
© Stephan Schuetze
Neue Corona-Allgemeinverfügung: Wesentliche Änderung für Sport-Fans
Coronavirus
Die Verordnung beinhaltet neue Regelungen bezüglich des Tragens des Mund-Nase-Schutzes und der zulässigen Anzahl von Zuschauern. Ein Dortmunder Verein hat wenig Verständnis für die Vorschriften.
Die steigenden Corona-Infektionszahlen haben auch Dortmund erreicht. Seit Dienstagnacht 0 Uhr gilt die neue Corona-Allgemeinverfügung der Stadt. Die neuen Regelungen betreffen nicht nur private Feiern, sondern haben auch großen Einfluss auf den Besuch von Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen.
Der Hammer vorneweg: Die aktuellen Vorschriften sehen vor, dass Zuschauer den Mund-Nase-Schutz die gesamte Veranstaltung über tragen müssen. Mindestabstand, Rückverfolgbarkeit und Haushaltszugehörigkeit der zusammensitzenden Personen spielen dabei keine Rolle. Im Klartext heißt das: Besucher einer Hallensport-Veranstaltung sind dazu verpflichtet die Mund-Nase-Bedeckung vom Zeitpunkt des Betretens bis zum Verlassen der Sportstätte zu tragen.
Bislang noch war das Hygienekonzept des jeweiligen Vereins ausschlaggebend dafür, ob der Mund-Nasen-Schutz am Sitzplatz abgelegt werden darf. Mit dieser Lockerung ist es nun erstmal vorbei.
Auch die zulässige Anzahl der Zuschauer wird neu geregelt
Doch das ist nicht die einzige Änderung, auch die Obergrenze für Zuschauer bei Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen wird in der Allgemeinverfügung neu definiert: „Die zulässige Anzahl wird in geschlossenen Räumen
auf ein Fünftel der Regelauslastung, höchstens jedoch 1.000 Zuschauende begrenzt“, so der Wortlaut in der Mitteilung der Stadt Dortmund.
Mit der Regelauslastung ist die Gesamtzahl an Sitzplätzen gemeint. Da die allerwenigsten Hallen überhaupt über Stehplätze verfügen, bedeutet dies im Umkehrschluss: 20 Prozent der Hallenkapazität darf genutzt werden.
Die neue Regelung birgt offenbar durchaus Konfliktpotenzial. So meldete sich die Handball-Abteilung des ASC 09 Dortmund auf Facebook zu Wort und kritisierte die ungleiche Behandlung im Vergleich mit Kulturveranstaltungen - bei Kulturveranstaltungen ist nämlich ein Drittel der Regelauslastung an Zuschauern erlaubt.
„Warum - wo doch Sporthallen viel mehr Platz und Höhe bieten und besser belüftet oder zu belüften sind als viele Kulturstätten?“, so die Frage des ASC, der keineswegs Sport gegen Kultur ausspielen wolle, sondern nur einen Wunsch hat: „Wir wollen es einfach nur verstehen.“
Seit 2019 als freier Mitarbeiter für Lensing Media im Einsatz. Hat ein Faible für sämtliche Ballsportarten und interessiert sich für die Menschen, die den Sport betreiben - von der Champions League bis zur Kreisliga.
