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Corona-Infektion: Was tun, wenn mein Schnelltest-Ergebnis positiv ist?
Positiver Schnelltest
Die fünfte Welle der Corona-Pandemie rollt auf uns zu. Immer mehr Menschen haben einen positiven Schnelltest oder die Warn-App zeigt plötzlich Rot. Wir erklären, was dann genau zu tun ist.
Das Ernst-Berlach-Gymnasium hat am Donnerstag (27.1.) alle Schüler wegen zu vieler Corona-Fälle nach Hause geschickt. Die Inzidenz bei den Grundschülern liegt kreisweit bei 1700. Insgesamt nimmt die fünfte Coronawelle an Fahrt auf.
Die Bundesregierung will die PCR-Tests nicht mehr für alle anbieten, sondern nur noch für Risikogruppen und solche, die sie betreuen. „Noch haben wir keine klaren Vorgaben dazu“, sagt Kreissprecherin Svenja Küchmeister.
Aber schon jetzt reicht ein positiver Schnelltest, der an einer zertifizierten Teststelle abgenommen wurde, als Nachweis für eine Corona-Infektion aus. Oft steht vor diesem Test aber ein positiver Selbsttest oder die rote Anzeige der Corona-Warn-App. Wir erklären, wie man sich dann verhalten muss:
? Was muss ich tun, wenn mein Selbsttest positiv ist?
„Wenn Sie ein positives Ergebnis eines Selbsttests zu Hause haben, müssen Sie sich absichern“, sagt Kreissprecherin Lena Heimers. Wer keine Symptome hat, darf sich in einem Testzentrum testen lassen.
Hat man allerdings verdächtige Symptome, etwa Halsschmerzen, Husten oder Fieber, muss man zum Hausarzt. Vorher anrufen ist diesem Fall aber wichtig! Viele Ärzte haben extra Sprechstunden für Covid-19-Verdachtsfälle.
Seit 16. Januar werden längst nicht mehr alle Verdachtsfälle PCR getestet. Ein Schnelltest kann auch ausreichen. „Über die Diagnostik entscheidet der Hausarzt“, sagt Kreissprecherin Svenja Küchmeister.
Solange das Ergebnis noch nicht da ist, sollte man sicherheitshalber zu Hause bleiben.

Die Corona-Warn-App zeigt ein erhöhtes Risiko an. Welche Fragen sollte ich mir jetzt stellen, um mein tatsächliches Risiko abzuwägen? © picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild
? Was muss ich tun, wenn meine Corona-Warn-App auf Rot springt?
Svenja Küchmeister rät dazu, sich zwei Fragen zu stellen. Erstens: Habe ich Symptome? Zweitens: Hatte ich Kontakt zu einem Infizierten? Wer die erste Frage mit „Ja“ beantwortet, lässt sich beim Arzt testen.
Die zweite Frage sollte man sich stellen, weil „die Corona-Warn-App nicht alles wissen kann“, sagt Svenja Küchmeister. „Sie sieht nicht die Wand, die zwischen meinem Kollegen und mir liegt. Sie sieht nicht die Maske, die ich trage.“
? Wen muss ich über meine Infektion informieren?
Arzt und Testzentrum geben das positive Ergebnis automatisch an das Gesundheitsamt weiter. Die Kontaktpersonen muss ich allerdings inzwischen selbst informieren.
Als Kontaktpersonen gelten alle die Menschen, zu denen man für einen Zeitraum von mehr als 10 Minuten mit einem Abstand unter 1,5 Metern und ohne Maske Kontakt in einem nicht oder schlecht belüfteten Raum in den vergangenen zwei Tagen hatte.
? Wie lange muss ich mich isolieren?
In der Regel müssen sich Infizierte zehn Tage lang isolieren. Wer 48 Stunden lang symptomfrei ist, kann sich mit einem negativen Test ab dem siebten Tag freitesten.
Es muss ein offizieller Schnelltest (kein Selbsttest zu Hause) sein.
Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe müssen laut der neuen Verordnung des Landes immer einen negativen PCR-Testnachweis erbringen.
? Die zehn Tage sind um und ich habe immer noch Symptome. Darf ich jetzt trotzdem wieder raus?
Nein. Dazu Svenja Küchmeister: „Wir sind auf die Eigenverantwortung der Erkrankten angewiesen.“ Der Fokus des Gesundheitsamtes liege derzeit auf Schulen, Kitas und Pflegeeinrichtungen. Wer sich immer noch nicht besser fühlt, sollte mit seinem Arzt reden, was zu tun ist.
Freiwillig kann die Verkürzung der Quarantäne dem Kreis per E-Mail unter befundmeldung@kreis-re.de mitgeteilt werden.
? Wer muss aus meinem Haushalt in Quarantäne und wer nicht?
Kontaktpersonen, die im gleichen Haushalt leben, müssen sich in Quarantäne begeben. Und zwar gleich bei Bekanntwerden des Infektionsfalls; auf die Anordnung des Gesundheitsamtes muss man nicht warten. Kontaktpersonen außerhalb des eigenen Haushalts müssen sich weiterhin nur auf ausdrückliche Anordnung des Gesundheitsamts in Quarantäne begeben.
Freitesten können sich Kontaktpersonen aus der Quarantäne, ab dem siebten Tag mit einem negativen Schnell- oder PCR-Test. Kita-Kinder und Schüler haben die Möglichkeit, sich bereits nach fünf Tagen freizutesten.
Ausnahmen gelten bei Genesenen und Geimpften. Kontaktpersonen, selbst aus dem eigenen Haushalt, müssen nicht in Quarantäne, wenn....
- ... sie geboostert sind.
- ... sie vollständig geimpft sind und eine Durchbruchsinfektion hatten oder sie genesen sind und sich danach vollständig haben impfen lassen.
- ... sie zweimal geimpft sind. Hier gilt das Zeitfenster ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung bis zum 90. Tag nach der Impfung.
- ... sie genesen sind. Dies gilt ab dem 28. Tag bis zum 90. Tag ab dem Datum der Abnahme des positiven Tests.
? Welchen Nachweis braucht mein Arbeitgeber?
Das Ergebnis des positiven Tests bekommen Infizierte zugeschickt. „Das Dokument dient als Nachweis für den Arbeitgeber, dass man in Isolation muss“, so Svenja Küchmeister.
Die Verbraucherzentrale NRW weist darauf hin, dass Hausärzte derzeit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) auch telefonisch ausstellen dürfen. Krankgeschrieben werden positiv Getestete, wenn sie Symptome haben.
Wer arbeiten kann und in Quarantäne muss, arbeitet im Homeoffice. Geht das nicht, erhalten nur vollständig Geimpfte sowie Erkrankte in Isolation eine Lohnfortzahlung. Wer nicht geimpft ist und als Kontaktperson in Quarantäne muss, hat keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung.
? Und nach der Isolierung?
Das Land empfiehlt, bis zum 14. Tag nach Auftreten der ersten Symptome oder dem positiven Testergebnis eine medizinische Maske zu tragen.
Den positiven Testnachweis sollte man in jedem Fall aufbewahren. Er wird wichtig als Genesenennachweis.
Hinweis der Redaktion (2.2., 13.55 Uhr): Im Ursprungstext stand, dass Schüler und Kita-Kinder sich nach fünf Tagen aus der Isolation freitesten können. Diese Fünf-Tage-Regelung gilt aber nur für Kinder, die als Kontaktpersonen in Quarantäne müssen. Wir haben den Text entsprechend korrigiert.
Geboren und aufgewachsen im Bergischen Land, fürs Studium ins Rheinland gezogen und schließlich das Ruhrgebiet lieben gelernt. Meine ersten journalistischen Schritte ging ich beim Remscheider General-Anzeiger als junge Studentin. Meine Wahlheimat Ruhrgebiet habe ich als freie Mitarbeiterin der WAZ schätzen gelernt. Das Ruhrgebiet erkunde ich am liebsten mit dem Rennrad oder als Reporterin.
