Auf dem Westenhellweg hielten sich am Dienstag (13.10.) nicht alle an die verschärfte Maskenpflicht.

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Städte-Vergleich: So streng ist Dortmund bei Corona-Regeln

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Dortmund liegt zwar noch von der wichtigen Corona-Warnstufe 50 ein Stück entfernt, hat aber trotzdem neue Maßnahmen ergriffen – teils strenger als andere NRW-Großstädte. Ein Überblick über die Regeln.

Dortmund

, 13.10.2020, 17:52 Uhr / Lesedauer: 3 min

Auch wenn Dortmund mit einem Inzidenzwert von 38,9 (Neuinfektionen pro Woche pro 100.000 Einwohner) am Dienstag (13.10.) noch kein Corona-Risikogebiet ist, hat die Stadtspitze die Zügel angezogen. Eine der strengeren Maßnahmen zur Eindämmung des Virus ist die Maskenpflicht (Alltagsmaske, Schal oder Tuch) auf der stark frequentierten Einkaufsmeile Westen- und Ostenhellweg, die am Dienstag auch vom Ordnungsamt kontrolliert wurde.

Darüber hinaus gelten seit Dienstag folgende verschärfte Corona-Regeln in Dortmund:

  • Ein Mund-Nasen-Schutz muss auch getragen werden: in Hochschulen, bei außerschulischen Bildungsveranstaltungen, in Bibliotheken, bei Sportveranstaltungen (beschränkt auf Zuschauende), auf Märkten – nicht nur an den Marktständen, sondern auch in den Gängen davor und dazwischen. Die Pflicht zum Tragen der Mund-Nase-Bedeckung gilt nicht für Radfahrende und Sporttreibende sowie Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen nachweislich keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können.
  • Private Feste außerhalb der eigenen Wohnung müssen nun bereits ab 25 Teilnehmern beim Ordnungsamt angemeldet werden.

  • Die zulässige Anzahl an Zuschauenden für Kulturveranstaltungen in geschlossenen Räumen wird auf ein Drittel der Regelauslastung beschränkt. Es gilt eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz.

  • Analog dazu wird die Zuschauer-Zahl für Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen auf ein Fünftel der Regelauslastung beschränkt.

  • Bei Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen gilt eine Maskenpflicht für die Zuschauer.

Als Mindeststandard, über den die Kommunen hinausgehen können, hat das Land NRW am Dienstag (13. Oktober) einheitliche Corona-Regeln für Kreise und Städte verfügt, in denen die wichtige Neuinfektions-Kennzahl über 35 oder gar 50 steigt. Zunächst gilt bei einer Inzidenz ab 35 unter anderem eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz bei Konzerten oder Sportveranstaltungen.

Das gilt in Bochum

Auch in der Nachbarstadt Bochum steigen die Infektionszahlen mit dem Coronavirus weiter an. Am Dienstag lag der Inzidenzwert bei 42,5. Bereits am Freitag (9. Oktober) hatte die dortige Stadtverwaltung einen Stufenplan mit Reglungen aufgestellt, die dazu beitragen sollen, die Ansteckung mit dem Virus einzudämmen.

Dazu zählt:

  • Die Gästezahl bei privaten Feiern außerhalb der eigenen Wohnung soll auf 50 begrenzt werden.

  • Ein Ansammlungsverbot mit einer Begrenzung von sechs Personen, die sich öffentlich treffen dürfen. Ausgenommen sind Geschwister, Ehegatten, sowie Lebenspartnerinnen und Lebenspartner.

  • Bei Sportveranstaltungen wird die Zahl der Zuschauer auf maximal 300 begrenzt.

So sieht es in Münster aus

Münster verzeichnete am Dienstagmittag einen Inzidenzwert von 29,8. Dort sind

gesellige Veranstaltungen mit herausragendem Anlass und mit 50 bis 150 Teilnehmern, die außerhalb der privaten Wohnung stattfinden, beim Ordnungsamt anzuzeigen.

Das gilt in den Risikostädten

Köln, Düsseldorf, Duisburg, Essen und Gelsenkirchen gehören zu den Großstädten in NRW, die die Grenze von 50 Neuansteckungen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen überschritten haben und damit unter die nächsthöhere wichtige Corona-Warnstufe fallen.

Für diese Corona-Hotspots gelten seit Dienstag (13. Oktober) aufgrund eines NRW-Erlasses einheitliche Einschränkungen des öffentlichen Lebens.

  • Nur noch bis zu fünf Personen aus verschiedenen Haushalten dürfen sich in der Öffentlichkeit treffen.

  • Für Feiern in privaten Räumen (zum Beispiel in angemieteten Räumen, Gaststätten oder Restaurants) ist die Teilnehmerzahl auf 25 begrenzt.

  • Keine Veranstaltungen über 500 Teilnehmer (draußen) beziehungsweise über 250 Teilnehmer drinnen (hier gilt die Maskenpflicht auch am Platz).

  • Öffnungszeiten von Kneipen und Restaurants werden eingeschränkt. Die Sperrstunde liegt aber im Ermessen der Kommunen.

Das sind die Regeln in Essen

Darüber hinaus können die Corona-Hotspot-Kreise und -Kommunen die Corona-Regeln weiter verschärfen. So gilt für Essen Folgendes:

  • Nehmen mehr als elf Personen an privaten Veranstaltungen im öffentlichen Raum mit maximal erlaubten 25 Personen teil, muss die Veranstaltung mindestens drei Werktage im Voraus per E-Mail gegenüber dem Ordnungsamt angezeigt werden. Und sie darf nur aus herausragendem Anlass stattfinden wie runden Geburtstagen, Hochzeiten und Beerdigungen.

  • In städtischen Gebäuden gilt die Maskenpflicht für Beschäftigte, außer am Arbeitsplatz selbst, und Besucher. Ausgenommen sind Kinder bis zum schulpflichtigen Alter sowie Personen, die aus medizinischen Gründen keinen Mund-Nase-Schutz tragen können.

  • Über eine Sperrstunde oder Alkoholverbote ist noch nichts bekannt.

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So sieht es in Düsseldorf aus

  • Hier gilt eine Sperrstunde ab 1 Uhr bis 6 Uhr am Morgen. Altstadtwirte wollen dagegen klagen.

  • Auch auf Wochenmärkten gilt Maskenpflicht. Ebenso in öffentlichen Gebäuden – dazu gehören auch Schulen und Kitas.

  • Im öffentlichen Raum gelten Kontaktbeschränkungen: Es dürfen sich nur noch fünf Personen aus verschiedenen Haushalten treffen.

  • Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen sind im Freien untersagt, in geschlossenen Räumen ab 250.

  • Bei privaten Feiern im öffentlichen Raum, bei Trauungen oder Trauerfeiern dürfen maximal 25 Leute teilnehmen, so die Corona-Schutzverordnung des Landes.

Das sind die Regeln in Köln

  • Seit Mittwoch (14.10.) gilt eine Sperrstunde ab 1 Uhr.
  • Ab 22 Uhr gilt ein Alkoholkonsumverbot im öffentlichen Raum (allgemein zugänglicher Raum, also keine Privatwohnung).

  • An Wochenenden (Freitag 20 Uhr bis Montag 6 Uhr) gilt darüber hinaus ein Verkaufsverbot von Alkohol an verschiedenen Orten.

  • Maskenpflicht im öffentlichen Raum gilt dort, wo sich viele Menschen begegnen und der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Jeder, der zu Fuß in der Stadt - also in Fußgängerzonen und Einkaufsstraßen - unterwegs ist, muss eine Maske tragen.

  • Im Einzelhandel gilt eine neue Quadratmeter-Regel: Sie wird auf zehn Quadratmeter pro Kunde erhöht.

Die Regeln für Duisburg

  • Maskenpflicht in öffentlichen Gebäuden sowie auf Märkten, soweit nicht durch andere Maßnahmen ausreichender Abstand erzielt werden kann.

  • Bei sportlichen Veranstaltungen wird die Anzahl der zulässigen Zuschauer auf die Hälfte, also von 300 auf 150, herabgesetzt.

So hält es Gelsenkirchen

Die Stadt Gelsenkirchen hält sich an den Mindestrahmen der Maßnahmen, die das Land NRW per Erlass für Risikogebiete vorgegeben hat - siehe oben.

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Maßnahmen Kreis Unna

Im Kreis Unna, ebenfalls Risikogebiet, gilt bereits seit dem 10. Oktober eine verschärfte Allgemeinverfügung. Über die seit Dienstag (13. Oktober) geltenden Mindestmaßnahmen hinaus

  • sind in Kontaktsportarten sämtliche Veranstaltungen sowie der komplette Spiel- und Trainingsbetrieb untersagt.

Die meisten Städte haben verstärkte Kontrollen der verschärften Corona-Maßnahmen durch Polizei und Ordnungsamt angekündigt. Die neue Corona-Schutzverordnung des Landes gilt zunächst bis zum 31. Oktober.

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