Der Eingang des Cafe Kick (r.) ist durch eine Mauer abgeschirmt. Direkt gegenüber (l.) das Wohnhaus, das die Stadt übernehmen will.

© Beushausen

In den Streit ums Café Kick kommt Bewegung – Entscheidung noch 2020?

rnDrogenhilfe

Darf das Cafe Kick am Grafenhof bleiben? Im Tauziehen zwischen der Stadt und den klagenden Nachbarn um den neuen Standort der Drogenhilfe gibt es offenbar neue Entwicklungen.

Dortmund

, 12.05.2020, 07:30 Uhr / Lesedauer: 2 min

Nach dem Wegzug vom Eisenmarkt hat die Drogenhilfeeinrichtung Café Kick seit Januar 2020 ihre Türen am neuen Standort am Grafenhof geöffnet. Die Verlegung war notwendig geworden, weil der Aachener Investor „Landmarken AG“ den Komplex des früheren Gesundheitsamtes, dem das Cafe Kick angegliedert war, in ein Hotel-, Wohn- und Bürogebäude umbauen möchte. Doch der Ausweich-Standort im Innenhof des früheren Postgiroamtes am Grafenhof ist umstritten.

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Aus Sorge vor Lärm, Drogenhandel und weiteren Begleiterscheinungen, aber auch vor einem Wertverfall ihrer Grundstücke, waren zwei Eigentümer von Nachbarimmobilien 2017 vors Gelsenkirchener Verwaltungsgericht gezogen. Damit begann ein juristisches Tauziehen, das bis heute andauert.

Die „Einstweilige Verfügung“, mit der die Nachbareigentümer den Neubau für das von der Aidshilfe betriebene Café Kick am Grafenhof stoppen wollten, hatten die Verwaltungsrichter und später auch die Oberverwaltungsrichter in Münster abgelehnt.

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Stadt tüfelt an Reinigungskonzept

Doch über die grundsätzliche Klage gegen die Baugenehmigung fürs Café Kick, eigentlicher Kern des Rechtsstreits, ist noch immer nicht entschieden. Das Damoklesschwert, die Nutzungserlaubnis verlieren zu können, schwebt nach wie vor über der Drogenhilfeeinrichtung. Unterdessen sind die Stadt und die Kläger im Hintergrund bemüht, den Streit ein für allemal zu entschärfen.

Die Verwaltungsrichter haben die Stadt und die beiden Immobilieneigentümer in ein Mediationsverfahren geschickt: Moderiert von einem Richter sollen sich die Streithähne in Gesprächen selbst auf Lösungen einigen und so eine Hauptverhandlung vor Gericht überflüssig machen.

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„Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen“, betont Wolfgang Thewes, Gerichtssprecher und Vorsitzender Richter am Gelsenkirchener Verwaltungsgericht. „Vieles spricht aber dafür, dass es in diesem Jahr endet.“ Denn: Die Stadt ist auf dem besten Weg, sich zumindest mit einem der beiden Kläger zu arrangieren.

Wie zu erfahren war, will die Stadt in Absprache mit den Klägern ein spezielles Umgebungs- und Reinigungskonzept für den Grafenhof vorlegen. Damit soll das Sicherheitsgefühl der Anwohner nochmals erhöht werden.

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Ein Security-Dienst, der bei Konflikten zwischen Café-Besuchern oder beim Dealen eingreift, ist ohnehin bereits im Einsatz. Darüber hinaus soll der Plan helfen, Lärmbelästigungen und Begleiterscheinungen wie weggeworfene Spritzen noch besser zu vermeiden. Stimmen die Kläger zu, könnte das Konzept vor Gericht in einen Vergleich münden.

Erste Einigung kommt in Sicht

Eine Klägerin soll das bereits abgenickt haben. Im selben Atemzug hat die Stadt dieser Eigentümerin angeboten, ihre Wohnimmobilie am Grafenhof 8 zu kaufen. Das viergeschossige Mehrfamilienhaus liegt direkt gegenüber dem Café Kick. Das Gebäude ist bewohnt. Zu ihm gehören elf Wohnungen und 23 Garagen bzw. Stellplätze. Details und Kaufpreis sollen ausgehandelt sein.

Ob die Klägerin das Angebot annimmt, bleibt vorläufig offen: Mit Ablauf des Mediationsverfahrens bleiben ihr drei Jahre Zeit, sich zu entscheiden. Welche Auswirkungen das auf die zweite Klage eines Immobilienbesitzers hat, ist noch unklar: Er hat dem Sicherheitskonzept bislang nicht zugestimmt.

Durch die Einigung in zumindest einem Fall könnte die Stadt dennoch einen großen Schritt nach vorn gemacht haben: In der Verwaltung jedenfalls geht man davon aus, dass die Chancen der Stadt deutlich steigen, sollte es der andere Kläger tatsächlich auf ein Wiedersehen im Gerichtssaal und somit auf eine Entscheidung der zuständigen Kammer ankommen lassen. Die Verhandlungen im Mediationsverfahren laufen erst einmal weiter.