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Achtung: Tempo 30 gilt vor Schulen laut Gericht sogar an Karfreitag
Trotz Ferien
Tempolimits bringen viele Autofahrer auf den Baum. Nun muss man gut aufpassen vor den Schulen. Denn obwohl Ferien sind, gilt dort weiter Tempo 30. Sogar am Feiertag Karfreitag. Sagt ein Gericht.
Tempo 30 in der Stadt sorgt auch in Castrop-Rauxel seit vielen Jahren immer wieder für Diskussionen. Spätestens seit die lokale rot-grüne Koalition in ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben hat, dass es weitere Tempo-Reduzierungen in Castrop-Rauxel geben soll, hat das Thema wieder an Brisanz gewonnen. Ein Gerichtsurteil sorgt dabei für Kopfschütteln.
Von vielen Befürwortern von innerstädtischen Tempolimits wird neben der Sicherheit gerade das Argument der Lärmbelästigung für eine Reduzierung der Geschwindigkeiten in Castrop-Rauxel genannt. Und in Zeiten steigender Benzin- und Dieselpreise kommt auch das Argument des Energiesparens in der Tempodiskussion wieder hoch.
Argumente für ein Tempolimit in der Stadt
Das Umweltbundesamt hat schon 2016 in einer großen Untersuchung viele Argumente für Tempo 30 in Städten geliefert:
- In Sachen Verkehrsfluss: „In der Praxis wurden bei Messfahrten Reisezeitverluste an Tempo-30-Strecken von 0 bis 4 Sekunden je 100 Meter festgestellt. Dies ist auch bei längeren Abschnitten oder einer Aneinanderreihung von mehreren Regelungen volkswirtschaftlich kaum relevant.“
- In Sachen Lärm: „Tempo 30 führt in der Mehrzahl der untersuchten Fälle zu wahrnehmbaren Lärmentlastungen.“
- In Sachen Luftreinhaltung: „Tempo 30 reduziert die Luftschadstoffbelastung, wenn es gelingt, die Qualität des Verkehrsflusses beizubehalten oder zu verbessern.“
- In Sachen Verkehrssicherheit: „Tempo 30 hat positive Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit. Vorliegende Studien ergeben keine Anhaltspunkte für gegenteilige Annahmen.“
- In Sachen Anwohner: „Tempo 30 wird von den Anwohnenden überwiegend positiv wahrgenommen und bewertet.“
Spannend für alle Autofahrer auch in Castrop-Rauxel ist derweil ein Urteil des Oberlandesgerichts in Brandenburg, in dem es um eingeschränkte Tempolimits geht. Manche Tempo-30-Regelungen etwa vor den Schulen in Castrop-Rauxel sind nur eingeschränkt gültig.
Hier gelten Tempolimits in der Regel nur an Werktagen und zu bestimmten Uhrzeiten. Solche Tempolimits aber gelten laut Urteil an den auf dem Schild genannten Wochentagen auch dann, wenn sie auf einen Feiertag fallen; das ist zu beachten, etwa an Karfreitag und auch an Ostermontag.
Gericht entscheidet gegen Autofahrer
In einem konkreten Fall, den Experten der Arag jetzt schildern, fuhr ein Autofahrer in einer 30er-Zone vor einer Schule zu schnell und sollte Bußgeld zahlen. Vor der Schule galt ein eingeschränktes Tempolimit von Montag bis Freitag in der Zeit von 7 bis 16 Uhr. Doch der Fahrer verweigerte die Zahlung. Denn er wurde an einem Karfreitag erwischt, einem Feiertag also, an dem kein Schüler in der Schule zu erwarten war.
Doch die Richter waren der Ansicht, dass die Verkehrssicherheit nur gewährleistet werden könne, wenn nicht jeder Einzelne beurteilen darf, ob und an welchen Tagen Schulen geöffnet haben und wann nicht (Oberlandesgericht Brandenburg, Az.: 2 Z 53 Ss-OWI 488/19).
1961 geboren. Dortmunder. Jetzt in Castrop-Rauxel. Vater von drei Söhnen. Opa. Blogger. Interessiert sich für viele Themen. Mag Zeitung. Mag Online. Aber keine dicken Bohnen.
