Stecker-Solargerät liefert vom Balkon im Idealfall für 180 Euro Strom

Verbrauchertipp

Mit sogenannten Stecker-Solargeräten können auch Wohnungsmieter Strom aus der Sonne gewinnen. Damit kann man dem Klimawandel begegnen und der eigenen Geldbörse helfen.

Ruhrgebiet

, 29.06.2021, 14:55 Uhr / Lesedauer: 3 min
Stecker-Solaranlagen bestehen aus ein oder zwei Modulen und einem Wechselrichter. Der wandelt die aus der Sonneneinstrahlung erzeugte Energie direkt in Strom für den Haushalt um.

Stecker-Solaranlagen bestehen aus ein oder zwei Modulen und einem Wechselrichter. Der wandelt die aus der Sonneneinstrahlung erzeugte Energie direkt in Strom für den Haushalt um. Die Anlagen lassen sich aufs Dach packen, können aber auch einfach auf einer Terrasse oder auch auf einem Balkon aufgestellt werden. © dpa-tmn

In Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale NRW veröffentlichen wir hier regelmäßig Tipps rund um Haus, Wohnung und Garten. Heute geht es um sogenannte Stecker-Solargeräte, die nicht nur etwas für Eigentümer, sondern auch für Mieter sind (mit Material von dpa):

Wenn Mieter Strom aus Sonnenenergie nutzen wollen, sind sie nicht unbedingt auf die Innovationsbereitschaft ihres Vermieters angewiesen. Denn grundsätzlich reichen als Voraussetzungen für den Betrieb einer eigenen kleinen Solaranlage etwas freier Platz auf dem Balkon oder der Terrasse sowie eine Steckdose.

„Dabei handelt es sich um kompakte Systeme“, erklärt Martin Brandis von der Energieberatung der Verbraucherzentrale. Diese speisen den erzeugten Strom über die Steckdose direkt ins Hausnetz ein. Die Stecker-Solargeräte werden von Herstellern auch unter den Bezeichnungen „Mini-Solaranlagen“, „Plug & Play-Solaranlagen“ oder „Balkonmodule“ vermarktet.

Die Verbraucherschützer kalkulieren das mögliche Potenzial, das sich aus dezentraler Stromerzeugung pro Jahr schöpfen ließe, auf mehr als 290 Gigawattstunden pro Jahr. Geht man davon aus, dass ein durchschnittlicher Zwei-Personen-Haushalt in Deutschland pro Jahr etwa 3500 Kilowattstunden verbraucht, könnte da ein großer Anteil des Stromverbrauchs auf diese Weise abgedeckt werden.

Die Anlage ist im Prinzip wartungsfrei, die Installation laut Brandis auch für Laien möglich. Die Verbindung mit dem Stromnetz erfolgt über ein Kabel mit einer Steckverbindung. Ein fester Anschluss ist in der Regel nicht vorgesehen, damit sich das Stecker-Solargerät jederzeit ein- oder ausstecken lässt und man es an einem anderen Ort nutzen können, ohne einen Elektroinstallateur beauftragen zu müssen.

Der Strom aus dem Stecker-Solargerät fließt beispielsweise in die Steckdose am Balkon und von dort zu Fernseher, Kühlschrank und Waschmaschine, die an anderen Steckdosen in der Wohnung eingestöpselt sind. Dabei dreht sich der Stromzähler langsamer. Reicht der Strom vom Balkon nicht für den Betrieb der Haushaltsgeräte aus, fließt einfach Strom vom Versorger aus dem Netz dazu.

Mieter sollten sich mit Vermietern unterhalten

Bevor sich Mieter für ein Produkt entscheiden, sollten sie sich zunächst mit einem Blick in Mietvertrag und Hausordnung vergewissern, ob die Anlage auch zulässig ist, rät Julia Wagner vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Sie empfiehlt das direkte Gespräch mit dem Vermieter: „Grundsätzlich ist Vermietern daran gelegen, Energieeinsparmaßnahmen zu unterstützen.“

Das Aufstellen einer solchen kleinen Anlage auf dem Balkon dürfte zwar auch von der üblichen Nutzung umfasst sein. „Dieser Standort wird jedoch ihren Ertrag mindern“, so Wagner. Denn wirklich effektiv arbeitet eine solche Anlage meist nur, wenn man sie an der Balkonbrüstung oder der Fassade installiert - am besten in unverschatteter Südlage.

Doch dabei müssen Mieter bedenken: „Sobald aber das äußere Erscheinungsbild der Immobilie geändert oder die Bausubstanz verletzt wird, bedarf es der Zustimmung des Vermieters“, sagt Wagner. Und diese Zustimmung kann mit Auflagen verbunden sein, wie dem Nachweis einer fachgerechten Installation oder dem Abschluss einer erweiterten Haftpflichtversicherung, erklärt Wagner: „Dies ist ohnehin dringend zu empfehlen, um kein unnötiges Risiko einzugehen und um bei eventuellen Schäden gut abgesichert zu sein.“

Bürokratische Auflagen sind zu beachten

Neben diesen praktischen Fragen müssen die zukünftigen Betreiber eines Stecker-Solargeräts auch die bürokratischen Auflagen beachten. „Schließlich macht es schon einen Unterschied, ob man Strom bezieht und dafür eine Rechnung erhält, oder ob man selbst Strom einspeist“, erklärt Energieberater Brandis. Deshalb muss man auch als Mieter den örtlichen Verteilnetzbetreiber über den Betrieb einer Solaranlage informieren. Ansprechpartner ist das Unternehmen, dem das regionale Stromnetz gehört.

Bleibt die Frage, ob sich der Aufwand lohnt. Das sei Ansichtssache, so Brandis: „Unter optimalen Bedingungen erzeugt eine solche Anlage etwa 600 Kilowattstunden in einem Jahr.“ Wenn ein Haushalt im gleichen Zeitraum etwa 3000 Kilowattstunden verbraucht, sei der Anteil der Mieter-Solarenergie insgesamt überschaubar.

Dem gegenüber stehen die Kosten: Ein Stecker-Solargerät mit Standard-Modul kostet zwischen 350 und 800 Euro. Allerdings kann die Anlage ohne weiteres 20 Jahre lang unkompliziert Strom liefern. Reich werden Mieter durch eine solche Investition also nicht. Aber sie refinanziert sich zum Teil durch die Stromerträge, rechnet Energieexperte Brandis vor: „Die Mieter verbrauchen ihren Strom ja selbst und müssen ihn nicht dazukaufen. Jede Kilowattstunde, die so erzeugt wird, bringt also eine Ersparnis von etwa 0,30 Euro.“

Pro Jahr wären es bis zu 180 Euro – wenn die Anlage unter Idealbedingungen 600 Kilowattstunden erzeugt. Letztlich handelt es sich um einen individuellen Beitrag zur Energiewende: „Und je mehr Mieter sich für eine Solaranlage entscheiden, desto höher wird ihr Anteil an der Stromversorgung.“

Weitere Informationen

Weitere Informationen rund um dieses Thema gibt es in jeder örtlichen Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW oder natürlich auch im Internet unter www.verbraucherzentrale.nrw/steckersolar
Lesen Sie jetzt
" Wer eine eigene Immobilie erwerben will, sollte frühzeitig klären, was er sich auf Dauer an Kosten leisten kann.

In Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale NRW veröffentlichen wir hier regelmäßig Ratgeber, Tipps und rechtliche Einschätzungen rund um Haus und Garten. Heute geht es um die Finanzierung. Von Thomas Schroeter