Erbschaftssteuer-Urteil: Das sagen Dortmunder Unternehmer
Privilegien für Firmenerben
Steuerprivilegien für Firmenerben sind verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Mittwoch entschieden und die Erbschaftssteuer gekippt. Ausnahmen gelten aber für kleine und mittlere Firmen - Dortmunder Unternehmer atmen auf.

Familienunternehmen bleiben nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts weiterhin schützenswert.
„Es ist gut, dass das Gericht die Verschonung von Betriebsvermögen zur Sicherung von Arbeitsplätzen und Unternehmen grundsätzlich bestätigt hat“, sagt auch Udo Dolezych, Präsident der Industrie- und Handelskammer (IHK) Dortmund. Dass Großunternehmen zukünftig ohne konkrete Bedürfnisprüfung nicht von der Erbschaftssteuer verschont bleiben, dürfte allerdings sehr zur Verunsicherung beitragen, zumal das Gericht keine Definition von Großunternehmen mitgeliefert habe. Dolezych: „Die Politik muss deshalb jetzt kurzfristig Rechtssicherheit für die Unternehmen schaffen und gesetzesfest klarstellen, dass das bisherige Gesetz bis zur angemahnten Neuregelung am 30. Juni 2016 uneingeschränkt gilt. Ansonsten drohen sofort negative Auswirkungen auf Investitionsentscheidungen und Arbeitsplätze.“