Polizei weist Vorwürfe von Anwalt des verurteilten Schalla-Mörders zurück

Mordfall Nicole Schalla

Neue Wendung im Fall Schalla: Die Polizei Münster wehrt sich gegen die Kritik, eine falsche Adresse des verurteilten Mörders der Schülerin, Ralf H., an das Amtsgericht weitergegeben zu haben.

Münster, Dortmund, Castrop-Rauxel

, 30.03.2021, 15:26 Uhr / Lesedauer: 2 min
Auf diesem Foto von Januar verlässt der mittlerweile verurteilte Mörder von Nicole Schalla, Ralf H., das Dortmunder Landgericht.

Auf diesem Foto von Januar verlässt der mittlerweile verurteilte Mörder von Nicole Schalla, Ralf H., das Dortmunder Landgericht. © Stephan Schütze (Archiv)

Seitdem am Sonntag (28.3.) die Nachricht laut wurde, der verurteilte Mörder der Dortmunder Schülerin Nicole Schalla, Ralf H., sei untergetaucht, überschlagen sich die Ereignisse. Einen Tag nach dem vermeintlichen Untertauchen hatte Ralf H.s Anwalt Udo Vetter am Montag erklärt, sein Mandant halte sich mitnichten versteckt.

Vielmehr habe Ralf H. die Einladung des Amtsgerichts zu einer Anhörung für vergangenen Mittwoch (24.3.) nicht erreicht, weil diese an die falsche Adresse gegangen sei. Vetter warf in diesem Zusammenhang der Polizei Münster eine „üble Kampagne“ vor.

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Bei der Anhörung sollte es um den Antrag der Polizei gehen, Ralf H. eine sogenannte elektronische Fußfessel anzulegen. Das Mord-Urteil gegen H. von Januar 2021 ist nicht rechtskräftig, weil er in Revision gegangen ist. H., der zum Tatzeitpunkt 1993 in Castrop-Rauxel lebte, war im Sommer 2020 aus der Untersuchungshaft entlassen worden, weil sich der Prozess vor dem Landgericht Dortmund zu lange verzögert hatte.

Polizei: Antrag enthielt zwei bekannte Adressen

Am Dienstag wies die Münstersche Polizei die Vorwürfe des Anwalts zurück, dem Amtsgericht eine nicht mehr aktuelle Adresse von Ralf H. genannt zu haben. „Der polizeiliche Antrag enthielt sowohl die Anschrift, an der der Betroffene nach wie vor amtlich gemeldet ist, als auch die Anschrift seiner Lebensgefährtin, an der er nicht gemeldet ist, sich aber nach der Polizei vorliegenden Erkenntnissen hätte aufhalten können und - wie sein Rechtsanwalt nunmehr mitteilen lässt - auch aufhalte“, heißt es in der Mitteilung von Polizeisprecher Jan Schabacker.

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Darüber hinaus haben der Polizei auch Hinweise vorgelegen, Ralf H. halte sich in einer Kleingartenanlage in Münster auf. Nachdem die gerichtliche Ladung zu der Anhörung am 24. März nicht habe zugestellt werden können, habe die Polizei Münster beide Adressen und die Kleingartenanlage mehrfach aufgesucht, ohne den 55-Jährigen dort anzutreffen.

Anhörung soll Mittwoch nachgeholt werden

Als die Polizei dem Amtsgericht den Hinweis gegeben habe, dass Ralf H.s Name an der Anschrift seiner Lebensgefährtin angebracht sei, habe das Amtsgericht den Betroffenen schließlich unter dieser Anschrift geladen. Die Anhörung soll nun am 31. März (Mittwoch) nachgeholt werden.

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Ralf H.s Anwalt Vetter hatte am Montag erklärt, sein Mandant sei ein freier Mann und könne sich aufhalten, wo er wolle, da es keine Meldeauflagen gebe. Er habe sich „wenige Tage“ aus „privatem Anlass“ bei den Eltern seiner Lebensgefährtin aufgehalten.

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