Land NRW lässt Soloselbstständige für hausgemachte Fehler bluten

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Land NRW lässt Soloselbstständige für hausgemachte Fehler bluten

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Soloselbstständige hatten die letzten zwei Jahre nichts zu lachen. Jetzt kriegen sie richtig einen drauf. Das Land will die Corona-Soforthilfe zurück. Eine Frechheit, meint unsere Autorin.

Dorsten

, 15.10.2021, 09:00 Uhr / Lesedauer: 1 min

Soloselbstständige haben 2020 erhebliche Umsatzeinbußen wegen der Corona-Lockdowns gehabt. Viele waren dankbar, als ihnen das Land NRW in der Regel 9000 Euro überwiesen hat. Jetzt aber sind sie stinksauer, weil sie fast alles zurückzahlen sollen.

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Warum? Das Land hat den Kleinunternehmern schnelle und unbürokratische Hilfen im April 2020 versprochen. Und dann vom Bund offenkundig nicht die Zuschüsse bekommen, die es sich ausgerechnet hat. Nun fehlen zwei Milliarden im NRW-Haushalt. Die will sich das Land zurückholen und hat die Empfänger der Soforthilfe aufgefordert, sich bis zum 31. Oktober verpflichtend zu erklären.

Im Nachhinein ausradierte Kriterien

In den Online-Formularen sind aber einige Kriterien ausradiert, die im April 2020 noch als Grundlage für einen Leistungsbezug galten. 16-mal, das haben aufmerksame Empfänger von E-Mails gezählt, hat das Land seit April 2020 die FAQ‘s für die Auszahlung der Soforthilfen abgeändert und für sich passend gemacht.

Mal abgesehen vom Vertrauensbruch stellt sich die Frage, wer in unseren Ministerien eigentlich am Werke ist, um ein solches Chaos zu verursachen. Das Durcheinander sollen nun ausgesprochen kostspielige Fachanwälte vor den Verwaltungsgerichten wieder beseitigen. Viele Soloselbstständige fassen das als Kampfansage auf und haben ihrerseits das Land verklagt. Gut so.

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