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Tempo 30 auch am Feiertag: Ich feiere das Gericht für die Entscheidung
Meinung
Vielen Autofahrern wird wieder die Galle überlaufen. Aber die Entscheidung eines Gerichts, dass Tempo 30 vor Schulen auch am Feiertag Karfreitag gilt, ist genau richtig, meint unser Autor.
Ich bin ein Verfechter von Temporeduzierungen. Egal, ob es um die Autobahn geht (wie herrlich ist das entspannte Gleiten auf niederländischen Autobahnen) oder ob es um Hauptstraßen und Nebenstraßen in Castrop-Rauxel geht.
Niedrigeres Tempo bedeutet weniger Lärm, bedeutet weniger Auspuffgase, bedeutet weniger Unfallrisiko. Wer das immer noch nicht glauben mag, lese mal die umfangreiche Studie des Umweltbundesamtes dazu.
Und auch die Herrschaften, die befürchten, dass der Verkehrsfluss bei Tempo 30 zusammen bricht, werden dort eines Besseren belehrt: Wenn die Verkehrsleitung intelligent funktioniert, verliert man bei Tempo 30 zu Tempo 50 ein bis vier Sekunden pro Kilometer. Hölle.
Sicherheit vor Tempo
Und so freue ich mich über das Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg, das entschieden hat, dass auch ein Karfreitag ein Freitag ist und man auch an diesem Tag vor einer Schule nur 30 fahren darf, wenn das da für Werktage so ausgeschildert ist.
Das Gericht meint, dass „es im Interesse der Verkehrssicherheit nicht dem einzelnen Verkehrsteilnehmer überlassen bleiben darf, nach einer differenzierten Betrachtung selbst zu beurteilen, ob die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung aufgrund der örtlichen Besonderheiten auch für auf Wochentage fallende gesetzliche Feiertage sinnvoll ist und gelten soll“.
Und ich muss sagen: Ich feiere das Gericht dafür. Denn Sicherheit geht immer vor Tempo. Punkt.
1961 geboren. Dortmunder. Jetzt in Castrop-Rauxel. Vater von drei Söhnen. Opa. Blogger. Interessiert sich für viele Themen. Mag Zeitung. Mag Online. Aber keine dicken Bohnen.
