Jonas Engelmeier arbeitete in der Veranstaltungsbranche als selbstständiger Unternehmer seit 18 Jahren. Seine Einnahmequelle versiegte im Coronajahr 2020 komplett.

© Claudia Engel (A)

Corona-Soforthilfe: Kurz vor Weihnachten kam es für einen Dorstener dicke

rnRückzahlungsforderungen

Ein Dorstener Solo-Selbstständiger gibt den Kampf um die Corona-Soforthilfe nicht verloren. Doch kurz vor Weihnachten erwischte ihn eine Rückzahlungsforderung des Landes über 3.000 Euro kalt.

Dorsten

, 29.12.2021, 15:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Jonas Engelmeier bescheinigt der Landesregierung NRW „ein richtiges Händchen für das Timing“. Das meint der Dorstener sarkastisch. Denn das „richtige Händchen“ fordert von dem ehemaligen Soloselbstständigen 3.000 Euro der gezahlten Corona-Soforthilfe zurück.

„Das Land erkennt in seinem Schlussbescheid nur die Kosten an, die nach allen nachträglichen Änderungen der Bedingungen für den Bezug von Corona-Soforthilfe übrig geblieben sind“, sagt Jonas Engelmeier. „ In meinem Fall werden von den 9.000 Euro knapp 3.000 Euro zurückgefordert. Trotz 17.000 Euro Umsatzausfall im Förderzeitraum.“

Nur noch der Liquiditätsengpass spielte Rolle

Besonders sauer stößt dem Dorstener auf, dass in seinem Schlussbescheid „alle meine Begleitschreiben unbeachtet geblieben sind“. Auch wenn im Bewilligungsbescheid der Umsatzausfall explizit genannt ist, soll in der Schlussabrechnung nur noch der Liquiditätsengpass eine Rolle spielen, hat Engelmeier dem Behörden-Schreiben entnommen. Das Land habe dies den Empfängern per E-Mails mitgeteilt.

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Besonders sauer stößt dem Dorstener aber auch auf, dass die Landesregierung auf explizite Fragen keine Antworten gegeben habe. Der Dorstener, der mittlerweile seine Selbstständigkeit aufgegeben und im Angestelltenverhältnis arbeitet, steht zwar wirtschaftlich auf soliden Beinen. Aber die nachträglichen Änderungen für den Bezug der Soforthilfe zur Zeit seiner Selbstständigkeit will er nicht widerspruchslos hinnehmen: „Gegen den Schlussbescheid werde ich jetzt in einem zweiten Verfahren klagen müssen. Ich rechne damit, dass jetzt mit noch härteren Bandagen gekämpft wird“, sagt er.

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Engelmeier wirft dem Land handwerkliche Fehler vor und mutmaßt Rechtsbrüche: „16-mal wurden die FAQ (häufig gestellte Fragen) für die Soforthilfe abgeändert.“ „Hausgemachte Fehler“ sollten nun die Soforthilfe-Empfänger ausbaden.

Allein ist Engelmeier mit seiner Bewertung nicht. Landesweit haben 370 Soloselbstständige und Kleinstunternehmer das Land wegen der Rückforderungen verklagt.

Finanzminister Prof. Pinkwart weist Vorwürfe zurück

Diese Zahl nannte Finanzminister Prof. Andreas Pinkwart auf Anfrage der SPD-Landtagsfraktion. Er betonte zudem, dass es keine nachträglichen Änderungen der Bedingungen zum Bezug der Hilfen gegeben habe. „Bei der NRW-Soforthilfe 2020 handelt es sich um das größte Förderprogramm der Landesgeschichte. Es hat für dringend benötigte Liquidität zu Beginn der Corona-Pandemie gesorgt. Eine hohe Priorität ist seinerzeit einer schnellen und unbürokratischen Abwicklung beigemessen worden. Die Richtlinie zur Soforthilfe wurde innerhalb des Förderzeitraums der ersten Antragsteller bekannt gegeben und enthält keine inhaltlichen Abweichungen zu den Voraussetzungen gemäß Antragsformular.“

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