Schalla-Prozess: Warum der verurteilte Mörder Ralf H. freigelassen wurde

© Martin von Braunschweig

Schalla-Prozess: Warum der verurteilte Mörder Ralf H. freigelassen wurde

rnGerichtsentscheidung

So gut wie niemand kann verstehen, warum Ralf H. auf freiem Fuß ist. Die Entscheidung, den verurteilten Mörder von Nicole-Denise Schalla aus der Haft zu entlassen, wurde in Hamm getroffen.

Dortmund

, 29.03.2021, 17:45 Uhr / Lesedauer: 2 min

Gerade mal vier Verhandlungstage hatte das Dortmunder Schwurgericht angesetzt, als im Dezember 2018 der Mordprozess gegen Ralf H. begann. Doch aus der geplanten Schnellverhandlung wurde ein unsäglicher Marathon mit Versäumnissen auf vielen Seiten.

Natürlich konnte damals niemand wissen, dass bis zur Verurteilung nacheinander insgesamt fünf Rechtsanwälte die Verteidigung des Angeklagten übernehmen würden. Und genauso überraschend kam die langfristige Erkrankung einer Richterin, die den ersten Prozess schließlich platzen ließ.

OLG prüft regelmäßig

Das Oberlandesgericht Hamm, das regelmäßig überprüfen muss, ob die weitere Untersuchungshaft noch gerechtfertigt ist, hat diese und andere Verzögerungsgründe auch immer akzeptiert. Erst im Juli 2020 hatte der 1. Strafsenat dann die Nase voll und ordnete die Freilassung von Ralf H. an.

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Was war der Grund? „Nach der vom Senat getroffenen Entscheidung liegen die besonderen Voraussetzungen für die Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft über neun Monate hinaus nicht mehr vor“, hieß es damals in einer Pressemitteilung des OLG.

Gesetz macht klare Vorgaben

Laut Gesetz darf die Untersuchungshaft zunächst einmal sechs Monate nicht überschreiten. Ausnahmen sind nur erlaubt, „wenn die besondere Schwierigkeit oder der besondere Umfang der Ermittlungen oder ein anderer wichtiger Grund das Urteil noch nicht zulassen“.

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Um zu verstehen, warum das Landgericht aber nach der Erkrankung der Richterin nicht einfach mal schnell einen neuen Prozess starten konnte, hilft ein Blick in den Kalender. Das endgültige Aus für den ersten Prozess kam im März 2020 und damit zu Beginn einer Pandemie, deren Verlauf und deren Auswirkungen auf den Gerichtsbetrieb niemand voraussagen konnte.

Gericht wechselte Vorsitz

Das Landgericht wechselte damals den Vorsitzenden der Schwurgerichtskammer aus - wohl auch, um den bisherigen gesundheitlich zu schützen. Gleichzeitig wurden an fast allen Gerichten viele Sitzungstermine abgesagt, um das Infektionsgeschehen nicht weiter zu befeuern.

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Der neue Vorsitzende brauchte natürlich Zeit, um sich in den Fall einzuarbeiten. Gleiches galt für die beiden neuen Verteidiger, die sich Ralf H. mal wieder gesucht hatte. All das zusammengenommen war in den Augen des 1. Strafsenats kein „anderer wichtiger Grund“ im Sinne des Gesetzes.

Die Freilassung im Sommer 2020 war letztendlich auch der Grund dafür, dass das Schwurgericht nach dem Urteil keinen neuen Haftbefehl erließ. Dieser wäre vom Oberlandesgericht mit Sicherheit mit derselben Begründung sofort wieder kassiert worden.

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