Gültigkeit verkürzt: Viele genesene Sportler dürfen nicht mehr trainieren und spielen

Amateursport

Das Robert Koch-Institut hat die Zeitspanne, in der man nach einer Corona-Infektion als genesen gilt, drastisch verkürzt. Das wird nun für genesene, aber ungeimpfte Sportler zum Problem.

Dortmund

, 18.01.2022, 19:00 Uhr / Lesedauer: 1 min
Wer einmal positiv auf das Coronavirus getestet wurde, genießt ungeimpft nun deutlich kürzer den Genesenenstatus.

Wer einmal positiv auf das Coronavirus getestet wurde, genießt ungeimpft nun deutlich kürzer den Genesenenstatus. © picture alliance/dpa

Gleich zu Beginn der Woche verkündete das Robert Koch-Institut (RKI) eine tief greifende Nachricht. Die betrifft den Zeitraum, in dem man nach einer Infektion mit dem Coronavirus als von diesem genesen gilt und damit die vielerorts gültige 2G-Regel erfüllt.

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Bislang galt ein Mensch, der sich mit Covid-19 infiziert hatte, maximal sechs Monate nach der Infektion als genesen. Diese Dauer reduziert das RKI nun deutlich. Ab sofort gilt der Status nur noch 90 Tage.

Corona: Omikron macht Verkürzung nötig

Dabei erlangt der Status allerdings erst 28 Tage nach der Durchführung des schlussendlich positiven Tests Gültigkeit. De facto gilt ein infizierter Mensch also nur die darauffolgenden 62 Tage als genesen.

Grund für die Verschärfung ist die rasante Verbreitung der Omikron-Variante des Virus´. Laut RKI bestehe nach wissenschaftlichen Erkenntnissen ein deutlich größeres Risiko, nach kürzerer Zeit erneut zu erkranken oder das Virus zu übertragen.

Deshalb gilt die Verkürzung des Genesenen-Status auch rückwirkend. Alle Genesenenzertifikate, die älter als 90 Tage sind, sind damit ab sofort nicht mehr gültig.

Corona: Einschränkungen auch für den Sport

Damit dürften viele Menschen, die zwar genesen, aber nicht vollständig geimpft sind, unerwartet plötzlich aus der 2G-Regel heraus. Das hat nicht nur Folgen für Quarantäneregeln oder die Nutzung des Einzelhandels.

Auch im Sport stehen für Menschen, die auf einmal nicht mehr die 2G-Regel erfüllen, Einschränkungen an. Sie dürfen nicht mehr am Trainings- oder Spielbetrieb ihrer Fußball- oder Hallensportvereine teilnehmen. Im Hallensport gilt für Sportler, die ihre Booster-Impfung noch nicht erhalten haben, sogar die sogenannte 2G-Plus-Regel, bei der zusätzlich ein tagesaktueller, offizieller Schnelltest erforderlich ist.

Die Spieler, die den Genesungs-Status jetzt verloren haben, dürfen erst dann wieder am Training und am Spielbetrieb teilnehmen, wenn sie einmal geimpft sind und einen negativen Test vorweisen oder zweimal geimpft sind.

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