
© Felix Guth (A)
Diese Corona-Regeln gelten ab Donnerstag in Dortmund
Neue Corona-Schutzverordnung
Auch in Dortmund gilt wie in ganz NRW ab Donnerstag (13.1.) eine neue Corona-Schutzverordnung. Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Regeln, die sich vor Ort ändern.
Es gibt eine neue Coronaschutzverordnung für Nordrhein-Westfalen. Damit gelten auch in Dortmund ab Donnerstag (13.1.) neue Regeln, vor allem für die Gastronomie, also Restaurants, Cafés, Bars und Kneipen, den Sport- und Fitnessbereich sowie bei der Maskenpflicht.
Für die Gastronomie, den Sport- und Fitnessbereich und weite Teile des Freizeitbereichs gilt ab Donnerstag die 2G-Plus-Regelung. Keinen zusätzlichen Test braucht,
- wer in der Gastronomie bloß Speisen und Getränken abholt,
- wer schon eine Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten hat oder
- wer zweifach geimpft ist und sich in den letzten drei Monaten mit dem Coronavirus infiziert hat, also genesen ist,
- Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren sowie
- Personen, die über ein ärztliches Attest verfügen, demzufolge sie derzeit oder bis zu einem Zeitpunkt, der höchstens sechs Wochen zurückliegt, aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft werden können.
- Kinder bis zum Schuleintritt gelten als getestete Personen.
Änderung bei den Selbsttests
Es reichen auch Selbsttests, die vor Ort unter Kontrolle zum Beispiel des Personals durchgeführt werden. Ob und in welcher Form eine Testung vor Ort angeboten wird, entscheidet der jeweilige Betreiber der Einrichtung. Dieser beaufsichtigte Selbsttest berechtigt ausschließlich zum Zutritt zum konkreten Angebot.
Es kann von der Aufsichtsperson kein Testnachweis ausgestellt werden, mit dem auch andere Einrichtungen besucht werden könnten. Das können weiterhin nur die offiziellen Teststellen.
Freizeit und Großveranstaltungen
In Museen, Ausstellungen, im Theater, Kino und Zoo gilt nach wie vor die 2G-Regel.
Für Großveranstaltungen galt bisher schon in NRW und damit auch in Dortmund die Zuschauerobergrenze von 750 Personen. Dies gilt künftig einheitlich auch für überregionale Veranstaltungen wie Fußballspiele und die Bundesliga, die zuletzt wieder ganz ohne Zuschauer stattfinden mussten.
Eigene Regelungen für Kirchen
Kirchen und Religionsgemeinschaften können weiterhin für Versammlungen zur Religionsausübung eigene Regelungen aufstellen, die ein vergleichbares Schutzniveau sicherstellen, ansonsten unterliegen sie auch den Vorschriften für Veranstaltungen.
Maskenpflicht wieder ausgeweitet
Wegen der deutlich höheren Infektiosität der Omikron-Variante müssen Dortmunder ab Donnerstag auch wieder öfter eine medizinische Maske tragen, insbesondere in Warteschlangen im Freien und bei Veranstaltungen sowie Versammlungen, sofern für sie keine 3G-Zugangsregelung (geimpft, getestet, genesen) gilt.
Außerdem gilt in den Fußgängerzonen Westen- und Ostenhellweg – ohne Seitenstraßen – weiterhin täglich von 9 bis 20 Uhr eine Maskenpflicht sowie zu den Öffnungszeiten auf den Flächen der Dortmunder Wochenmärkte.
Bereits im Dezember war die Maskenpflicht verschärft worden, sie gilt seither auch unter anderem für Immunisierte bei der Berufsausübung in Innenräumen. Am Arbeitsplatz gilt weiterhin die 3G-Regel – alle Angestellten müssen nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder tagesaktuell getestet sind.
Im öffentlichen Personenverkehr ist ebenfalls die 3G-Regel weiter in Kraft. Und es gilt Maskenpflicht. Erlaubt sind bislang auch einfache OP-Masken.
Da beim Sport in Innenräumen, in Schwimmbädern (außer in Umkleiden und Gängen) und bei Wellnessangeboten keine Masken getragen werden können, gilt dort weiter die 2G-Plus-Regel – mit der bereits erwähnten Ausnahme, dass Geboosterte und Genesene auf den zusätzlichen Test verzichten können. 2G-Plus gilt auch für weitere Freizeitaktivitäten wie das Singen im Chor ohne Maske.
Am Arbeitsplatz gilt die 3G-Regel – alle Angestellten müssen nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder tagesaktuell getestet sind.
Weiterhin Kontaktbeschränkungen
Bereits seit Dezember gelten Kontaktbeschränkungen auch für Geimpfte und Genesene. Private Zusammenkünfte im Innen- wie Außenbereich sind demnach nur mit maximal zehn Personen erlaubt – eine Begrenzung der Anzahl von Hausständen gibt es hier nicht.
Von den Kontaktbeschränkungen sind Kinder bis einschließlich 13 Jahre ausgenommen. Innerhalb des eigenen Hausstands gelten keine Personenbegrenzungen. Sobald aber eine ungeimpfte Person teilnimmt, gelten wieder die strengeren Auflagen. Dann dürfen nur noch zwei Personen eines weiteren Hausstands teilnehmen.
Das gilt fürs Einkaufen
Wer nicht geimpft oder genesen ist, darf seit Ende 2021 nur noch in Läden für den täglichen Bedarf. Dazu zählen etwa Lebensmittel- und Getränkeläden, Baby- und Tierbedarfsfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Tankstellen, Buchhandlungen, Blumengeschäfte und der Großhandel. In allen anderen Läden gilt die 2G-Regel. Der Zugang muss von den Geschäften kontrolliert werden.
Quarantäne-Regeln lassen noch auf sich warten
Wie es sich mit der angestrebten Verkürzung von Quarantäne- oder Isolationsregeln verhält, bleibt voraussichtlich noch bis nächste Woche offen.
Die neue Corona-Schutzverordnung gilt bis zum 9. Februar. Verstöße gegen die Verordnung können mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.
2G, 3G, 2G plus und Geboostert
3G - Zugang nur für vollständig Geimpfte, Genesene und Getestete (negativer PCR-Test nicht älter als 48 Stunden oder negativer Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden). 2G - Zugang nur für vollständig Geimpfte und Genesene. 2G-Plus - Zugang nur für vollständig Geimpfte und Genesene, die zusätzlich ein aktuelles, negatives Testergebnis mitbringen (Schnelltest nicht älter als 24 Stunden, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden). Wichtige Ausnahme ab dem 13. Januar: Geboosterte brauchen bei 2G plus keinen zusätzlichen Corona-Test mehr. Das Gleiche gilt für Menschen, die nach vollständiger Immunisierung von einer Infektion genesen sind. Die Befreiung von der Testpflicht greift für Geboosterte unmittelbar ab Erhalt der dritten Impfung, sie müssen also nicht erst zwei Wochen warten.Stellvertretende Leiterin der Dortmunder Stadtredaktion - Seit April 1983 Redakteurin in der Dortmunder Stadtredaktion der Ruhr Nachrichten. Dort zuständig unter anderem für Kommunalpolitik. 1981 Magisterabschluss an der Universität Bochum (Anglistik, Amerikanistik, Romanistik).
