
© Tobias Weckenbrock
Über der 200er-Inzidenz: Welche Einschränkungen kommen auf uns zu?
Coronavirus
Der harte Lockdown gilt bundesweit. Aber gleichzeitig gilt die Regelung, dass es bei einer Corona-Inzidenz über 200 weitere Einschränkungen in Kreisen und Städten geben muss. Was wäre das?
Das Coronavirus ist zurzeit unerbittlich: Der Lockdown light seit November hat nur wenig bewirkt. Die Inzidenz, sprich die Neuansteckungen mit dem Coronavirus, liegt im Kreis Recklinghausen über 200 pro 100.000 Einwohnern pro Woche. Dabei soll dieser Wert eigentlich bei 50 liegen, damit man die Kontakte nachverfolgen kann.
Nun gelten ab dieser Woche neue, schärfere Regeln. Bundesweit allerdings. Geschäfte und Schulen und Kitas schließen weitgehend bis zum 10. Januar. Friseure und andere personennahe Dienstleistungen ebenfalls. Die Menschen sollen zu Hause bleiben, um Kontakte zu vermeiden. Doch was wird nun aus der Regel, dass bei einer Inzidenz über 200 weitere Maßnahmen auf Kreis-Ebene zu treffen sind?
Der Kreis Recklinghausen muss sich seit dem Wochenende mit dieser Frage beschäftigen. Seither hat die Inzidenz diese Marke wieder überschritten. Laut einer Antwort des Kreises auf eine Anfrage unserer Redaktion habe man ein Papier vorbereitet, das mit Überschreiten des Wertes zur Abstimmung an die Landesregierung gegangen sei. Das muss am Samstag (12.12.) passiert sein.
Ausgangssperren sind wahrscheinlich
Was drin steht, wollte der Kreis auf unsere Anfrage am Freitag nicht beantworten. Aber was könnte es ein? Es müsste sich ja um Maßnahmen handeln, die über die bundesweit geltenden Regelungen hinausgehen. Dabei kommt ein Stichwort vermutlich in Frage: eine zeitweise oder insgesamt geltende Ausgangssperre möglicherweise.
Der Kreis Lippe in Ostwestfalen hat seit Samstag gesonderte Beschränkungen beschlossen: Mit einer Inzidenz von aktuell 312 liegt die Region noch über den Werten aus dem Kreis Recklinghausen (14.12.: 249 / Quelle: LZG NRW). Aber er hat schon seit Samstag eine Ausgangssperre verfügt. Die gilt über die Lockdown-Bestimmungen hinaus. Sie gilt aber bis auf Weiteres nur nachts: nach 22 und bis 6 Uhr.
Kreis Lippe hat schon Dinge beschlossen
Laut einem Bericht der „Neuen Westfälischen“ ist jeder einzelne nur bei einem „triftigen Grund“ befugt, seine Ausgangssperre vorübergehend auszusetzen. Gründe sind der Weg zur Arbeit oder zur Schule, zur Kita oder zum Arzt. Auch mit dem Hund rauszugehen ist erlaubt. Zudem dürfen diejenigen nachts unterwegs sein, die Hilfsbedürftige unterstützen oder Sterbende begleiten.
In der Öffentlichkeit dürfen sich dort nun nur noch zwei Personen treffen. Und wenn der Inzidenzwert von 350 überschritten werden sollte, geht es noch weiter: Dann dürften sich auch im privaten Raum höchstens fünf Personen (Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit) aus zwei Haushalten treffen.
Es könnte sein, dass der Kreis Recklinghausen vergleichbare Maßnahmen schon in dieser Woche verhängt.
Gebürtiger Münsterländer, Jahrgang 1979. Redakteur bei Lensing Media seit 2007. Fußballfreund und fasziniert von den Entwicklungen in der Medienwelt seit dem Jahrtausendwechsel.
