Ärger über Knöllchen auf Supermarkt-Parkplätzen

Falschparker-Jagd

Wer sich nicht an die Parkregeln auf öffentlichen Straßen hält, riskiert ein Verwarngeld. Dass aber auch auf privaten Parkplätzen vor Lebensmittelmärkten ein Knöllchen droht, überrascht offenbar viele Dortmunder. Es häufen sich Berichte über ärgerliche Zusatzkosten beim Einkaufen.

DORTMUND

, 17.01.2017, 02:54 Uhr / Lesedauer: 2 min
Die Firma "Fair Parken" kontrolliert im Auftrag des Edeka an der Märkischen Straße, ob auf den Kundenparkplätzen auch wirklich nur Kunden stehen.

Die Firma "Fair Parken" kontrolliert im Auftrag des Edeka an der Märkischen Straße, ob auf den Kundenparkplätzen auch wirklich nur Kunden stehen.

Reinhard S. ist regelmäßiger Kunde des Einkaufszentrums (Edeka und Aldi) an der Märkischen Straße. Vor einer Woche stellt er sein Auto wie immer auf dem Parkplatz ab, ist für rund 45 Minuten im „Edeka“-Markt. Die dicke Rechnung kommt bei der Rückkehr zum Auto: Ein Strafzettel der Firma „Fair Parken“ aus Düsseldorf klemmt an seinem Scheibenwischer. S. soll 19,90 Euro zahlen, weil er keine Parkscheibe ausgelegt hatte. Der Dortmunder beklagt „Wegelagerei“ und „Unverhältnismäßigkeit der eingesetzten Mittel“. Die Recherchen dieser Redaktion ergeben: „Private“ Knöllchen“ sind rechtlich abgesicherte und mittlerweile in Dortmund verbreitete Praxis. 

Fremdparker seien das Problem

An der Märkischen Straße wird der Parkplatz bereits seit Dezember 2015 durch „Fair Parken“ bewirtschaftet. Laut Edeka-Betreiber Bernd Wegner war dies eine Reaktion auf zu viele Fremdparker, die den Kunden Plätze wegnehmen. „Wir werden sonst nicht mehr Herr der Lage“, sagt Bernd Wegner. Rund ein Drittel der 80 Kundenparkplätze seien belegt gewesen, als man sich zu dem Schritt entschlossen habe. „Wir haben dadurch keine Einnahmen, sondern machen es, damit wir Kunden, die keinen Parkplatz finden, nicht verlieren“, sagt Bernd Wegner. Für „nachvollziehbar“ hält Thomas Schäfer, Geschäftsführer des Handelsverbands Westfalen-Münsterland, diesen Schritt vieler innenstadtnaher Lebensmittelhändler. „Aber es ist wichtig, Fingerspitzengefühl walten zu lassen, etwa, wenn es in der Nachbarschaft noch andere Geschäfte gibt“, sagt Thomas Schäfer.

„Fair Parken“ ist nur eines von mehreren Unternehmen dieser Art in Dortmund. An der Märkischen Straße stehen Hinweisschilder mit 19 Punkten. Diese erklären, dass der Nutzer mit dem Abstellen des Fahrzeugs einen Vertrag schließe. Dieser beinhaltet die Pflichten, nicht länger als 90 Minuten zu parken und eine Parkscheibe gut sichtbar auszulegen. Wer das nicht beachtet, bekommt den Zahlschein in einer Höhe von 19,90 bis 39,90 Euro.

Firma kümmert sich um zwei Parklätze

Eine Sprecherin von „Fair Parken“ betont, dass die Firma nur aktiv werde, wenn zu viele Fremdparker die Kunden verdrängen. „Es gibt dann immer eine Einführungsphase, in der Kunden informiert und Parkscheiben verteilt werden“, so die Sprecherin. In Dortmund bewirtschafte man derzeit zwei Flächen. Autofahrer hätten die Möglichkeit, Einspruch gegen die Bescheide einzureichen, wenn sie durch den Kassenzettel nachweisen können, dass sie zum Zweck des Einkaufens geparkt haben.

Im Fall von Reinhard S. steht dies in Aussicht, so teilt er am Montagnachmittag mit. Allerdings erst, nachdem unsere Redaktion das Thema aufgegriffen hat. Der Hinweis auf den Widerspruch fehlt auf den Hinweisschildern völlig und ist auf dem Zahlschein kaum zu finden.

Ein Parkplatz-Eigentümer hat das Recht, eigene Regeln aufzustellen. Es gilt das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Die Regeln müssen gut sichtbar sein. Die Kontrolle dürfe nach Einschätzung von Verkehrsrechtlern erst mit einer „Kulanzzeit“ erfolgen und nicht gezielt. Die Vertragsstrafe muss sich nach am Bußgeld-Katalog orientieren. 

 

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