Die Homeoffice-Pflicht endet: Und was folgt nun?
Coronavirus
Mit dem neuen Infektionsschutz entfällt ab dem 20. März die Homeoffice-Pflicht. Wird dadurch alles wieder wie vor der Pandemie? Was plant die Ampelkoalition? Das Wichtigste in Fragen und Antworten.

Im Homeoffice steht ein Ehemann bei seiner Arbeit in der gemeinsamen Küche eine Paares. © picture alliance/dpa/BJV/Symbolbild
Für einen besseren Kampf gegen die Corona-Pandemie gab es in den vergangenen Monaten eine Homeoffice-Pflicht. Das bedeutete: Arbeitgeber mussten laut Gesetz – dort, wo der Job es zuließ – das Arbeiten im Homeoffice anbieten. Arbeitnehmer sollten dieses Angebot laut Gesetz grundsätzlich annehmen, hatten aber die Möglichkeit im Büro zu arbeiten, falls sie beispielsweise zu Hause nicht ausreichend Platz hatten.
Diese Homeoffice-Pflicht fällt im neuen Infektionsschutzgesetz nun wieder weg – ebenso wie die 3G-Regel in Betrieben. Beschäftigte müssen dort also keine Impf-, Genesenen- oder Testnachweise mehr mitführen.
? Fallen damit künftig alle Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz weg?
Das ist jedenfalls nicht der Wunsch der Politik. In der neuen Corona-Arbeitsschutzverordnung, die von der Bundesregierung beschlossen wurde, wird den Arbeitgebern Folgendes aufgetragen: Sie sollen „in einem betrieblichen Hygienekonzept die weiterhin noch erforderlichen Maßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz festzulegen und umzusetzen“.
Damit liegt die Aufgabe, die Gefährdung am Arbeitsplatz einzuschätzen und über mögliche Gegenmaßnahmen zu entscheiden, künftig erst einmal bei den Arbeitgebern.
? Gibt es in der Arbeitsschutzverordnung genaue Vorgaben, auf welche Maßnahmen nötigenfalls zurückgegriffen werden muss?
In der Verordnung ist nicht festgeschrieben, dass in einem bestimmten Fall diese oder jene Maßnahme genutzt werden muss. Aber es werden Maßnahmen genannt, deren Einsatz der Arbeitgeber prüfen soll – unter Berücksichtigung des regionalen Pandemiegeschehens und mit Blick auf die Infektionsgefahren je nach genauer Tätigkeit. Prüfen sollen die Betriebe die Ausgabe kostenloser Mund-Nasen-Schutzmasken, das Angebot eines kostenlosen Tests pro Woche und auch die Verminderung von Kontakten, etwa durch Arbeit zu Hause.
Es gibt also keine Homeoffice-Pflicht mehr, aber das Angebot von Arbeit im Homeoffice gehört weiter zum Instrumentenkasten, den Arbeitgeber im Kampf gegen Infektionen im Betrieb nutzen können. Zugleich ist niemand gezwungen, im Homeoffice zu arbeiten.
? Viele Menschen haben zeitweise Arbeiten im Homeoffice als Vorteil kennen gelernt. Wird die Ampelkoalition ein Recht auf Homeoffice schaffen?
Der Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP sieht kein Recht darauf vor, generell oder eine bestimmte Anzahl von Tagen im Homeoffice zu arbeiten. Die Parteien haben sich allerdings darauf geeinigt, dass sie einen Erörterungsanspruch schaffen wollen. Das bedeutet: Wer einen Job hat, der grundsätzlich für Homeoffice geeignet ist, soll das Recht darauf bekommen, dass sich der Arbeitgeber ernsthaft mit seinem Wunsch auseinandersetzt.
? Was würde das in der Realität in den Betrieben konkret bedeuten?
Ein Bäcker oder ein Fabrikarbeiter am Band werden auch künftig keine Chance haben, zu Hause zu arbeiten. Wenn die Ampel ihr Gesetz zum Erörterungsanspruch macht, hätte aber etwa der Büroangestellte ein Recht darauf, dass sein Homeoffice-Wunsch ernsthaft geprüft wird.
„Arbeitgeber können dem Wunsch nur dann widersprechen, wenn betriebliche Belange entgegenstehen“, heißt es im Koalitionsvertrag. „Das heißt, dass eine Ablehnung nicht sachfremd oder willkürlich sein darf.“
? Wann soll der Erörterungsanspruch kommen?
Einen festen Zeitpunkt für das Gesetzesvorhaben gibt es noch nicht. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat zuerst das Gesetz zur Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro zum 1. Oktober 2021 angeschoben. Jetzt stehen mit der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen des Kriegs gegen die Ukraine und der Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt zunächst andere Themen auf der Tagesordnung.
Unwichtig ist Heil das Thema Homeoffice aber nicht. Er wollte den Erörterungsanspruch bereits in der großen Koalition durchsetzen. Am Ende hat die Union nicht mitgemacht. Jetzt ist die Ampelregierung am Zug.
Der Artikel "Die Homeoffice-Pflicht endet: Und was folgt nun?" stammt von unserem Partner, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland.