Besucher und Besucherinnen des Dortmunder Weihnachtsmarktes werden schon von Beginn an kontrolliert, ob sie geimpft oder genesen sind. Wer den Nachweis erbringt, erhält ein Bändchen. Nun gilt auch im Einzelhandel die 2G-Regel - und der Cityring hat eine Idee.

© Stephan Schütze

2G im Einzelhandel: In Dortmund gibt es dazu eine pfiffige Idee

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Vor jedem Geschäft einmal den 2G-Nachweis vorzeigen - das ist ab Samstag (4.12.) Realität. Dortmunder Händler haben sich jedoch eine Lösung überlegt.

Dortmund

, 03.12.2021, 18:14 Uhr / Lesedauer: 2 min

Die Idee war schon geboren, bevor die 2G-Regel für den Einzelhandel von Bund und Ländern beschlossen wurde. Mit der Stadt Dortmund einigte sich der Cityring bereits am Donnerstagvormittag auf eine besucherfreundliche Handhabung im Umgang mit geimpften und genesenen Kundinnen und Kunden.

Wenn ab Samstag (4.12.) in Nordrhein-Westfalen die neue Corona-Schutzverordnung mit schärferen Regeln vor allem für Ungeimpfte greift, sollen in der Dortmunder City die Armbändchen vom Weihnachtsmarkt auch in den Geschäften gelten.

Und der Cityring arbeitet fieberhaft daran, dass möglichst bald auch die einmal in einem Geschäft ausgegebenen Bändchen dann auch den ganzen Tag in allen anderen Geschäften und auf dem Weihnachtsmarkt gelten. An diesem Wochenende mit dem verkaufsoffenen Sonntag (5.12.) wird das allerdings noch nicht möglich sein.

In der Dortmunder Weihnachtsstadt gilt schon seit dem ersten Tag die 2G-Regel. Es werden stichprobenartige Kontrollen vorgenommen und es wird geprüft, ob die Besucher einen Impf- oder Genesenen-Nachweis vorzeigen können.

Auf dem Weihnachtsmarkt kaum Verstöße gegen 2G-Regel

Besucher, die einmal kontrolliert worden sind, bekommen ein Bändchen, das man nicht abstreifen kann, ohne es zu zerstören. Es gilt einen Tag lang, die Farben der Bändchen wechseln täglich.

Die 2G-Regel gilt nicht mehr nur auf dem Weihnachtsmarkt in Dortmund, auch in den Geschäften (außer Supermärkten, Drogerien etc.) dürfen nur noch Geimpfte und Genesene einkaufen.

Die 2G-Regel gilt nicht mehr nur auf dem Weihnachtsmarkt, auch in den Geschäften (außer Supermärkten, Drogerien etc.) dürfen nur noch Geimpfte und Genesene einkaufen. © Stephan Schütze

„Bisher gab es über 230.000 Kontrollen auf dem Weihnachtsmarkt - und es wurden dementsprechend auch über 230.000 Bändchen ausgegeben. Die Beanstandungsquote liegt bei unter einem Prozent, genau bei 0,69 Prozent“, sagt Norbert Dahmen, Ordnungsdezernent der Stadt Dortmund.

Im Gespräch mit unserer Redaktion begrüßte er am Freitag das Vorhaben des Cityrings, dieses Bändchensystem auf den Einzelhandel in der Innenstadt auszuweiten, ausdrücklich.

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„Wir unterstützen das. Es geht ja darum, Dinge in der Pandemie möglich zu machen. Und das Bändchensystem auf dem Weihnachtsmarkt ist ein Volltreffer, das klappt hervorragend“, so Norbert Dahmen.

Cityring hat 600.000 Bändchen bestellt

Cityring-Vorsitzender Tobias Heitmann freut sich über die Unterstützung der Stadt und hat sofort 600.000 Bändchen bestellt, die am Montag bei ihm eintreffen sollen. Wenn das klappt, will er sie sofort verteilen. Dann könnte schon ab Dienstag, 7. Dezember, das 2G-Shoppen für alle Besucherinnen und Besucher deutlich angenehmer sein.

Tobias Heitmann vertritt als Vorsitzender des Cityrings die Interessen der Dortmunder Innenstadtkaufleute. Fieberhaft arbeitet er gerade daran, in den nächsten Tagen ein Bändchensystem zu etablieren, dass die nun vorgeschriebenen 2G-Kontrollen im Einzelhandel für Kunden und Händler erleichtert.

Tobias Heitmann vertritt als Vorsitzender des Cityrings die Interessen der Dortmunder Innenstadtkaufleute. Fieberhaft arbeitet er gerade daran, in den nächsten Tagen ein Bändchensystem zu etablieren, dass die nun vorgeschriebenen 2G-Kontrollen im Einzelhandel für Kunden und Händler erleichtert. © Stephan Schütze

Zunächst wird es aber nur bei einigen großen Händlern für Geimpfte und Genesene die Bändchen geben. „Wir konnten zum Start die Thier-Galerie, Saturn, Appelrath & Cüpper sowie Peek & Cloppenburg gewinnen. Wahrscheinlich werden es aber schnell mehr“, sagt Tobias Heitmann.

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Er ist froh, dass es dank der finanziellen Unterstützung der Dortmunder Volksbank und der Sparkasse Dortmund kurzfristig möglich war, 600.000 Bändchen zu bestellen. „Und dann geht der Dank an den Weihnachtsmarkt-Organisator Patrick Arens, der uns mit seinen Kontakten dazu verholfen hat, dass wir die Bändchen auch bekommen. Denn nach Klopapier sind individuelle Bändchen in dieser Pandemie gerade das nächste knappe Gut“, sagt Tobias Heitmann.

Ohne 2G-Nachweis drohen 250 Euro Strafe

Er hofft, so trotz der 2G-Regel das Einkaufen in der City attraktiv halten und für Kunden wie für Händler erleichtern zu können: „Jede Besucherin und jeder Besucher wird nur einmal überprüft, erhält ein Bändchen und kann damit schnell und unkompliziert in jedes Geschäft und auf den Weihnachtsmarkt.“

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Dass es einen laschen Umgang bei der Ausgabe der Bändchen geben könnte, fürchtet Rechtsdezernent Norbert Dahmen nicht: „Wir sehen bei den Händlern auf dem Weihnachtsmarkt, wie engagiert sie die 2G-Regel handhaben, damit der Weihnachtsmarkt geöffnet bleiben kann. Wir haben das Vertrauen, dass auch der Handel so eigenverantwortlich ist.“

Und Dahmen verweist darauf, dass auch City-Besucher mit Bändchen stichprobenartig kontrolliert werden: „Wer dann keinen 2G-Nachweis vorbringen kann, zahlt 250 Euro Strafe.“

Corona-Schutzverordnung

Die rechtliche Grundlage für die Bändchen

In der neuen Corona-Schutzverordnung, die ab Samstag (4. Dezember) gilt, liest sich die rechtliche Grundlage für das Bändchensystem, das der Cityring in Dortmund etablieren will, in §4 (Absatz 6a) so: „Die nach § 7 zuständigen Behörden können nach Kontrolle des Impf- beziehungsweise Genesenennachweises und eines amtlichen Ausweispapiers gemäß Absatz 6 Satz 1 und 2 einen Prüfnachweis über die Erfüllung der 2G-Voraussetzungen vergeben, der nur für den aktuellen Tag gültig sein darf und vor Weitergabe gesichert sein muss (zum Beispiel ein ohne Zerstörung nicht ablösbares Armband). Die Einführung eines entsprechenden Verfahrens kann von der nach § 7 zuständigen Behörde auch unter Einbindung der örtlichen Gewerbetreibenden vorgegeben oder genehmigt werden. Die nach Absatz 6 für die 2G-Zutrittskontrolle Verantwortlichen brauchen bei Personen, die über einen Prüfnachweis nach Satz 1 verfügen, das Vorhandensein des zugrundeliegenden Impf- beziehungsweise Genesenennachweises und des Ausweispapiers nur noch stichprobenartig zu kontrollieren.