Flüchtlinge aus der Ukraine in Dorsten: So funktioniert es vor Ort
Ukraine-Hilfe
Viele Dorstener sind bereit, sich um geflüchtete Menschen aus der Ukraine zu kümmern. Was sie dabei beachten sollten, hat die Stadtverwaltung in Dorsten zusammengestellt.

Nach wie vor ist die Hilfe für ukrainische Flüchtlinge, auch in Dorsten, groß. © picture alliance/dpa
Die Stadt Dorsten wird weiterhin hier ankommende Flüchtlinge aus der Ukraine in Dorsten registrieren und auch hier unterbringen, so lange ausreichend öffentliche oder private und geeignete Wohnraum-Kapazitäten zur Verfügung stehen.
Zum Aufnahmeverfahren gab es zuletzt widersprüchliche Aussagen, ob Geflüchtete ohne Bezug zu einer bestimmten Kommune unmittelbar in den Städten oder zunächst zentral durch das Land aufgenommen werden, um die Verteilung besser steuern zu können. In der Praxis haben die überlasteten Landes-Erstaufnahme-Einrichtung, wie beispielsweise Bochum, zuletzt Schutzsuchende in die Städte zurückgeschickt, in der sie zuerst angekommen waren.
Ausländerbehörde ist erste Anlaufstelle für Geflüchtete
Erste Anlaufstelle für Geflüchtete ist die Ausländerbehörde der Stadt Dorsten, erreichbar unter Tel. (02362) 66-3796 montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr, freitags von 8 bis 13 Uhr. Außerhalb der Dienstzeiten ist die Kontaktaufnahme möglich per Mail an auslaenderbehoerde@dorsten.de. Von hier aus werden alle weiteren Schritte koordiniert.
Flüchtlinge in Dorsten privat aufnehmen
Wer Flüchtlinge privat aufnehmen und Wohnraum (vom Zimmer in der Hausgemeinschaft bis zur abgeschlossenen Wohnung) anbieten möchte, findet auf der Seite www.dorsten.de/ukraine ein einfaches Formular, in dem der angebotene Wohnraum beschrieben werden kann. Bei Bedarf nimmt das Sozialamt der Stadt Kontakt auf und bespricht weitere Details.
Die private Aufnahme von Geflüchteten ist innerhalb einer koordinierten Struktur und nach Registrierung und Zuweisung durch das Sozialamt möglich und hilfreich. Tatsächlich sind die – Stand heute – 68 Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine in Dorsten alle in privat zur Verfügung gestellten Quartieren untergebracht.
Unkoordiniert schafft die private Aufnahme aber einige Problemlagen:
- Eignung von Wohnraum: Bevor Geflüchtete in privatem Wohnraum durch die Stadt untergebracht werden, wird dieser besichtigt und auf Eignung geprüft. Die Stadt wird Geflüchtete nur in Wohnraum unterbringen, wenn dies – auch im Sinne der Geflüchteten – längerfristig möglich ist. Insbesondere wer Menschen in der eigenen Hausgemeinschaft aufnimmt, sollte sich also der damit verbundenen Verantwortung und Belastung bewusst sein. Bei der Aufnahme von Familien mit kleinen Kindern müssen die Gastgeber zudem wissen, dass es für die Geflüchteten in der Regel im laufenden Kindergartenjahr keine und insgesamt auch zu wenig Kindergartenplätze gibt.
- Verteilung der Geflüchteten im Land: Alle Städte sind darauf angewiesen, dass die Geflüchteten sich angesichts der hohen Zahl gleichmäßig über das Land verteilen. Infrastrukturen – insbesondere das Wohnraumangebot, aber auch Schulen oder Sprach- und Integrationskurse – kollabieren, wenn in einzelnen Städten zu viele Menschen ankommen. Da Schutzsuchende aus der Ukraine ihren Wohnort frei wählen können, sind die Verantwortlichen darauf angewiesen, Geflüchtete, wo immer möglich, dennoch verteilen zu können. An dieser Stelle ist es wenig hilfreich, wenn Helferinnen und Helfer von Hilfstransporten in die Grenzregionen auf dem Rückweg Flüchtlinge mitnehmen und in eine Stadt bringen, zu der die Geflüchteten eigentlich keinen Bezug haben. Eine Struktur, wie diese Menschen in bislang wenig belastete Kommunen weiter verteilt werden können, gibt es allerdings noch nicht.
- Verantwortung der Helferinnen und Helfer: Wer ohne Abstimmung mit den Behörden Schutzsuchende als Gäste aufnimmt, übernimmt damit zunächst die volle, auch materielle Verantwortung – vom Lebensunterhalt der Geflüchteten bis hin zu eventuell entstehenden medizinischen Kosten. Es ist also in jedem Fall eine Registrierung erforderlich und es müssen bei Bedürftigkeit der Schutzsuchenden die erforderlichen Anträge auf Leistungen gestellt werden. Soweit dies noch nicht erfolgt ist, sollte die Registrierung in der Ausländerbehörde umgehend nachgeholt werden.
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Geflüchtete mit Haustieren: In der Ukraine existiert noch die für Mensch und Tier tödliche Tollwut. Darum müssen Tiere zunächst in Quarantäne bleiben, bis ihr Impfschutz geprüft oder gegebenenfalls hergestellt worden ist. Eine Aufnahme in Sammelunterkünften oder im Tierheim ist darum nicht möglich. Ausführliche Informationen dazu hat der Kreis Recklinghausen veröffentlicht.
Abschließend ist dringend davon abzuraten, privat Flüchtlinge aus den Grenzregionen abzuholen. Der Aufwand für Einzelfälle ist unverhältnismäßig hoch und bindet Kapazitäten, die dringend für die strukturierte Unterbringung und Versorgung einer viel größeren Zahl von Menschen benötigt wird.

In Dorsten liegt die Zentrale Unterbringungs-Einrichtung (ZUE) an der Bochumer Straße so nah am Impfzentrum im Treffpunkt Altstadt, dass es dort eigene Zeitfenster für die Geflüchteten geben soll. © Stefan Diebäcker (A)
Zum Thema Corona-Impfung in Dorsten für Geflüchtete sagt Patrick Hundt, Leiter der koordinierenden Covid-Impfeinheit des Kreises Recklinghausen: „Grundsätzlich gelten die bekannten Anlaufstellen für Impfungen auch für Geflüchtete. Dazu zählen in erster Linie die Arztpraxen und natürlich die kommunalen Impfstellen.“
Zeitfenster für Flüchtlinge im Impfzentrum
In Dorsten liege die Zentrale Unterbringungs-Einrichtung (ZUE) an der Bochumer Straße so nah am Impfzentrum im Treffpunkt Altstadt, „dass wir uns entschieden haben, dort eigene Zeitfenster für die Geflüchteten einzurichten.“ Auch in den Unterkünften der Städte können mobile Impfaktionen durchgeführt werden.
Dazu befinde sich der Kreis in Absprache mit den Kommunen, so Hundt. Der Kreis Recklinghausen hält es außerdem für notwendig, die Kriegsflüchtlinge neben der Corona-Schutzimpfung mit weiteren Impfungen zu versorgen.
Dazu zählen der Vierfach-Impfstoff gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Kinderlähmung (Poliomyelitis) und Keuchhusten (Pertussis) sowie die Impfung gegen Masern. Wie genau dies umgesetzt werden kann, wird derzeit geklärt.