Booster-Chaos: Neues Impfzertifikat für Corona-Genesene und Johnson-Geimpfte

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Booster-Chaos: Neues Impfzertifikat für Corona-Genesene und Johnson-Geimpfte

rnDigitaler Impfpass

Von Covid Genesene und mit dem Vakzin von Johnson & Johnson Geimpfte hatten oft Probleme beim Booster-Nachweis im digitalen Impfpass. Das soll jetzt klarer werden. Aber dafür müssen sie etwas tun.

Dortmund

, 02.02.2022, 07:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Der Dortmunder Apotheker Martin Wernet von der Georg-Apotheke in der Saarlandstraße hat bei der Ausstellung von digitalen Impfzertifikaten schon manche Diskussion führen müssen. Die Vorschriften seien zu kompliziert, um sie den Kunden einfach zu erklären, und bislang in bestimmten Fällen Auslegungssache, beklagt er.

„Impfzentren und Arztpraxen haben in der Vergangenheit verschiedene Ausstellungsvarianten gewählt. Ich habe Leute bei mir gehabt, die unterschiedliche Varianten in einem Impfpass hatten“, berichtet der Apotheker, „gerade mit Genesenen-Zertifikaten haben wir viele Diskussionen gehabt.“

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Deshalb begrüßt Wernet eine Neuerung bei der Codierung der digitalen Impfzertifikate, die es vor allem für Menschen, die mit Johnson & Johnson geimpft sind, und Genesenen einfacher macht, ihren Impfstatus nach einer Booster-Impfung eindeutig zu belegen. Dazu müssen sie sich allerdings einen neuen Nachweis in der Apotheke holen.

Ausweisung von Boostern EU-weit einheitlich geregelt

In Deutschland greifen seit Dienstag (1.2.) die neuen Vorgaben zur Codierung von Covid-19-Impfungen in digitalen Impfzertifikaten. Damit wird die Ausweisung von Auffrischungsimpfungen EU-weit einheitlich geregelt.

Wer mit Johnson & Johnson geimpft sei, müsse seinen digitalen Impfpass auf jeden Fall umschreiben lassen, sagt Apotheker Wernet, Genesenen würde er es ebenfalls empfehlen, weil auch ihr Impfstatus „durch die einheitliche Deklaration jetzt klarer sein sollte“.

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Das Problem war bislang, dass Impfzertifikate, die den Abschluss der Grundimmunisierung belegen, nicht immer von Impfzertifikaten zu unterscheiden waren, die aufgrund einer Booster-Dosis ausgestellt wurden. So sollen mit der Kennzeichnung „3/3“ künftig alle Auffrischungsimpfungen nach einer Impfserie mit zwei Einzeldosen (Impfschema etwa von Biontech/Pfizer oder Moderna) nachgewiesen werden.

Booster-Impfung jetzt an der App zu erkennen

Bei Impfungen, bei der laut Zulassung nur eine Einzeldosis benötigt wird (Johnson & Johnson), wird die Auffrischungsdosis mit „2/1“ gekennzeichnet. Diese Kennzeichnung soll auch künftig für Personen gelten, die nach einer überstandenen Covid-19-Erkrankung ebenfalls nur eine Impfdosis zur Grundimmunisierung und nach einer gewissen Zeit eine Auffrischimpfung erhalten haben.

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Diese Neuregelung werde schon einige betreffen, schätzt auch Dr. Felix Tenbieg von der Patroklus-Apotheke in Kirchhörde und Dortmunds Sprecher der Apothekerkammer. Bislang habe der Kontrolleur anhand der App die Booster-Impfung bei Genesenen und Johnson-Geimpften nicht eindeutig erkennen können. „Die Booster-Impfung musste man händisch separat nachweisen.“

„Viele sind mittlerweile genervt“

Auch Tenbieg empfiehlt Betroffenen, das alte Zertifikat in der Apotheke löschen und neu eingeben zu lassen, „nicht unbedingt, weil es formal falsch ist, sondern um die Dokumentation sauberer zu machen und es einfacher erkennbar zu machen.“

Michael Beckmann von der Markt-Apotheke in Aplerbeck und Dortmunder Vorsitzender des Apothekerverbandes Westfalen-Lippe, geht davon aus, dass es noch ein bisschen dauert, bis sich diese Neuerung herumgesprochen haben wird. Doch sein Eindruck sei auch, sagt er, „dass aufgrund der zahlreichen politischen Änderungen viele mittlerweile genervt sind, resigniert haben und abschalten.“