Dortmunds Behörden machen mehr Tempo nach Straftaten

Beschleunigte Verfahren

Mit mehr Tempo wollen Polizei und Justiz in Dortmund auf Straftaten reagieren. Erste Urteile sind bereits 24 Stunden nach einer Tat gefällt worden. Die "beschleunigten Verfahren" sind auf dem Vormarsch.

DORTMUND

, 27.05.2017, 02:13 Uhr / Lesedauer: 2 min
Kurze Wege wollen Amtsgericht, Polizei und Staatsanwaltschaft einhalten und so beschleunigte Verfahren ermöglichen.

Kurze Wege wollen Amtsgericht, Polizei und Staatsanwaltschaft einhalten und so beschleunigte Verfahren ermöglichen.

Andere Großstädte in Nordrhein-Westfalen, darunter Düsseldorf, wenden die beschleunigten Verfahren schon seit mehreren Jahren an. Dortmund war bisher Nachzügler, obwohl typische Straftaten wie Ladendiebstahl, Urkundenfälschung, einfache Betrugsfälle, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und andere Delikte auch in der Westfalenmetropole oft genug vorkommen.

Polizei, Staatsanwaltschaft und Amtsgericht stimmten eine bessere Zusammenarbeit ab und wollen gemeinsam auf die Tube drücken. Die Zahl der Verfahren ist allerdings noch überschaubar.

Beschuldigte kennen dieses Tempo nicht

„Die Polizei liebt das“, kommentierte Polizeisprecher Gunnar Wortmann das in der Strafprozessordnung geregelte beschleunigte Verfahren, denn die Kolleginnen und Kollegen aus dem Streifendienst und den Kommissariaten würden wegen schneller Erfolge „eine hohe Arbeitszufriedenheit“ erfahren.

Jüngstes Beispiel: Ein am 17. Mai 2017 festgenommener Dieb saß 24 Stunden später vor einem Richter – und kassierte 60 Tagessätze, die er innerhalb von zwei Wochen bezahlen muss. Zahlt er nicht, folgt nach Ablauf der Frist von 14 Tagen der Haftbefehl. „Die Beschuldigten wirken konsterniert, weil sie das Tempo so nicht kennen“, zitiert Gunnar Wortmann einen Kollegen aus der Praxis. In den meisten Fällen hat es die Polizei mit Kleinkriminellen zu tun, die immer wieder aufgefallen sind und nach der Feststellung der Personalien sofort wieder davon ziehen konnten – und Stunden später die nächste Straftat begangen haben.

Was früher Monate dauerte, geht jetzt in Stunden

Binnen 24 Stunden verurteilt zu werden, das ist schnell. Verfahren mit normalem Tempo können sich über Monate ziehen. Auch in Leserbriefen an unsere Redaktion kritisieren Bürger immer wieder langwierige Verfahren oder dass der Tatverdächtige nicht in die Untersuchungshaft geführt wurde.

Teil des beschleunigten Verfahrens ist auch die „Hauptverhandlungshaft“: Der Tatverdächtige sitzt dabei bis zum Gerichtsverfahren hinter Schloss und Riegel. Gunnar Wortmann: „Und das nur dann, wenn der Gerichtstermin in unmittelbarer zeitlicher Nähe liegt.“

Bisher nur in Ausnahmefällen

Polizei und Justiz werden jetzt nicht den Großteil aller Ermittlungen und Verurteilungen auf beschleunigte Verfahren umstellen können. Die Behörden lernen noch: „In den dafür geeigneten Fälle wollen wir die beschleunigten Verfahren anwenden. Jetzt sammeln wir Erfahrungen. Wenn das erfolgreich angelaufen ist, wollen wir das Angebot ausrollen“, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Volker Schmerfeld-Tophoff. 

Das beschleunigte Verfahren sei sehr personalintensiv, „aber wir wollen das“, sagte der 60-Jährige. Allerdings gibt es Ausnahmen: Die Beweislage muss eindeutig sein. Ausgeschlossen sind von diesem Verfahren auch Kinder und Jugendliche.

Schon 2005 gab es erste Fälle

Neu sind die beschleunigten Verfahren nicht. Gerichtssprecher Jan Schwengers sagte, dass im Jahr 2005 vier Anträge auf beschleunigte Verfahren beim Amtsgericht eingegangen sind. Für 2016 kann der Strafrichter keine Zahl nennen, da die interne Statistik diese Verfahren nicht mehr auflistet.

Für das Jahr 2017 sei die Zahl einstellig. „Für das Amtsgericht Dortmund hat das beschleunigte Verfahren zahlenmäßig eine völlig untergeordnete Bedeutung“, sagt Jan Schwengers. Allerdings soll es forciert werden, zumal ein Verfahren so kurz wie möglich sein müsse, um einem Beschuldigten das Unrecht seiner Tat vor Augen führen zu können. In normalen Verfahren würde mehrere Monate vergehen. Zeugen könnten sich dann nicht mehr genau an wichtige Details erinnern.

Jan Schwengers: „Wir sind vorbereitet. Täglich ist dafür ein Richter an seinem Sitzungstag in Bereitschaft.“

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