Freitesten aus Isolation und Quarantäne: Ab wann geht das?

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Freitesten aus Isolation und Quarantäne: Ab wann geht das?

rnCorona-Regeln

Als Kontaktperson und als positiv getesteter Infizierter muss ich zu Hause bleiben. Für wie viele Tage das gilt, hängt von den Umständen ab. Wir erklären Ihnen die Einzelheiten.

Castrop-Rauxel

, 02.02.2022, 20:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Wer in Castrop-Rauxel wegen positiver Corona-Tests zu Hause bleiben muss, fragt sich sicherlich, wie lange diese Quarantänezeit dauert. Generell gilt es zwischen Isolation und Quarantäne zu unterscheiden. Isolieren müssen sich die Castrop-Rauxeler, die durch einen positiven Test wissen, dass sie mit dem Coronavirus infiziert sind. In Quarantäne müssen bestimmte Kontaktpersonen.

Isolations- und Quarantänezeit dauern zehn Tage und enden automatisch, vorausgesetzt, man ist 48 Stunden symptomfrei.

? Kann ich die Isolationszeit verkürzen?

Erkrankte können sich nach sieben Tagen freitesten.

Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe müssen immer einen negativen PCR-Testnachweis erbringen. Für alle anderen Infizierten reicht ein negativer Schnelltest von offiziell anerkannter Stelle.

? Wer muss als Kontaktperson nicht in Quarantäne?

Nicht jeder, der engen Kontakt zu einem Infizierten hatte, muss automatisch für zehn Tage in Quarantäne. Ausnahmen gelten bei Genesenen und Geimpften, vorausgesetzt, sie sind symptomfrei. Kontaktpersonen, selbst aus dem eigenen Haushalt, müssen nicht in Quarantäne, wenn….

… sie geboostert sind.

… sie vollständig geimpft sind und eine Durchbruchsinfektion hatten oder sie genesen sind und sich danach vollständig haben impfen lassen.

… sie zweimal geimpft sind. Hier gilt das Zeitfenster ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung bis zum 90. Tag nach der Impfung.

… sie genesen sind. Dies gilt ab dem 28. Tag bis zum 90. Tag ab dem Datum der Abnahme des positiven Tests.

? Kann ich die Quarantänezeit verkürzen?

Frühestens ab dem siebten Tag ist das Freitesten möglich. Kontaktpersonen können das mit einem negativen PCR- oder Schnelltest machen. Ein Selbsttest reicht hingegen nicht aus.

Kita- und Schul-Kinder können sich sogar schon nach dem fünften Tag freitesten.

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? Wie werden die Tage gezählt, ab denen ich mich freitesten kann?
„Es zählt immer der Tag des letzten Kontakts zum Infizierten“, sagt Kreissprecherin Svenja Küchmeister. „Wenn ich heute Kontakt zu einem Infizierten habe und ich bin ein ungeimpfter Schüler, muss ich am nächsten Tag in Quarantäne“, nennt Küchmeister ein Beispiel.

Freitesten kann sich der Schüler des Beispiels dann am fünften Tag der Quarantäne. „Die Quarantäne endet aber am darauffolgenden Tag“, merkt die Kreissprecherin an.

? Muss ich den negativen Test dem Gesundheitsamt melden?

Nein. „Die Quarantäne endet automatisch durch das negative Testergebnis. Es erfolgt keine Entlassung mehr durch das Gesundheitsamt“, heißt es auf der Webseite des Kreises. Das negative Testergebnis muss mindestens einen Monat aufbewahrt werden.