Diese Folgen haben die neuen Corona-Regeln für Dortmund

© dpa (Symbolbild)

Diese Folgen haben die neuen Corona-Regeln für Dortmund

rnNeues Gesetz

Viele der bisherigen Corona-Beschränkungen fallen ab Samstag weg, einige Regeln gelten nur noch befristet. Das wird auch den Alltag in Dortmund deutlich verändern. Ein Überblick.

Dortmund

, 18.03.2022, 18:11 Uhr / Lesedauer: 2 min

Der Bund hat entschieden: Am Freitag (18.3.) hat der Bundestag ein neues, umstrittenes Infektionsschutzgesetz verabschiedet, mit dem viele bisherige Corona-Beschränkungen auslaufen.

Noch ist aber nicht endgültig klar, welche Regeln mittelfristig für Dortmund gelten. Eine wichtige Rolle spielt dabei das Land.

Land NRW und Dortmund nutzen Übergangsfrist

Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz entfallen viele bisherige Regelungen etwa zur Homeoffice- oder zur Maskenpflicht. So soll nach den Vorgaben des Bundes nur noch in Fernzügen, Flugzeugen sowie in Bussen und Bahnen des Nahverkehrs weiterhin Maskenpflicht gelten.

Die Bundesländer, die das Gesetz heftig kritisieren, wollen aber noch eine bis maximal 2. April eingeräumte Übergangsfrist nutzen und Schutzregeln wie die Maskenpflicht in Innenräumen - etwa in Geschäften - zumindest teilweise aufrechterhalten.

Maskenpflicht bleibt bis 2. April

Das gilt insbesondere für die Maskenpflicht in Schulen, die nach Ankündigung von Schulministerin Yvonne Gebauer in NRW zum 2. April auslaufen soll. Ab dem 4. April muss dann im Schulunterricht keine Maske mehr getragen werden.

Nach Mitteilung des Landes bleibt in NRW vorerst auch die Maskenpflicht in Innenräumen bestehen. Im Freien gilt weiterhin die Empfehlung, „in Situationen mit vielen Menschen auf engem Raum einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen“, teilt das Landesgesundheitsministerium am Freitag mit.

Für nicht Geimpfte oder Genesene gelten keine Kontaktbeschränkungen mehr. Auch auf eine Besucher-Höchstgrenze für Veranstaltungen wird verzichtet. Stadien, Konzert- und Veranstaltungshallen oder Theater können also ab sofort wieder voll besetzt werden.

Ist Dortmund ein „Hotspot“?

Die meisten Einschränkungen, die vorerst bleiben, gelten zunächst bis zum 2. April. Dann läuft die Übergangsfrist, die NRW nutzt, aus. Für sogenannte „Hotspots“ kann es auch danach weitergehende Beschränkungen geben, wenn der Landtag für diese eine besonders kritische Corona-Lage feststellt. Er muss dann „die konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage“ attestieren. Das kann eine Stadt, eine Region oder das ganze Bundesland betreffen.

Jetzt lesen

Ob Dortmund ein solcher Hotspot ist, ist unklar - eine nähere Definition dazu ist der Bund schuldig geblieben. Bundesgesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach deutete in einem WDR-Interview immerhin an, dass Dortmund ein solcher Hotspot sein könnte, nachdem er auf die Aussagen von Gesundheitsamtsleiter Dr. Frank Renken zu Engpässen in Dortmunder Krankenhäusern hingewiesen wurde.

Jetzt lesen

Wie in fast ganz Deutschland ist auch in Dortmund die Sieben-Tage-Inzidenz in den vergangenen Tagen deutlich gestiegen. Mit einem Wert von 1377,2 liegt Dortmund aktuell allerdings unter der NRW-Inzidenz von 1461,5 und in der landesweiten Rangliste der Kommunen auf Platz 29. Demnach wäre fast ganz NRW aktuell ein „Hotspot“.

Stadt wartet auf genaue Vorgaben

Bei der Stadt Dortmund wartete man am Freitagmittag noch auf die genauen Vergaben des Landes. „Wenn die entsprechende Verordnung vorliegt, haben wir eine Grundlage, von der aus wir gegebenenfalls weitere Entscheidungen treffen könnten“, teilte Stadtsprecherin Anke Widow auf Anfrage mit. Die Stadt könne - wenn sie es für erforderlich hält - weitere Regelungen per Allgemeinverfügung treffen.

Die Landesverordnung wurde schließlich am späten Freitagnachmittag veröffentlicht, eine Reaktion der Stadt darauf ist nicht vor Montag zu erwarten. Die Frage ist, ob die Stadt über den 2. April hinaus etwa an der Maskenpflicht in öffentlichen Gebäuden wie bei den Bürgerdiensten oder in Museen und anderen Kultureinrichtungen festhält.

Lesen Sie jetzt