Die Dortmunder Umweltschützer des BUND, Wilhelm Auffarth (l.) und Thomas Quittek haben den rechtswidrigen Kahlschlag an der B1 öffentlich gemacht.

Die Dortmunder Umweltschützer des BUND, Wilhelm Auffarth (l.) und Thomas Quittek haben den rechtswidrigen Kahlschlag an der B1 öffentlich gemacht. © Schaper (A)

Kahlschlag an B1: Rätsel um illegale Rodung von 200 Bäumen ist gelöst

rnUmweltschaden

Jetzt ist klar, wer für die Rodung der 200 Bäume an der B1 in Aplerbeck verantwortlich ist. Der Grundstückseigentümer hat erklärt, wie es zum Kahlschlag kam – und was auf der Fläche entstehen soll.

Dortmund

, 09.05.2022, 17:30 Uhr / Lesedauer: 3 min

Um den illegalen Kahlschlag von 200 Bäumen Ende 2021 an der B1 in Aplerbeck hat es im April viel Aufregung gegeben. Der Bund für Umwelt und Naturschutz in Dortmund (BUND) hatte die rechtswidrige Rodung der naturgeschützten Fläche zwischen B1/Schleefstraße und Köln-Berliner-Straße öffentlich gemacht – und nach dem Schuldigen gefragt.

Sowohl die Stadt Dortmund als auch der damals zuständige Landesbetrieb Straßen.NRW wiesen alle Schuld von sich. Das Umweltamt habe keine Genehmigung dafür erteilt, hieß es von der Stadt. Und Straßen.NRW habe den Grundstückseigentümer nur „aufgefordert“ und nicht beauftragt, die Bäume zu beseitigen, teilte die Autobahngesellschaft mit, in der die Abteilung des Landesbetriebs zu Jahresbeginn aufgegangen ist.

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Jetzt äußert sich Günther Klumpp, Pressesprecher des Grundstückseigentümers, auf Anfrage unserer Redaktion zu dem Vorgehen. Besitzer des Areals ist die Johannes Beese Immobilien GmbH & Co. KG in Unna.

Fällgenehmigung nicht für notwendig gehalten

Straßen.NRW habe die Beese Immobilien GmbH am 30. Oktober 2020 aufgefordert, „Ihre Bäume an der Köln-Berliner-Straße und Schleefstraße zu entfernen“, zitiert Klumpp aus dem entsprechenden Schreiben. Die Bäume seien mittlerweile so groß, dass sie für den abfahrenden Verkehr der Anschlussstelle Sölde von der B1 gefährlich werden könnten, so Straßen.NRW. Sie hätten schon viel früher auf den Stock gesetzt, das heißt auf eine Höhe von 10 bis 20 Zentimeter gestutzt werden müssen.

Der zuständige Beese-Mitarbeiter hat aber bei dem Bemühen, der Aufforderung zu folgen, etwas Wichtiges versäumt, so Klumpp: „Unser Mitarbeiter hat zwar die Stadt über die Aufforderung informiert, aber nicht das Umweltamt. In Kenntnis der Baumschutzsatzung hätten wir offensichtlich eine Fällgenehmigung beantragen müssen. Wir waren der Ansicht, dass dies durch die Anforderung von Straßen.NRW nicht mehr notwendig war.“

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„Dies ist ein Fehler von uns. Selbstverständlich stehen wir zu unserem Fehler – ein klarer Fehler und ein Verstoß“, räumt der Unternehmenssprecher ein. „Das Ordnungswidrigkeitsverfahren samt Bußgeld müssen wir akzeptieren.“

Ordnungswidrigkeitsverfahren

Die Aufforderung von Straßen.NRW habe bei Beese Immobilien die Sorge ausgelöst, „dass wir für eventuelle Schäden an Fahrzeugen – oder noch schlimmer Menschen – verantwortlich und haftbar sein könnten. Deshalb wurde sofort nach einem Unternehmen gesucht, das die Fällung vornehmen könnte“, erläuterte Klumpp weiter.

Im Winter 2020/2021 habe man kein Unternehmen gefunden, das hier tätig werden konnte, deshalb sei die Fällung erst nach Ende der Schonfrist Ende 2021 durchgeführt worden. Klumpp: „Die beauftragte Firma hat sich auf unsere Auskunft verlassen, dass die Genehmigung vorliege.“

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Der Dortmunder Umweltdezernent Ludger Wilde hat angekündigt, dass gegen den Verursacher ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstoßes gegen das Landesnaturschutzgesetz eingeleitet wird. So ein Verstoß kann mit bis zu 50.000 Euro geahndet werden. „Wir hoffen, dass ein geringeres Bußgeld verhängt wird, wir stehen zu unserem Fehler“, sagt Klumpp.

Eigentümer muss für Fehler doppelt zahlen

Den Fehler werde die Johannes Beese Immobilien GmbH & Co. KG doppelt bezahlen müssen, so der Unternehmenssprecher; denn das 17.500 Quadratmeter große Areal ist bereits ökologische Ausgleichsfläche für eine andere überplante Fläche.

Das bedeutet: Der Eigentümer muss den vorhandenen Biotopwert an anderer Stelle auf noch festzulegenden Kompensationsflächen doppelt ausgleichen. Und nun auch die erneute Aufforstung bezahlen. „Wir reden über ein Invest, das in die Millionen geht“, sagt Klumpp.

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Von der Rodung habe Beese Immobilien keine Vorteile. Der Bebauungsplan befindet sich seit 2008 in der Diskussion und seit 2017 in einem Änderungsverfahren. Die Stadt Dortmund beabsichtigt zwar, das Gelände in ein Gewerbe- und Sondergebiet zu entwickeln, doch das Grundstück soll laut Wilde „baulich unter ökologischen Auflagen entwickelt“ und umlaufend sowohl zur A44/B1 hin als auch zum Buddenacker/Köln-Berliner-Straße sowie zur Schleefstraße eingegrünt werden.

Nur ein Drittel der Fläche soll bebaut werden

Im aktuellen Entwurf ist vorgesehen, dass nur rund ein Drittel der Fläche bebaut werden soll, zwei Drittel sind für ökologisch wertvolle Grünflächen vorgesehen. Das werde die Möglichkeiten der Bebauung deutlich einschränken, so der Sprecher des Eigentümers: „Wir werden dort Büros, Dienstleistungen und eine Kinderspielhalle versuchen zu realisieren, eventuell auch einen Fahrradmarkt.“ Doch es sei „völlig sinnfrei“ gewesen, die Bäume wegzuhauen, um sie hinterher wieder aufzuforsten. „Das hätte nicht passieren dürfen.“

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Der BUND ist dagegen, die Fläche in ein Gewerbe- und Sondergebiet umzuwandeln. „Das lehnen wir ab“, hatte BUND-Sprecher Thomas Quittek schon zuvor erklärt. Vielmehr solle man jetzt ein Zeichen für den Natur- und Klimaschutz setzen und die Fläche nicht nur in ihrem ursprünglichen Zustand wiederherstellen, sondern sie im Sinne des Naturschutzes weiter aufwerten.