Wer von den Beschäftigten der Dortmunder Stadtverwaltung im Urlaub in einem Risikogebiet eine Ansteckung mit dem Coronavirus oder mit einer der Varianten billigend in Kauf nimmt, muss mit Konsequenzen rechnen.

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Bei Corona-Leichtsinn im Urlaub droht Stadt Dortmund mit Gehaltskürzung

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Die Warnung von Dortmunds Personaldezernent an die städtische Belegschaft ist deutlich. Wer billigend in Kauf nimmt, nach seinem Urlaub in Quarantäne zu müssen, dem drohen Konsequenzen.

Dortmund

, 30.06.2021, 04:00 Uhr / Lesedauer: 1 min

Kaum noch Ansteckungen, Lockerungen bei der Maskenpflicht und anderen Corona-Einschränkungen sowie die wachsende Vorfreude aufs Verreisen – doch die Delta-Variante und eine mögliche vierte Welle nach den Sommerferien drohen das unbeschwerte Sommerglück zu trüben.

Die Sorge auch bei der Stadtverwaltung Dortmund: Urlauber könnten mutierte Coronavirus-Varianten mitbringen, wie sie zurzeit in Portugal und Großbritannien der Pandemie einen neuen Schub verpassen.

Deshalb versucht die Dortmunder Stadtverwaltung, einem möglichen Corona-Leichtsinn in der städtischen Belegschaft bei der Auswahl des Reiseziels vorzubeugen.

Per Dienstanweisung verpflichtet, sich zu informieren

Rund 10.000 Beschäftigte zählt die Verwaltung und ist damit eine der größten Arbeitgeberinnen der Region. Alle seien per Dienstanweisung gehalten, sich regelmäßig zu informieren, welche Urlaubsländer in welche Stufen eingeteilt sind, berichtete nun Personaldezernent Christian Uhr.

Städtische Beschäftigte sollten wissen, ob sie in ein Virusvarianten-Gebiet oder in ein Hochinzidenzgebiet reisen. Uhr: „Ich kann nur sagen, wer sich wissentlich in ein Risiko- oder Inzidenzgebiet begibt und billigend in Kauf nimmt, hinterher in Quarantäne zu müssen, muss damit rechnen, dass die Arbeitgeberin in jedem Fall die 14 Tage nachhält.“

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Der Personaldezernent wurde noch deutlicher. Das bedeute, in dem Fall müssten die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen die Zeit der Quarantäne mit Urlaubstagen und Überstunden abfeiern. Das gilt jedenfalls für die Beschäftigten, für die mobiles Arbeiten nicht möglich ist. Uhr: „Wir scheuen uns auch nicht, notfalls das Gehalt zu kürzen, wenn ein entsprechendes Verschulden vorliegt.“

Mobiles Arbeiten oft nicht möglich

Bei der Stadtverwaltung ist der Ausbau an mobilen Arbeitsplätzen im Vergleich zur freien Wirtschaft nicht sehr weit fortgeschritten. Zudem gibt es viele Arbeitsplätze, bei denen ein mobiles Arbeiten nicht möglich ist. Deshalb ist mehr als die Hälfte der Belegschaft von der Warnung des Personaldezernenten besonders betroffen.

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Erst im Mai hatte der Rat der Stadt auch beschlossen, dass die städtischen Beschäftigten nach inzwischen vollzogener Aufhebung der Priorisierung ein betriebsärztliches beziehungsweise arbeitsmedizinisches Impfangebot bekommen sollen, sobald der Impfstoff verfügbar ist.