Laut Dr. Frank Renken, Leiter des Dortmunder Gesundheitsamtes, haben die jüngsten Corona-Beschlüsse der Ministerpräsidenten-Konferenz zu vielen Fragen von Bürgern an das Gesundheitsamt geführt.

© dpa/Schütze/Montage

Verwirrung um Quarantäne-Regeln in Dortmund – So verfährt das Gesundheitsamt

rnCoronavirus

Corona-Quarantänen sollen früher enden. Doch ab wann, das haben Bund und Länder offen gelassen und damit für Verwirrung auch in Dortmund gesorgt. Viele dachten: ab sofort. Es ist aber komplizierter.

Dortmund

, 11.01.2022, 07:00 Uhr / Lesedauer: 3 min

Update 11.1., 15.55 Uhr

Dr. Prosper Rodewyk hatte am Montag (10.1.) acht Patienten in seiner Praxis in Dortmund-Hörde, die positiv auf Corona getestet waren. Allen hat er geraten, sich an die bisherigen Isolations-Regeln zu halten und ihre Kontaktpersonen darüber zu informieren, es bei den Quarantäne-Regeln gleichzutun.

Rodeywk, auch Sprecher der Dortmunder Hausärzte, verfolgt so lange die alten Regeln, bis die neuen auch offiziell raus sind, die Bund und Länder am vergangenen Freitag bei der Ministerpräsidenten-Konferenz beschlossen haben. Danach sollen Corona-Infizierte und ihre Kontaktpersonen künftig ihre Isolation und Quarantäne früher beenden können – auch damit bei steigenden Fallzahlen die kritische Infrastruktur nicht durch Personalengpässe etwa im Gesundheitswesen gefährdet wird.

Viele Gespräche mit dem Gesundheitsamt

Mit ihrem Beschluss haben aber Bundeskanzler Olaf Scholz und die Länderchefs gleichzeitig für Verwirrung gesorgt; denn sie haben nicht klar gesagt, ab wann die neuen Regeln gelten. Deshalb dachten offenbar nicht wenige: ab sofort.

Das Dortmunder Gesundheitsamt musste laut Stadtsprecherin Anke Widow viele Gespräche mit Bürgern über die am 7. Januar angekündigten neuen Corona-Regeln führen, besonders „zu den voraussichtlich sich verändernden Quarantäne- und Isolationszeiten von Kontaktpersonen und Covid-19-Erkrankten“. Den Bürgern sei „nicht bewusst gewesen, dass die aktuelle Corona-Schutz-Verordnung noch bis einschließlich Mittwoch, 12. Januar, gültig ist“, sagte Widow.

„In die Zeitung gucken“

„Das ist derart schwierig. Auch viele Ärzte werden damit ihre Probleme haben“, vermutet Dr. Rodewyk. Er hat seinen Patienten geraten, „in die Zeitung zu gucken“.

Doch auch für Journalisten ist es nicht einfach, Licht ins Dunkel zu bringen; denn die Rechtslage ist kompliziert. Auf ihrer Homepage und auf Twitter bewirbt die Bundesregierung den Beschluss als „Die aktuellen Corona-Regelungen“. Nur: Bevor die neuen Regeln überhaupt in Kraft treten können, müssen Bundestag und Bundesrat erst noch einer Verordnung zustimmen.

Bundestag und Bundesrat werden laut NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann voraussichtlich am Freitag die Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung absegnen. Daraufhin werde das Robert-Koch-Institut (RKI) eine bundesweite Quarantäne-Verordnung erlassen.

Ministerium: „Es wird mit Hochdruck daran gearbeitet“

Laumann kündigte am Dienstag (11.1) in einer Pressekonferenz an, bis Anfang nächster Woche sei mit der Anpassung der RKI-Empfehlungen zum Kontaktpersonenmanagement zu rechnen. Hierdurch würden auch im Bereich Quarantäne bundeseinheitliche Maßstäbe zum Umgang mit geimpften, genesenen und geboosterten Personen gesetzt. Die Anpassung der Test- und Quarantäneverordnung des Landes erfolge im Anschluss.

Außerdem erklärte der Minister, dass bis dahin Kommunen in eigenem Ermessen die Quarantäne-Verkürzungen umsetzen können, bevor etwas Schriftliches vom Land komme.

Der Krisenstab des benachbarten Ennepe-Ruhr-Kreises hatte dieser Ankündigung schon vorgegriffen und nach eigener Aussage nach Rücksprache mit dem NRW-Gesundheitsministerium bereits Anfang der Woche damit begonnen, die neuen Regeln ab sofort umzusetzen „Eine lange Quarantäne ohne Freitestmöglichkeiten wäre den Bürgerinnen und Bürgern nach den jüngsten Beschlüssen kaum noch zu vermitteln. Wir nutzen daher die Möglichkeit sogenannter Einzelfallentscheidungen zur sofortigen Umsetzung der vereinfachten Regeln“, begründet Krisenstabsleiterin Astrid Hinterthür die Entscheidung auf der Homepage der Stadt Witten, die zum Ennepe-Ruhr-Kreis gehört.

Keine Einzelfallentscheidungen in Dortmund

Das Dortmunder Gesundheitsamt trifft keine derartigen Einzelentscheidungen, sondern richtet sich nach der aktuell gültigen Corona-Test- und Quarantäneverordnung. Dr. Frank Renken, Leiter des Gesundheitsamtes am Montag: „Wir nehmen keine Rücksprache mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, um in Dortmund das neue Regelwerk schon vor Inkrafttreten der Verordnung bei Einzelentscheidungen anwenden zu können. Die Quarantäne- und Isolierungszeiten werden somit nicht verkürzt. Wenn es sich beispielsweise um die Omikron-Variante handelt, gibt es auch für geimpfte und geboosterte Menschen keine Ausnahmen von der Quarantäne.“

Die Stadt hoffe jedoch, so Renken, dass die neue Verordnung spätestens bis Mitte dieser Woche vorliege. „Deshalb bitten wir die Bürgerinnen und Bürger darum, von Anfragen zu den angekündigten Quarantäne- und Isolationsregeln abzusehen und sich weiterhin für die von uns zuvor genannte Zeit abzusondern.“

Gesundheitsminister Laumann dagegen hat am Dienstag die Kommunen durchaus ermuntert, „in eindeutigen Fällen“ die MPK-Beschlüsse schon anzuwenden.

Das sind die neuen Quarantäne-Regeln

Denn NRW setzt voraussichtlich die Beschlüsse der Ministerpräsidenten-Konferenz eins zu eins um. Danach wird Folgendes gelten:

Menschen mit Auffrischungsimpfung müssen künftig grundsätzlich nicht mehr in Quarantäne, wenn sie Kontakt zu Infizierten hatten. Die Zeit für die Isolation Infizierter und die Quarantäne von Kontaktpersonen wird generell auf zehn Tage verringert. Die Dauer kann auf sieben Tage verkürzt werden, wenn ein negativer PCR- oder anerkannter Schnelltest vorgelegt wird. Für Schüler und Schülerinnen wird die Quarantäne auf fünf Tage verkürzt, wenn ein negativer Test vorliegt.