Danilo Davia hat derzeit wenig zu Lachen: Denn ein BGH-Urteil zu Mitgliedsbeiträgen für Fitnessstudios betrifft auch sein "Dannyfit".

Danilo Davia hat derzeit wenig zu Lachen: Denn ein BGH-Urteil zu Mitgliedsbeiträgen für Fitnessstudios betrifft auch sein „Dannyfit“. © Benjamin Trilling

Dortmunder Fitnessstudio-Betreiber fürchten „wirtschaftliche Schieflage“

rnNach BGH-Urteil

Fitnessstudios waren während des Lockdowns wochenlang geschlossen. Laut BGH-Urteil können Kunden ihre Mitgliedsbeiträge zurückfordern. Für die Betreiber sei das ein existenzielles Problem.

Dortmund

, 06.05.2022, 17:16 Uhr / Lesedauer: 3 min

Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) sorgt auch unter Dortmunder Fitnessstudio-Betreibern für Unsicherheit: Denn in letzter Instanz bestätigte der BGH, dass Kunden ihr Geld zurückverlangen können, sofern sie während des Lockdowns nicht trainierten konnten.

Jetzt lesen

Kaum war das Urteil gefällt, klingelte ständig Danilo Davias Handy. Der Geschäftsführer von Dannyfit am Phoenix See hatte viele ehemalige Kunden am Hörer. Sie wollten eine Rückerstattung ihrer Mitgliedsbeiträge, schließlich konnten sie sich auf das neue Urteil berufen.

Bereits vor dem Urteil zahlten viele Mitglieder nicht

„Aus Sicht des Verbrauchers kann ich das Verhalten verstehen“, sagt Davia über das Urteil. Er erwarte aber auch Verständnis für die Dienstleister: „Es steht und fällt mit der Solidarität.“

Jetzt lesen

Schließlich habe der Geschäftsführer ja auch seine Miete sowie alle Leasings und Personalkosten während des Lockdowns überwiesen, obwohl er auf einen Großteil des Umsatzes verzichten musste. „Fast ein Jahr lang hatte ich geschlossen und habe trotzdem jeden Monat meine Miete gezahlt. Den Vermieter trifft ja auch keine Schuld.“

Jetzt lesen

Davias Stammkunden seien geblieben, aber gerade vor dem Hintergrund der Corona-Einschränkungen müsse er in seinem 2017 eröffneten Fitnessstudio seit knapp zwei Jahren Einbußen hinnehmen. „Es gibt Mitglieder, die vor diesem Urteil schon nicht ihre Beiträge gezahlt haben“, sagt er.

„Warum werden uns Steine in den Weg gelegt?“

Dazu zählten unter anderem ungeimpfte Mitglieder, die lange Zeit aus rechtlichen Gründen nicht ins Studio durften, aber auch Mitglieder, die aus Angst vor Infektionen dem Fitnessstudio fernblieben. Auch sie wollten ihre Beiträge zurückerhalten.

Nur schwer zu stemmen: Das BGH-Urteil belastet die Fitnessstudios betriebswirtschaftlich, wie Danilo Davia erklärt

Nur schwer zu stemmen: Das BGH-Urteil belastet die Fitnessstudios betriebswirtschaftlich, wie Danilo Davia erklärt. © Benjamin Trilling

Davia befürchtet, dass durch das Urteil eine weitere Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation entstehen wird. Entsprechend groß ist seine Enttäuschung: „Warum werden Unternehmen, die während der Pandemie einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden erlitten haben, erneut Steine in den Weg gelegt, anstatt explizit auf diese Unternehmen einzugehen und sie dabei zu unterstützen, wieder Fuß zu fassen?“

Jetzt lesen

Der Geschäftsführer meint: „Ich kann mir vorstellen, dass dieses BGH-Urteil in Zusammenhang mit den Auswirkungen der Pandemie wahrscheinlich viele Fitnessstudios noch stärker in eine wirtschaftliche Schieflage bringen wird“.

Sorge vor Rückerstattungen: Chef äußert sich nur anonym

Auch ein weiterer Dortmunder Fitnessstudiobetreiber hat die Sorge, dass Kunden, die damals gekündigt haben, ihr Geld zurückwollen. Seinen Namen sowie den seines Betriebs wolle er nicht in der Zeitung sehen. Denn, so seine Befürchtung: „Ehemalige Kunden würden sich dann ja erst recht bei mir melden, um ihr Geld zurückzuverlangen.“

Jetzt lesen

Mit dem BGH-Urteil sollte eigentlich eine alte Streitfrage aus den Lockdown-Zeiten ad acta gelegt werden. Doch ähnlich wie die Gastronomen beklagen auch Fitnesscenter nach wie vor die wirtschaftlichen Auswirkungen der Einschränkungen. „Die Pandemie hat uns gebeutelt und tut es immer noch“, erklärt der Betreiber, der anonym bleiben will.

Jetzt lesen

Die Nachricht vom Gericht aus Karlsruhe komme daher zur Unzeit: „Jetzt kommt dieses Ding obendrauf, das ist für mich völlig unkalkulierbar.“ Zwar flossen finanzielle Überbrückungshilfen in seine Betriebskasse, jedoch nur ein Drittel der möglichen Fördergelder. „Nach meinem Gerechtigkeitssinn müsste ich alles ausgezahlt kriegen.“

„Im Zweifel würde ich eiskalt Insolvenz anmelden.“

Denn er rechnet vor, was auf ihn zukommen könnte: Pro Jahreshälfte zahlen Kunden 300 Euro für eine Mitgliedschaft bei ihm. Meldeten sich gerade mal zehn von ihnen mit Rückerstattungsforderungen, beliefen sich die Kosten für sein Fitnessstudio auf 3.000 Euro. An bis zu hundert Geldforderungen möchte er gar nicht erst denken: „Das wären 30.000 Euro. Ich weiß nicht, wie ich das begleichen soll.“

Jetzt lesen

Eine Kompromisslösung bestünde in diesem Fall darin, Ratenzahlungen zu vereinbaren, sofern die ehemaligen Kunden dazu bereit wären: „Im Zweifel würde ich eiskalt Insolvenz anmelden.“ Andere Studios seien in dieser Hinsicht noch schlechter aufgestellt, wie er verrät: „Ich kenne Studios, die haben gar keine Fördergelder erhalten.“

So äußern sich die Ketten Mc Fit und Fit X

Abwartender klingt dagegen die Reaktion der größeren Muckibuden-Ketten, die Filialen in Dortmund haben: Das Unternehmen Fit X arbeite „mit Hochdruck daran, zu prüfen, welche Rückschlüsse sich aus dem BGH-Urteil für unsere Vertragsmodelle im Hinblick auf die Lockdown-Monate ergeben“, erklärt Sprecherin Johanna Pistor.

Jetzt lesen

Dabei gehe es jedoch um Details in dieser komplexen Angelegenheit. Denn es stehe fest, dass das Urteil durch Fit X umgesetzt werde.

Jetzt lesen

Ähnlich äußert sich Pierre Geisensetter, Kommunikationsleiter von Mc Fit: „Sobald das Urteil des BGH mit den Entscheidungsgründen veröffentlicht ist, werden wir dieses prüfen. Wir haben unseren Mitgliedern verschiedene Lösungen angeboten und mit viele individuellen Ergebnisse gefunden.“

Lesen Sie jetzt