Forderung nach Dieselfahrverbot

Umwelthilfe klagt gegen Dortmund

Jetzt ist auch Dortmund im Fokus der Deutschen Umwelthilfe. Sie klagt gegen die Stadt, weil hier weiter die EU-Grenzwerte mit gesundheitsschädlichem Stickoxid überschritten werden und fordert kurzfristige Gegenmaßnahmen.

Dortmund

, 29.03.2018, 17:46 Uhr / Lesedauer: 1 min
Auch an der Messtation an der Brackeler Straße werden die EU-Grenzwerte für Stickoxid seit Jahren überschritten.

Auch an der Messtation an der Brackeler Straße werden die EU-Grenzwerte für Stickoxid seit Jahren überschritten. © Florian Forth

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat am Donnerstag Klagen gegen elf weitere Städte eingereicht, in denen die EU-Grenzwerte für Stickoxid überschritten werden – darunter neben Bochum, Paderborn und Düren auch Dortmund. Man möchte damit eine schnellstmögliche Einhaltung der Luftqualitätswerte erreichen, teilte die DUH mit. Dort ist man überzeugt: „Die Einhaltung der Grenzwerte ist nur möglich durch eine rasche Umsetzung kurzfristig wirksamer Maßnahmen wie Fahrverbote für schmutzige Diesel-Fahrzeuge.“

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte Ende Februar entschieden, dass Fahrverbote für bestimmte Dieselfahrzeuge nicht auszuschließen sind. Bei der Stadt verwies man am Donnerstag denn auch auf die Erklärung, die man nach dem Leipziger Urteil abgegeben hatte. Darin hieß es, man prüfe alle Möglichkeiten, um flächendeckende Fahrverbote zu verhindern. „Angesichts einer Verpflichtung zur schnellstmöglichen Einhaltung der Grenzwerte erscheint dies jedoch schwierig.“

Beratungen mit Bezirksregierung

Man gehe davon aus, dass vor allem für die Brackeler Straße und die B1, an denen Überschreitungen der Stickoxid-Grenzwerte festgestellt wurden, Maßnahmen ergriffen werden müssen. Darüber wird zurzeit mit der Bezirksregierung Arnsberg beraten, die für die Luftreinhalteplanung zuständig ist. Die Stadt hat zuletzt noch die Forderung eines Anwohners zurückgewiesen, ein ganztätiges Lkw-Fahrverbot für die B1 zu verhängen.

Alarmiert ist auch die IHK. Sie hält die Klage der DUH gegen Dortmund für „wenig zielführend“. Nötig sei ein Maßnahmenbündel zur Luftreinhaltung, das bereits in die Wege geleitet sei. „Mittelfristig wird sich die Luftqualität dadurch stärker verbessern als durch kurzfristige Fahrverbote“, sagte IHK-Referatsleiter Stefan Peltzer.

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