Welche Häuser werden eigentlich günstiger? Grundsteuerreform hat Verlierer und Gewinner

Welche Häuser werden günstiger? Grundsteuerreform hat Verlierer und Gewinner
Lesezeit

Die Haus- und Wohnungseigentümer werden es in den nächsten Tagen aktiv zu spüren bekommen: Wie wirkt sich die bundesweite Grundsteuerreform auf die eigenen Kosten für die Wohnung aus? Mitte Januar verschickt der EUV Stadtbetrieb im Auftrag der Stadt die Grundsteuer-Bescheide.

Viel ist darüber schon diskutiert und geschrieben worden. In der Regel meldeten sich dabei Castrop-Rauxeler zu Wort, für die das Haus oder das Reihenhäuschen erheblich teurer wird. Das kann jeder für sein eigenes Haus nämlich schon absehen, seitdem die Grundsteuermessebeträge bekannt sind.

Per Post wurde jeder Eigentümer darüber im Verlauf des Jahres 2023 oder 2024 von seinem Finanzamt mit einem Grundsteuermessbescheid versorgt. Darin ist die Zahl ablesbar. Einige Eigentümer stellten daraufhin eigene Berechnungen an: Wie hat sich der Messbetrag im Vergleich zu vorher verändert? Für manch einen Castrop-Rauxeler kamen dabei Steigerungen von 100 Prozent, zum Teil sogar von 400 Prozent heraus. Multipliziert mit dem Hebesatz, den die Stadt auf gleichem Niveau gehalten hat, kommt der Steuerbetrag heraus.

Auflage für jede Kommune war es, die neue Grundsteuer aufkommensneutral zu erheben. Bedeutet: Durch die Reform soll es zwar Verschiebungen geben, aber kein höheres Gesamtaufkommen. Kassierte die Stadt Castrop-Rauxel vorher bei der Grundsteuer B 17,13 Millionen Euro, sollen es auch 2025 17,13 Millionen Euro sein. Das bedeutet: Wenn es Bürger gibt, die künftig deutlich mehr bezahlen, muss es auch Bürger geben, die weniger bezahlen als vorher. Aber wer ist das?

Albert Gottwald wohnt seit 1973 an der Schweriner Straße. In seinem Zechenhaus fühlt er sich mit seiner Frau sehr wohl. Er hat einen neuen Steuermessbetrag von 29,26 Euro statt dem bisherigen von knapp über 17 Euro.
Albert Gottwald wohnt seit 1973 an der Schweriner Straße. In seinem Zechenhaus fühlt er sich mit seiner Frau sehr wohl. Er hat einen neuen Steuermessbetrag von 29,26 Euro statt dem bisherigen von knapp über 17 Euro. © Tobias Weckenbrock

Mehr zahlen vor allem die Besitzer älterer Häuser mit relativ großen Grundstücken. Das sind vorwiegend alte Zechenhäuser in Siedlungen, die heute durch die Neubemessung von Grund und Boden und den Gebäudeflächen deutlich „aufgewertet“ wurden. Denn die alte Bewertung stammt aus den 60er-Jahren und wurde seither nicht grundlegend aktualisiert, obwohl das Teil der Verabredung in den 60ern war. Das wurde vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig bezeichnet.

Denn zum einen haben sich Städte und Siedlungen seither stark verändert. Zum anderen wurden Häuser umgebaut, saniert, renoviert, zum Teil wurde angebaut. Der Einheitswert (Grundsteuerwert) aber hat sich in der Regel nicht verändert, bis das Finanzministerium ihn mit Stand 1.1.2022 neu bewertete.

Von 25 Euro auf 43 Euro wuchs der Richtwert, anhand dessen die Grundsteuer des Ickerners Wolfgang Preikschat bemessen wird.
Von 25 Euro auf 43 Euro wuchs der Richtwert, anhand dessen die Grundsteuer des Ickerners Wolfgang Preikschat bemessen wird. © Tobias Weckenbrock

Wer sind nun die „Profiteure“? Bürgermeister Rajko Kravanja sagte in einem Hintergrundgespräch mit unserer Redaktion kürzlich: Es sind letztlich diejenigen, die durch das Aussetzen von regelmäßigen Neubewertungen bisher die „Benachteiligten“ waren. In der Regel sind das Bewohner von Baugebieten oder recht jungen Siedlungen, die von vornherein nach einem angepassten Verkehrswert bemessen wurden. Durch die Grundsteuerreform könnten sie möglicherweise ab 2025 sogar günstiger wegkommen als bisher.

Wer genau günstiger wegkommt, wird sich erst ganz klar erweisen, wenn die Bescheide verschickt sind. Unsere Redaktion nimmt gern Meldungen entgegen: Schicken Sie Ihren Bescheid gern einfach an castrop@lensingmedia.de.