So sah es noch am Mittwoch (10.2) auf dem Gehweg vor dem Landgericht Dortmund auf der Hamburger Straße aus.

© Christian Gerstenberger

Gefährlich verschneite Gehwege: Wer muss vor öffentlichen Gebäuden räumen?

rnStreu-und Räumpflicht

Wenn der Schnee rieselt, stellt sich auch gleich die Frage nach der Verantwortung: Wer muss vor öffentlichen Gebäuden an die Schippe und haftet beim Sturz auf den verschneiten Gehwegen?

Dortmund

, 13.02.2021, 05:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Noch immer befreien die Dortmunder unermüdlich die Bürgersteige von Schnee und Eis - so sieht es die in Deutschland geltende Streu- und Räumpflicht vor.

Prinzipiell ist der Winterdienst auf öffentlichen Straßen und Wegen Aufgabe der Gemeinde. Diese wird bei öffentlichen Gehwegen aber meist auf die Grundstückseigentümer übertragen. Die können die Räum- und Streupflicht wiederum auf die Mieter der Grundstücke übertragen. So weit so gut. Wie aber läuft das bei öffentlichen Gebäuden?

Öffentliche Gebäude: Wer macht den Winterdienst?

Vor dem Dortmunder Landgericht beispielsweise plagten sich noch am Mittwoch (10.2.) die Fußgänger über eine dicke Schneeschicht auf dem Bürgersteig an der Hamburger Straße. Wer muss hier räumen?

Die Stadt sei aber nur für städtische Gebäude zuständig, erklärt Stadtsprecher Christian Schön auf Anfrage dieser Redaktion. Der jeweilige Eigentümer oder Mieter anderer öffentlicher Gebäude trage dort die Verantwortung. Das Landgericht ist, wie es der Name vermuten lässt, kein städtisches Gebäude.

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Dort sei das Gericht der Mieter, Vermieter der Bau und Liegenschaftsbetrieb (BLB) NRW, sagt Landgerichts-Sprecher Dr. Thomas Jungkamp auf Nachfrage - also praktisch das Land.

Der BLB habe für den Winterdienst eine Drittfirma verpflichtet. Diese Firma habe das Landgericht von Dienstag bis Mittwoch versucht zu erreichen, doch „ohne Erfolg“.

Winterdienst für städtische Gebäude

Den Winterdienst von größeren städtischen Immobilien, wie etwa dem Rathaus, übernehme das Tiefbauamt und die dort eingesetzten Hausmeister kümmern sich insbesondere um die Eingangsbereiche und Notausgänge, sagt Schön.

Für den Winterdienst vorm Rathaus kümmert sich das städtische Tiefbauamt.

Für den Winterdienst vorm Rathaus kümmert sich das städtische Tiefbauamt. © Kevin Kindel

Für Schulen sind ebenfalls die jeweiligen Hausmeister für die Winterwartung zuständig, sagt der Stadtsprecher.

Für andere Büroimmobilien setzt die Stadt Dortmund je nach Bedarf beauftragte Firmen ein. Dieser Bedarf werde zur Mitte des Jahres - also im Sommer - zentral vom Vergabe- und Beschaffungsamt abgefragt. Dies gelte ebenfalls für die städtischen Kindergärten, ergänzt Schön, dort sei Fabido dann der direkte Auftraggeber der externen Dienstleister.

Sturz vorm Landgericht - Wer haftet?

Wie für private Eigentümer gilt aber auch für öffentliche Einrichtungen die Dortmunder Straßenreinigungssatzung, die vorschreibt, Schnee und Eis grundsätzlich von 7 Uhr morgens bis 20 Uhr abends zu beseitigen, bestätigt Stadtsprecher Christian Schön.

Und grundsätzlich gilt: Wer seiner Räumpflicht nicht nachkommt, haftet für die Folgen der daraus resultierenden Unfälle. Passanten, die auf einem nicht ordnungsgemäß geräumten Gehweg stürzen und sich verletzen, können vom Hauseigentümer Schadensersatz verlangen - selbst wenn ein Dienstleister beauftragt worden ist.

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Der Hauseigentümer oder Vermieter könne den Schadensersatz jedoch bei der verpflichtenden Firma geltend machen, erklärt Rechtsanwalt Bernd Holthoff vom Mieterbund Dortmund auf Nachfrage. Das lasse sich auch auf öffentliche Einrichtungen übertragen. Bei einem Sturz vor dem Landgericht - als Beispiel - müsste demnach der BLB NRW als Vermieter auf Schadensersatz verklagt werden.

Dienstleister zu belastet?

Fußgänger selbst sind aber nicht völlig aus der Pflicht. Wer nicht ausreichend auf seine eigene Sicherheit achtet, trägt bei einem Unfall oft mindestens eine Mitschuld. Bei einer Gerichtsverhandlung wird darüber von Fall zu Fall entschieden.

Im Fall des Landgerichts sei die Räumung dann am Donnerstagabend (11.2.) durch den externen Dienstleister erfolgt, sagt BLB-Sprecherin Daniela Schaefer. Man müsse anmerken, sagt Stadtsprecher Schön dazu, dass alle Dienstleister bei den derzeitigen Wetterverhältnissen mehr als belastet seien - aber alles geben, um ihre Aufgabe zu erfüllen.

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