Flucht- und Wiederholungsgefahr: So lange bleibt Neonazi Steven F. in Haft

Urteil am Amtsgericht

Das Amtsgericht hat den Martener Neonazi Steven F. wegen einer Schlägerei vor einer Kneipe zu einer Haftstrafe verurteilt. Seine Hoffnung auf vorzeitige Entlassung erfüllte sich nicht.

Dortmund

, 09.05.2019, 17:44 Uhr / Lesedauer: 2 min
Steven F. (rechts) neben seinem Verteidiger Andre Picker.

Steven F. (rechts) neben seinem Verteidiger Andre Picker. © Jörn Hartwich

Steven F. muss für zwei Jahre und drei Monate in Haft. Die Richter sind davon überzeugt, dass der 26-jährige Martener ein brutaler und unbelehrbarer Schläger ist. Zuletzt habe er zwei Bewährungschancen gehabt und diese krachend scheitern lassen. „Er hat überhaupt nichts verstanden“, hieß es in der Urteilsbegründung. „Trotz aller Warnungen hat er munter immer wieter gemacht.“

Nicht alle Vorwürfe bewiesen

In dem vier Verhandlungstage dauernden Prozess konnten nicht alle ursprünglichen Anklagevorwürfe bewiesen werden. In einem Fall wurde Steven F. wegen erwiesener Unschuld freigesprochen, und ein Vorfall auf der Bartholomäuskirmes in Lütgendortmund entpuppte sich am Ende nicht als Handyraub, sondern allenfalls als eine aus dem Ruder gelaufene Bestrafungsaktion. „Mit dem Handy hatte das nichts zu tun“, sagten die Richter.

Die nach Ansicht aller Beteiligten schlimmste Tat hatte offenbar nichts mit der politischen Einstellung des bekennenden Neonazis zu tun. Vor einer Kneipe in der Innenstadt schlug Steven F. einen anderen Mann nieder, nachdem dieser ihn als „Affen“ bezeichnet hatte. Das Opfer stürzte eine kleine Treppe herunter und verlor bei dem Faustschlag ins Gesicht zwei Schneidezähne. „Das war unangenehm, durchaus brutal, das macht man einfach nicht“, sagte selbst Verteidiger Andre Picker dazu in seinem Plädoyer.

Attacken auf das Gericht

Diese Tat und einige andere hatte Steven F. schon zu Beginn der Verhandlung zugegeben und sich dafür auch entschuldigt. Sein letztes Wort vor der Urteilsbegründung nutzte er am Donnerstag aber auch zu offensiven Unmutsbekundungen in Richtung Richterbank. Irgendwann im Laufe des Prozesses „ist jegliche Objektivität des Gerichts weggefallen“, sagte der Angeklagte. Dass er nun schon seit fast sechs Monaten in Untersuchungshaft sitze, empfinde er als unverhältnismäßig.

Sein Wunsch, das Gericht am Donnerstag als (vorerst) freier Mann zu verlassen, erfüllte sich jedoch nicht. Die Richter ordneten an, dass Steven F. in Haft bleiben muss und begründeten dies nicht nur mit Wiederholungs-, sondern auch mit Fluchtgefahr. Immerhin drohe dem Neonazi nun auch der Widerruf zweier älterer Bewährungsstrafen. Insgesamt müsste der Martener dann fast vier Jahre im Gefängnis verbringen. „Und das begründet schon einen gewissen Fluchtanreiz“, hieß es in der Urteilsbegründung.

Weitere Ermittlungsverfahren

Darüber hinaus gibt es noch weitere Ermittlungsverfahren gegen Steven F. und wohl auch schon eine Anklageschrift, die irgendwann in den kommenden Monaten beim Jugendschöffengericht verhandelt werden soll. Würde der 26-Jährige in dieser Sache ebenfalls verurteilt, könnte sich seine Zeit in Unfreiheit noch einmal verlängern.

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