Corona-Soforthilfe: Klage aus Dorsten wirkt - Anwälte sehen Rechtsbrüche

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Corona-Soforthilfe: Klage aus Dorsten wirkt - Anwälte sehen Rechtsbrüche

rnWirtschaftsministerium unter Beschuss

Die Klage eines Dorstener Solo-Selbstständigen gegen das Land NRW zieht Kreise. Einige weitere Betroffene in Dorsten sind hellhörig geworden. Außerdem gibt es Schützenhilfe von der Politik.

Dorsten

, 15.07.2021, 04:45 Uhr / Lesedauer: 2 min

Die Klage des Dorstener Solo-Selbstständigen Jonas Engelmeier gegen das Land NRW wegen der Abänderungen der Bedingungen zur Auszahlung von Soforthilfe zeigt Wirkung. Etliche weitere Selbstständige wollen ebenfalls vor das Verwaltungsgericht ziehen - mithilfe von Fachanwälten, die aus einem Sammeltopf der Betroffenen bei der Interessengemeinschaft Soforthilfe solidarisch bezahlt werden.

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Etwa 7000 Klagen gegen die gemutmaßten Rechtsbrüche des Landeswirtschaftsministeriums hat die IG Soforthilfe angekündigt. Eine davon ist die Klage von Jonas Engelmeier. Und auch aus Kreisen der Politik wird aktuell der „wachsenden Unzufriedenheit und Verunsicherung bei Soforthilfeempfängern“ nachgespürt.

Jonas Engelmeier hat Klage vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eingereicht.

Jonas Engelmeier hat Klage vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eingereicht. © Claudia Engel (A)

Für die SPD-Landtagsfraktion haben die Abgeordneten Frank Sundermann und Rene Schneider herausgefunden, dass mittlerweile 500 Millionen Euro an Soforthilfen wieder zurückgezahlt worden sind. „Die Unsicherheit über reale Anspruchshöhe, Rückzahlungsverpflichtungen und die Sorge über juristische und wirtschaftliche Folgen beschäftigen viele Antragsteller“, sagen sie.

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Anwälte der IG Soforthilfe haben die Auszahlungsbedingungen des Wirtschaftsministeriums NRW unter die Lupe genommen und aus ihrer Sicht mehrere Rechtsbrüche durch nachträgliche Abänderungen aufgedeckt. Ihr Fazit: „Aus einer guten Absicht mit hehren Zielen, wurde eine Verkettung von juristischen Fehlern, die augenscheinlich wiederum mit neuen juristischen Fehlern „kaschiert / behoben“ werden sollten. Augenscheinlich wird NRW das zu teuer. Daher sollen nun die Soforthilfeempfänger die Zeche zahlen.“ Konkrete Recherche-Ergebnisse will die IG Soforthilfe aber erst in den Verfahren vor den Verwaltungsgerichten präsentieren. Man wolle seine Munition nicht vorzeitig verschießen, hieß es.

SPD-Landtagsfraktion: Vertrauensschutz missachtet

Auch die SPD-Landtagsfraktion nimmt Rechtsbrüche im Zusammenhang mit der Auszahlung der Soforthilfen an und vermutet handwerkliche Fehler: „Warum hat das Land NRW erst am 31.5.2020, also zum letztmöglichen Datum einer Antragstellung zur Soforthilfe (unter Umgehung des Rückwirkungsverbots und Missachtung des Vertrauensschutzes) rückwirkend die einschlägige Richtlinie veröffentlicht, während dies andere Bundesländer, wie zum Beispiel Bayern am 23. März 2020, deutlich früher getan haben?“

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Die Kleine Anfrage der SPD-Fraktionsmitglieder wird in den kommenden Tagen im Landtag eingereicht, kündigte ein Sprecher am Montag an. Üblicherweise antwortet das Ministerium auf solche Anfragen in einer der nächsten Landtagssitzungen. Dass es handwerkliche Fehler wie vorgeworfen einräumt, ist unwahrscheinlich. Die Betroffenen sprechen indes von „einem Desaster in NRW“.

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