drei Tage eine Inzidenz von unter 100 - der Voraussetzung dafür, dass die Notbremse wieder gelöst wird.

Damit würden folgende Einschränkungen für Dortmund gelten (Stand 12.4.):

  • Kontaktbeschränkungen: Angehörige eines Haushalts dürfen nur eine weitere Person pro Tag treffen. Die Gruppe darf insgesamt nicht größer als fünf Personen groß sein - Kinder unter 14 Jahren werden nicht gezählt. Eine ähnliche Regelung gilt derzeit bereits in Dortmund.
  • Nächtliche Ausgangssperre: Von 21 bis 5 Uhr darf niemand im öffentlichen Raum unterwegs sein. Ausnahmen werden aktuell noch diskutiert, etwa zwingende medizinische oder berufliche Gründe. So etwas gab es bisher in Dortmund noch nicht.
  • Freizeit- und Kultureinrichtungen müssen wieder schließen. Davon wären auch die Museen betroffen, die erst am Freitag (9.4.) ihre Wiedereröffnung gefeiert hatten. Seitdem dürfen Besucher mit Termin und einem tagesaktuellen negativem Corona-Test hinein. Auch der Zoo Dortmund, der seit 10. März wieder offen ist, inzwischen nach demselben Zugangssystem, müsste wieder zu machen.

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  • Geschäfte und Einzelhandelsmärkte müssen zurück in den Lockdown. Damit würde die NRW-Sonderregelung von Ende März, nach der Städte mit einem dichten Netz an Schnelltestzentren ihre Geschäfte geöffnet lassen dürfen (und von der Dortmund mit überschaubarem Erfolg Gebrauch macht), enden. Ausnahmen: Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Reformhäuser, Apotheken, Drogerien, Tankstellen, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte und Gartenmärkte.
  • Bei „körpernahen Dienstleistungen“ wie beispielsweise Friseuren gilt weiterhin eine Maskenpflicht, entweder der Kategorie FFP2 oder „medizinische Masken mit gleicher Schutzwirkung“
  • Sport: Erlaubt sind nur noch Trainings allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts; Profisport darf weiter stattfinden.
  • FFP2- oder vergleichbare Maskenpflicht in Taxis und dem öffentlichen Nahverkehr.
  • Tourismus ist untersagt - sowohl für Dortmunder Gastgeber (Hotels, Ferienwohnungen, etc.) als auch für Dortmunder Reisende, die woanders Urlaub machen wollen.
  • Schülerinnen und Schüler dürfen nur dann am Präsenzunterricht teilnehmen, wenn sie zweimal pro Woche getestet werden.

Erst wenn Dortmund drei Tage in Folge eine Inzidenz unter 100 hat, könnten diese Einschränkungen gelockert werden. Stiege sie hingegen auf über 200, gebe es eine weitere Verschärfung: Dann sollen alle Schulen geschlossen werden.

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Bis die neuen Regeln - wenn sie denn so kommen - greifen, wird es aber noch etwas dauern: Die Bundesregierung will den Antrag für die Gesetzesreform zwar schon am Dienstag (13.4.) beschließen, doch dann muss dieser noch durch den Bundestag (und eventuell auch den Bundesrat). Gegen das geplante Eilverfahren gibt es bereits teil erheblichen Widerstand aus der Opposition und den Bundesländern.

Zur Sache

Kommunale Sonderregeln weiter gültig

Weiterreichende kommunale Coronaschutz-Maßnahmen wie etwa die Maskenpflicht in Fußgängerzonen und manchen Grünanlagen in Dortmund wären nach dem neuen Infektionsschutzgesetz weiter erlaubt.